User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Regelstudienzeit Bachelor  (Gelesen 2494 mal)
Uli86
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« am: 28. Januar 2010, 11:56:55 »

Hallo,

ich habe im SS 2007 an einer FH angefangen zu studieren. Ich bin jetzt zurückgestellt gewesen bis 01.03.10.
Allerdings dauert mein Studium immernoch länger an. Ich hab neben dem Studium viel nebenbei gearbeitet um mein Studium zu finanzieren.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ich werde wohl 10 brauchen. Also Studienende Februar 2012. 25 werde ich allerdings schon im Februar 2011.
Jetzt wollte mich die BAZ wieder einziehen und ich habe der BAZ mitgeteilt, dass sich mein Studium weiter verlängert hat und um weitere Zurückstellung gebeten.
Darauf habe ich von denen ein Formular "Studienbescheinigung zur Vorlage beim BAZ" bekommen.
Da wollen die u.a. wissen, wie lange die Regelstudienzeit ist.
So jetzt meine 2 Fragen:
1. Gibt es da eine maximale Rückstellungsgrenze über die Regelstudienzeit hinaus? (z.B. 50% der Regelstudienzeit oder ähnliches?) oder spielt das keine Rolle?
Danke!
MfG
 
« Letzte Änderung: 28. Januar 2010, 14:40:29 von Uli86 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 28. Januar 2010, 12:35:11 »

So jetzt meine 2 Fragen:
1. Gibt es da eine maximale Rückstellungsgrenze über die Regelstudienzeit hinaus? (z.B. 50% der Regelstudienzeit oder ähnliches?) oder spielt das keine Rolle?

Es ist letztlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Das BAZ hätte zu prüfen, ob eine "besondere Härte" vorliegt, wenn man dich aus dem Studium heraus einberufen würde. Kommt man zu dem Ergebnis, dass du dich nicht um dein Studium kümmerst, dann liegt keine besondere Härte vor. Man müsste also prüfen, welchen Grund es gibt, dass du so lange brauchst. Hat der Job einen hauptberuflichen Charakter, es handelt sich aber gleichzeitig um ein Vollzeitstudium?

Konkrete Gerichtsentscheidungen hierzu sind mir leider nicht bekannt. Du musst aber durchaus damit rechnen, dass sich das BAZ querstellt.

War der KDV-Antrag tatsächlich notwendig!?
Gespeichert
Uli86
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 28. Januar 2010, 13:29:45 »

Hallo svennie,

es handelst sich um ein Vollzeitstudium Bachelor of Arts BWL (Regelstudienzeit 6 Semester.
Ich habe vorher 2 Semester Elektrotechnik studiert,habe danach BWL Studium begonnen und kam gleich ins 2 Semester BWL.
Um mein Studium zu finanzieren müsste ich nebenbei noch arbeiten.
Ist es eigentlich nicht normal, wenn man 1 bis 2 Semester mehr braucht, weil man die Prüfungen nicht schafft? Ich habe kein lust mein Studium zu abbrechen, weil mir noch paar Scheine fehlen und ich nicht in der Regelzeit beenden konnte.
Habe damals im Jahr 2007 den kdv-Antrag gestellt. Habe ich eigentlich wieder Anspruch auf Tauglichkeitsprüfung?
Ich wurde im februar 2007 mit T2 gemustert.
Vielen dank! 
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 28. Januar 2010, 13:54:09 »

Ist es eigentlich nicht normal, wenn man 1 bis 2 Semester mehr braucht, weil man die Prüfungen nicht schafft?

ja das ist normal. Aber 4 Semester?

Habe damals im Jahr 2007 den kdv-Antrag gestellt.

Die Frage ist nur warum. Drohte eine Einberufung? Die Kreiswehrersatzämter sind bei Zurückstellungen etwas flexibler und zur Not hätte man dann immer noch einen KDV-Antrag stellen können, der dann sogar einen Zeitvorteil bringen kann.

Habe ich eigentlich wieder Anspruch auf Tauglichkeitsprüfung?
Ich wurde im februar 2007 mit T2 gemustert.

Ja, du kannst eine ärztliche Untersuchung beantragen.
Gespeichert
Uli86
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 28. Januar 2010, 14:04:15 »

 
Also ich wäre froh, wenn ich noch 2 semester mehr studieren könnte. Das ist so ok?

Nein, eine Einberufung drohte nicht, ich glaube, dass ich nicht fähig bin Wehrdienst zu leisten. Deswegen habe ich gleich den Antrag auf KDV gestellt. War eine große fehler von mir. Wenn ich jetzt wieder auf eine Untersuchung bitte, soll ich dann erstmal kein Antrag auf KDV stellen und erstmal abwarten. Kann man den Antrag auf KDV jederzeit stellen?
Vielen dank!
MfG
Uli86 
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 28. Januar 2010, 14:43:25 »

Also ich wäre froh, wenn ich noch 2 semester mehr studieren könnte. Das ist so ok?

Mich brauchst du da nicht fragen, für mich ist das ok. Die Frage ist aber, ob du in weiteren 2 Semestern zum Abschluss kommst.

Nein, eine Einberufung drohte nicht, ich glaube, dass ich nicht fähig bin Wehrdienst zu leisten.

Nicht fähig aus Gewissensgründen? Oder aus anderen Gründen?

Deswegen habe ich gleich den Antrag auf KDV gestellt. War eine große fehler von mir.

So siehts leider aus.

Wenn ich jetzt wieder auf eine Untersuchung bitte, soll ich dann erstmal kein Antrag auf KDV stellen und erstmal abwarten.

Du hast doch schon einen Antrag gestellt. Und du bist doch auch anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Das Kreiswehrersatzamt ist für dich nicht zuständig.

Kann man den Antrag auf KDV jederzeit stellen?

Ja, du hat ihn doch aber bereits gestellt.
Gespeichert
Uli86
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 28. Januar 2010, 14:56:33 »

ja, ich werde es schaffen und danach noch ein master studiengang aufnehmen, danach bin ich schon 25 und somit nicht fähig mein zivildienst zuleisten.

habe noch mal geschaut bin wehrdienstfähig und zwar verwendungsfähig mit einschränkung für bestimmte tätigkeiten.

Kann ich durch den Antrag auf Tauglichkeitsprüfung zeit gewinnen oder sogar ausgemuster werden, immerhin sind es schon 3 jahre her.
Ausserdem habe ich zugenommen wiege c.a. 100 kg und bin 1.88 groß.
Vielen Dank!
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits