Wie ich schon im Betreff angegeben habe, bin ich gerade einmal seit 2 Wochen am Studieren. Ich habe vorher eine Berufsausbildung gemacht und wurde deswegen schon einmal zurück gestellt. Meine Einberufung soll nun zum 01.01. oder 01.04. erfolgen.
Einberufungen sollen in der Vorlestungsfreien Zeit erfolgen. Außerdem muss eine Aufnahme einer Ausbildung der Behörde gemeldet werden (Wehrüberwachung). Ich würde es mit einem Zurückstellungsantrag probieren aber zuvor ausrechnen, ob sich dadurch die Heranziehungsgröße erhöht und dann evtl. noch eine Einberufung nach dem Studium möglich wäre.
Das Schreiben habe ich gestern erhalten. Kann ich noch irgendetwas machen, damit ich mein Studium nicht unterbrechen muss?
Zurückstellung beantragen, hilfweise eine "Nichtheranziehungszusage bis zum Erreichen des 3. Semesters".
Man könnte aber schon fast versucht sein, hier erstmal
nur eine Nichtheranziehungszuage zu beantragen, damit sich die Heranziehungsgrenze nicht erhöht.
Gibt es noch die Möglichkeit beim THW was zu machen?
ja, nur was!? Sich unbezahlt mies behandeln zu lassen, das kann man machen.
Werde im April nächsten Jahres 23 vielleicht das noch als Info. Ich bin wegen dem Studium auch extra umgezogen, kann man da mit einer finanziellen Belastung argumentieren?
Man kann es versuchen.
Das wusstest du aber vorher, als du das Geld für einen Umzug investiert hast, ohne an den ggf. noch abzuleistenden Wehrdienst zu denken. Bin als T2 mit Einschränkung gemustert worden.
Ähm, die "2" steht für die Einschränkungen.

Zur 3 hats leider nicht gereicht!
Sowas gibts auch nicht mehr. Und wer sagt, dass es nicht für "nicht wehrdienstfähig" gereicht hat? Etwa der Musterungsarzt?
Wenn sich der Gesundheitszustand abe verschlechter hat, dann könnte man auch noch an eine Überprüfungsuntersuchung denken.