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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: SEHR Wichtige drignende Frage zur Musterung  (Gelesen 5383 mal)
Cassiopeia
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« am: 8. Januar 2008, 23:29:14 »

Hallo ich habe eine Frage zur Musterung.
Ich wurde bisher 2x vom Kreiswehrsetzamt zurückgestellt bei der Musterung aufgrund positiven THC Ergebnisses und werde am kommenden 16.1.08 wieder gemustert.
Zurzeit befinde ich mich in einer Ausbildung die ich im März diesen Jahres abbrechen werde. Deshalb ist meine Frage folgende:

Wenn ich jetzt dem Kreiswehrsetzamt meinen Ausbildungsvertrag schicke und damit bestätige das ich mich in einer Ausbildung befinde, stellen die dann meine Musterung bis ende der Ausbildung zurück oder werde ich gemustert und muss danach meinen Civi machen?

Da ich ja die Ausbildung abbreche ist meine Frage ob ich das melden muss oder die Bundeswehr im Glauben lassen kann das ich noch in einer Ausbildung bin, so das die mich erst später ziehen?

Eventuell werde ich auch ausgemustert wegen THC (so sagte es mir ein Artzt) aber wer weiß ob ich das Glück habe.

Was sollte ich an meiner Stelle jetzt tun?


Und eine weitere Frage:
Was ist wenn ich eine Ausbildung fertig habe und fest in einen Beruf übernommen werden würde aber ich muss Civi leisten und deshalb werde ich nicht übernommen, ist das dann nicht übertrieben ungerecht da ich ja dann quasi nur wegen dem Civildienst arbeitslos werde?
Oder kann man das irgendwie dann erlassen den Civildienst da man ja einen festen Beruf hat?

Ist das nicht irgendwie falsche Gleichberechtigung gegen den Mann wenn man Männer arbeitslos macht nur wegen diesem unnötigen Dienst? Ich meine so bekommt der Staat doch quasi auch unnötig Arbeitslose.

Vielen dank schonmal im Vorraus
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svennie
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« Antworten #1 am: 9. Januar 2008, 00:37:05 »

Wenn ich jetzt dem Kreiswehrsetzamt meinen Ausbildungsvertrag schicke und damit bestätige das ich mich in einer Ausbildung befinde, stellen die dann meine Musterung bis ende der Ausbildung zurück oder werde ich gemustert und muss danach meinen Civi machen?

Du wirst gemustert, und zwar dann wenn dich das KWEA zur Musterung lädt. Einen Anspruch auf "Zurückstellung der Musterung" gibt es nicht.

Zivildienst muss leisten, wer tauglich ist, als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt wurde und wenn keine Zivildienstausnahme im Sinne des Zivildienstgesetzes vorliegt.

Da ich ja die Ausbildung abbreche ist meine Frage ob ich das melden muss oder die Bundeswehr im Glauben lassen kann das ich noch in einer Ausbildung bin, so das die mich erst später ziehen?

Du musst das melden. Ob du das auch tust ist eine andere Frage.

Eventuell werde ich auch ausgemustert wegen THC (so sagte es mir ein Artzt) aber wer weiß ob ich das Glück habe.

Genau das wird passieren wenn man davon ausehen kann, dass ein Suchtverhalten vorliegt und nicht zu erkennen ist, dass du mit dem Konsum aufhören wirst.

Was sollte ich an meiner Stelle jetzt tun?

Zur Musterung gehen, wieder (wahrheitsgemäß) erklären, dass du noch immer Betäubungsmittel konsumierst und keinen Grund siehst damit aufzuhören. In der Folge wird man dich zu einem Facharzt (Psychologe, Psychiater) überweisen und dem erzählst du ebenfalls (wahrheitsgemäß) dass du mit dem Betäubungsmittelmißbrauch (so wird dies in der entsprechenden Dienstvorschrift bezeichnet) nicht aufhören wirst.

Was ist wenn ich eine Ausbildung fertig habe und fest in einen Beruf übernommen werden würde aber ich muss Civi leisten und deshalb werde ich nicht übernommen, ist das dann nicht übertrieben ungerecht da ich ja dann quasi nur wegen dem Civildienst arbeitslos werde?

Der Unsinn fängt doch schon mit dem KDV-Antrag an. Stellst du den nicht, dann brauchst du auch keinen Zivildienst leisten sondern nur vielleicht Wehrdienst. Und da lässt sich das Kreiswehrersatzamt leichter überzeugen, dich erstmal nicht einzuberufen solange du in einem befristeten Arbeitsverhältnis oder in einer Probezeit bist.

Oder kann man das irgendwie dann erlassen den Civildienst da man ja einen festen Beruf hat?

