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Autor Thema: Nun ist es soweit... die Einberufung !  (Gelesen 593 mal)
TimPanse
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Beiträge: 5


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« am: 12. November 2010, 18:20:30 »

Moin zusammen,

gestern habe ich meinen Einberufungsbescheid zum 03.01.11 bekommen, was meine derzeitige Lebensplanung leider total durcheinander bringt :-/

Ich wurde vor über einem Jahr mit T2 gemustert und habe die Empfehlung bekommen, aus gesundheitlichen Gründen (ich habe allergisches Asthma - reagiere auf alle Arten von Pollen) nur über die Herbstmonate eingezogen zu werden. Ich habe damals nichts unternommen, weder KDV-Antrag gestellt noch Widerspruch eingereicht oder sonstiges... Ich habe gehofft einfach durchs Raster zu fallen und gar nichts machen zu müssen.

Die Frage ist ob diese Chance jetzt noch besteht ?

Ich könnte bis morgen um 24:00 Uhr einen KDV-Antrag stellen um die Einberufung rechtlich gesehen unwirksam zu machen.

Dann würde ich aber gefahr laufen, gleich an die Zivildienststelle weitergeleitet zu werden, richtig ?

Was ist jetzt der sinnvollste Weg ?

Sollte ich auf Widerspruch einlegen und auf die Empfehlung für die Herbstmonate pochen? Macht das Sinn ?

Kann ich eine Nachuntersuchung beantragen um evtl noch T5 zu erhalten ?

Ich bin mir unsicher wie ich vorgehen soll und würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Ich befinde mich zur Zeit im übrigen in einem befristen Arbeitsverhältnis bis zum 31.08.11 ... könnte ich darüber etwas erreichen ?

Gruß Tim

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 13. November 2010, 11:10:05 »

Ich wurde vor über einem Jahr mit T2 gemustert und habe die Empfehlung bekommen, aus gesundheitlichen Gründen (ich habe allergisches Asthma - reagiere auf alle Arten von Pollen) nur über die Herbstmonate eingezogen zu werden. Ich habe damals nichts unternommen,

Du hättest dagegen Widerspruch einlegen sollen. Eine auf bestimmte Jahreszeiten begrenzte Wehrdienstfähigkeit kennt das Gesetz nicht. Entweder ganz oder garnicht.

Die Frage ist ob diese Chance jetzt noch besteht ?

Na jedenfalls bist du nicht durchs Raster gefallen.

Ich könnte bis morgen um 24:00 Uhr einen KDV-Antrag stellen um die Einberufung rechtlich gesehen unwirksam zu machen.

Da hast du sicherlich etwas falsch verstanden.

Dann würde ich aber gefahr laufen, gleich an die Zivildienststelle weitergeleitet zu werden, richtig ?

Deine Unterlagen würden nach Anerkennung an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet werden.

Sollte ich auf Widerspruch einlegen und auf die Empfehlung für die Herbstmonate pochen? Macht das Sinn ?

Das macht nicht wirklich Sinn. Diese Empfehlung ist nämlich nichts wert.

Du müsstest schon einen anderen Grund finden, warum der Einberufungsbescheid rechtswidrig sein könnte.

Kann ich eine Nachuntersuchung beantragen

Meinst du nicht selbst, dass es jetzt etwas zu spät ist?

Probieren kannst du es, man wird dich aber auf die Diensteintrittsuntersuchung verweisen.

um evtl noch T5 zu erhalten ?

Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert, Also vergiss diesen Blödsinn mit T5. Du willst den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" erreichen.

Ich befinde mich zur Zeit im übrigen in einem befristen Arbeitsverhältnis bis zum 31.08.11 ... könnte ich darüber etwas erreichen ?

eher nicht.
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