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Autor Thema: Studium seit 2 Wochen, jetzt die Einberufung!!!  (Gelesen 2505 mal)
Markus85
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Beiträge: 3


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« am: 18. Oktober 2007, 11:26:33 »

Wie ich schon im Betreff angegeben habe, bin ich gerade einmal seit 2 Wochen am Studieren. Ich habe vorher eine Berufsausbildung gemacht und wurde deswegen schon einmal zurück gestellt. Meine Einberufung soll nun zum 01.01. oder 01.04. erfolgen. Das Schreiben habe ich gestern erhalten. Kann ich noch irgendetwas machen, damit ich mein Studium nicht unterbrechen muss? Gibt es noch die Möglichkeit beim THW was zu machen? Werde im April nächsten Jahres 23 vielleicht das noch als Info. Ich bin wegen dem Studium auch extra umgezogen, kann man da mit einer finanziellen Belastung argumentieren? Bin als T2 mit Einschränkung gemustert worden. Zur 3 hats leider nicht gereicht!

Bin leicht depri wegen der Geschichte!  Traurig

Ich danke euch jetzt schon einmal!

MfG Markus
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2007, 11:28:16 von Markus85 » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 19. Oktober 2007, 16:32:56 »

Wie ich schon im Betreff angegeben habe, bin ich gerade einmal seit 2 Wochen am Studieren. Ich habe vorher eine Berufsausbildung gemacht und wurde deswegen schon einmal zurück gestellt. Meine Einberufung soll nun zum 01.01. oder 01.04. erfolgen.

Einberufungen sollen in der Vorlestungsfreien Zeit erfolgen. Außerdem muss eine Aufnahme einer Ausbildung der Behörde gemeldet werden (Wehrüberwachung). Ich würde es mit einem Zurückstellungsantrag probieren aber zuvor ausrechnen, ob sich dadurch die Heranziehungsgröße erhöht und dann evtl. noch eine Einberufung nach dem Studium möglich wäre.

Das Schreiben habe ich gestern erhalten. Kann ich noch irgendetwas machen, damit ich mein Studium nicht unterbrechen muss?

Zurückstellung beantragen, hilfweise eine "Nichtheranziehungszusage bis zum Erreichen des 3. Semesters".

Man könnte aber schon fast versucht sein, hier erstmal nur eine Nichtheranziehungszuage zu beantragen, damit sich die Heranziehungsgrenze nicht erhöht.

Gibt es noch die Möglichkeit beim THW was zu machen?

ja, nur was!? Sich unbezahlt mies behandeln zu lassen, das kann man machen.

Werde im April nächsten Jahres 23 vielleicht das noch als Info. Ich bin wegen dem Studium auch extra umgezogen, kann man da mit einer finanziellen Belastung argumentieren?

Man kann es versuchen. Das wusstest du aber vorher, als du das Geld für einen Umzug investiert hast, ohne an den ggf. noch abzuleistenden Wehrdienst zu denken.

Bin als T2 mit Einschränkung gemustert worden.

Ähm, die "2" steht für die Einschränkungen.  Cool

Zur 3 hats leider nicht gereicht!

Sowas gibts auch nicht mehr. Und wer sagt, dass es nicht für "nicht wehrdienstfähig" gereicht hat? Etwa der Musterungsarzt?

Wenn sich der Gesundheitszustand abe verschlechter hat, dann könnte man auch noch an eine Überprüfungsuntersuchung denken.
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Markus85
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 19. Oktober 2007, 17:09:34 »

Ich danke dir! Ich habe eben ein mal ein Anschreiben formuliert. Zwar fehlen mir schlagkräftige Argumente, aber vielleicht bringt es ja trotzdem was.  Unentschlossen

Am Ende habe ich dann gesagt, dass ich um eine erneute Zurückstellung bitte.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob die das noch einmal machen, weil ich schon für meine Ausbildung zurück gestellt wurde. Der Hammer ist nur, dass als zweiter möglicher Einzugstermin der 01.04. genannt wurde. Sollte das wirklich der Termin werden, könnte ich nicht mal nächtes Jahr weiter studieren. Das wäre das Aus!!!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 19. Oktober 2007, 20:22:19 »

Ich bin mir nur nicht sicher, ob die das noch einmal machen, weil ich schon für meine Ausbildung zurück gestellt wurde.

Eine Zurückstellung hat immer dann zu erfolgen, wenn ein Zurückstellungsanspruch im Sinne von § 12 WpflG vorliegt, abgesehen von vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit also dann, wenn wegen "persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe" eine "besondere Härte" vorliegt. Auf die Anzahl der der bisher erfolgten Zurückstellungen kommt es dabei nicht an. Selbst die Aufnahme einer zweiten Berufsausbildung würde (auf Antrag) wieder zur Zurückstellung führen. Wann eine besondere Härte insbesondere vorliegt, ist in § 12 (4) Wehrpflichtgesetz an Hand von Beispielen geregelt. "Insbesondere" beutet, dass die Liste nicht abschließend ist, andere Gründe im Einzelfall also ein Zurückstellungsgrund sein können. Hier also - als Argementationshilfe - eine Unterbrechung eines Studiums eines schon "überdurchschnittlich alten" Studenten mit der Folge, dass 2 oder gar 3-4 Semester verloren gehen, je nachdem wann das Studium unterbrochen werden muss und wann man es wieder fortsetzen bzw. neu beginnen kann.

Das Problem hier ist aber nur, dass ein Studium generell erst mit Erreichen des 3. Semesters ein Zurückstellungsgrund ist. Hiervon kann man aber abweichen, wenn die Unterbrechung des Studiums aus anderen Gründen eine besondere Härte ist. Daneben gibt es die von mir erwähnte (Erlass-)Regelung wonach nur mit Dienstantritt in der vorlesungsfreien Zeit einberufen werden soll.


Der Hammer ist nur, dass als zweiter möglicher Einzugstermin der 01.04. genannt wurde. Sollte das wirklich der Termin werden, könnte ich nicht mal nächtes Jahr weiter studieren. Das wäre das Aus!!!

Ja, hier sollte man aber eben vorsichtig formulieren, so dass das KWEA nicht von selbst auf die Idee kommt, dass der Januar die beste Möglichkeit ist.
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