 Grinsend Der war gut...

Das Wehrpflichtgesetz stammt aus einer Zeit in der Quasi jeder der wehrdienstfähig war auch irgendwann zum Wehrdienst (oder Zivildienst) herangezogen wurde. Durch Taschenspielertricks wird noch immer der Eindruck von "Wehrgerechtigkeit" erregt, dann würde auch keine Ungleichbehandlung vorliegen.

Ist das nicht irgendwie falsche Gleichberechtigung gegen den Mann

nein ist es nicht. Diskriminierung ist auch nach dem Grundgesetz zulässig wenn es hierfür einen Grund gibt. Der Grund ist, das Männer besser zum Wehrdienst geeignet sind als Frauen und Männer nicht schwanger werden.

wenn man Männer arbeitslos macht nur wegen diesem unnötigen Dienst? Ich meine so bekommt der Staat doch quasi auch unnötig Arbeitslose.

Wieso? Das würde ja bedeuten, dass es in Massen nicht gelingt, freie Arbeitsplätze zu besetzen. Dem ist aber nicht so.

Bei 3,X Millionen Arbeitslosen ist es (gesamtwirtschaftlich) betrachtet vollkommen egal, wer zu diesen 3,X Millionen gehört. Würde man die Wehrpflicht und den Zivildienst abschaffen, dann dürfte die Arbeitslosenzahl sogar steigen weil viele Grundwehrdienstleistende bei der Bundeswehr nah der Grundausbildung quasi nichts tun und im Falle einer Abschaffung der Wehrpflicht auch nicht durch Zeit- oder Berufssoldaten erssetzt werden würden. Von den ganzen Leuten die den ganzen Mist verwalten müssen mal ganz zu schweigen. Und du glaubst doch auch nicht, dass die ganzen Zivildienstleistenden im Falle einer Abschaffung des Zivildienstes durch reguläres Personal ersetzt werden würden!?
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Cassiopeia
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« Antworten #2 am: 9. Januar 2008, 16:36:29 »

Wenn ich aber jetzt die Ausbildung abbreche und denen das schicke das ich abgebrochen habe werden die ja dann wohl sagen sie müssen jetzt Civi machen, wenn ich aber  dann noch bis august oder september ne Ausbildung finde, kann ich das dann denen schicken und ich werde wieder zurückgestellt? Oder muss ich dann meine Ausbildung absagen und unnötig Civi machen ? ich meine Heutzutage ist es verdammt schwer eine ausbildung zu finden und muss man die dann absagen für dieses unnötige civi/bund jahr?
Wielange können die einen eigentlich ziehen?

Ich habe auch Probleme mit dem Knie, also ich hab manchmal echte Schmwerzen so das ich nicht gehen kann und auch KnieManschetten bekommen, kann ich das dann auch noch einbringen ? (also stimmt jetzt echt, wollte auch schonmal zum Arzt und mir Schmerzmittel gegen die Schmerzen geben lassen).



Der Neurologe meinte mal zu mir das die keine Leute mit THC beim Bund haben wollen wegen den bisher noch unbewiesenen Flashbacks und so.
« Letzte Änderung: 9. Januar 2008, 16:38:07 von Cassiopeia » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 9. Januar 2008, 16:42:01 »

Wenn ich aber jetzt die Ausbildung abbreche und denen das schicke das ich abgebrochen habe werden die ja dann wohl sagen sie müssen jetzt Civi machen,


Wieso solltest du Zivildienst leisten müssen? Bist du überhaupt als Kriegsdienstverweigerer anerkannt?

wenn ich aber  dann noch bis august oder september ne Ausbildung finde, kann ich das dann denen schicken und ich werde wieder zurückgestellt?

ja.

Oder muss ich dann meine Ausbildung absagen und unnötig Civi machen ?

nein.

ich meine Heutzutage ist es verdammt schwer eine ausbildung zu finden und muss man die dann absagen für dieses unnötige civi/bund jahr?

nein

Wielange können die einen eigentlich ziehen?

Das kommt darauf an, ob du am letztmöglichen Einberufungstermin vor dem 23. Geburtstag zurückgestellt warst oder nicht. Warst du es nicht, dann bis 23, wenn doch, dann bis 25.

Der Neurologe meinte mal zu mir das die keine Leute mit THC beim Bund haben wollen wegen den bisher noch unbewiesenen Flashbacks und so.

Nein nicht deswegen. Sondern weil es für die anderen Soldaten unzumutbar ist, jemanden der zugekifft ist im Rahmen der Grundausbildung eine geladene Waffe in die Hand zu drücken.
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« Antworten #4 am: 9. Januar 2008, 16:58:24 »

Ok vielen dank an euch, ist ein Super Forum.

Dann amche ich das am besten so das ich hingehe und gucke was passiert und gleich auch meinen Ausblidungsvertrag mitnehme und das zumindest erstma n bissn mit dem Papierkram hinauszögere obwohl ich ja bald die Aubildung abbreche.

Oder sollte ich den Ausbildungsvertrag jetzt schon hinschicken?


PS: kann man bei der musterung auch depressionen angeben ? hab von früher n paar wunden die allerdings nicht von sowas stammen, aber kann ich ja als fogleerscheinungen ausgeben, oder is das zu viel des guten?
« Letzte Änderung: 9. Januar 2008, 17:20:52 von Cassiopeia » Gespeichert
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« Antworten #5 am: 9. Januar 2008, 17:24:31 »

Oder sollte ich den Ausbildungsvertrag jetzt schon hinschicken?

wozu?

PS: kann man bei der musterung auch depressionen angeben ?

das weiß ich nicht, ob du das kannst.  Lächelnd

hab von früher n paar wunden die allerdings nicht von sowas stammen, aber kann ich ja als fogleerscheinungen ausgeben, oder is das zu viel des guten?

Wunden haben mit Depressionen erstmal nichts zu tun. Depressionen äußern sich in der Regel anders.
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« Antworten #6 am: 9. Januar 2008, 17:35:32 »

aber das könnten pysische auswirkungen haben die  auf die psychischen probleme zurückzuführen sind.

Ok dann vielen dank, ich werde mein bestes tun.

Vorher nochmal thc nehmen, meine knie röntgenbilder mitnehmen und n paar espresso fürs herz nehmen.
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« Antworten #7 am: 10. Januar 2008, 20:11:59 »

Hab irgendwo aber auch gelesen das THC Positive auch ma gezogen wurden und dann da regelmäßige Tests abgeben msusten, stimmt das? Ich meine rein medizinisch gesehen ist es doch eigentlich total ungesund jemandend er vllt auch andere Drogen nimmt sofort auf Entzug zu schicken, das is doch eigentlich auch gefährlich zum teil.

Ist es vllt ratsamer noch andere Drogen sich auszudenken das man die genommen hat?
« Letzte Änderung: 10. Januar 2008, 20:14:50 von Cassiopeia » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 10. Januar 2008, 20:46:50 »

Hab irgendwo aber auch gelesen das THC Positive auch ma gezogen wurden und dann da regelmäßige Tests abgeben msusten, stimmt das?

Das ließe sich derzeit mit der aktuellen Fassung der entsprechenden Dienstvorschrift nicht vereinbaren. Jetzt müsste zwischen dem letzten Konsum und dem Dienstantritt mindestens 6 Monate liegen.

Ich meine rein medizinisch gesehen ist es doch eigentlich total ungesund jemandend er vllt auch andere Drogen nimmt sofort auf Entzug zu schicken, das is doch eigentlich auch gefährlich zum teil.

Aber das macht ihn doch erst recht nicht wehrdiesntfähig. Wenn jemand erstmal abhängig ist, dann tut sich die Bundeswehr das doch eh nicht mehr an.

Ist es vllt ratsamer noch andere Drogen sich auszudenken das man die genommen hat?

Man kann auch alles übertreiben. Wehrdienstentziehung durch Täuschung ist im Übrigen strafbar.
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« Antworten #9 am: 10. Januar 2008, 21:22:55 »

ok vielen dank nochmal. Reintheoretisch wenn ich jetzt eine Ausbildung bekommen sollte wäre ich ja dann eh über 23 am ende dann müsste ich garnicht mehr hin oder? oder bezeiht sich das nur aufs Mustern?

Tschuldigung für die vielen dummen fragen aber das fragen ich und meine Freunde und viele andere uns oft, vorallem weil einem niemand irgendwas beantworten kann im "reallive".
Ich habe z.b ma bei den Civileuten angerufen, die wussten noch weniger als ich die leute... schlimm.
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svennie
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« Antworten #10 am: 12. Januar 2008, 14:57:51 »

Reintheoretisch wenn ich jetzt eine Ausbildung bekommen sollte wäre ich ja dann eh über 23 am ende dann müsste ich garnicht mehr hin oder?

wahrscheinlich doch.

oder bezeiht sich das nur aufs Mustern?

Weder noch. Die Heranziehungsgrenze bezieht sich (im Wesentlichen) auf die Frage, ob man im letzten Heranziehungstermin vor dem 23. Geburtstag wegen einer Zurückstellung nicht einberufbar war. War man es nicht, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze. Dabei ist es egal ob du wegen vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit oder einer besonderen Härte (Berufsausbildung) zurückgestellt warst.
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