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Autor Thema: Nochmalige Überprüfung des Gesundheitszustandes  (Gelesen 1776 mal)
Tom1988
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« am: 10. März 2008, 17:50:19 »

Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und wurde zum 09.05.2007 mit der Tauglichkeitsstufe T2 gemustert, wegen meiner schulischen Ausbildung bin ich bis einschließlich 30.06.2008 zurückgestellt. Nun habe ich am 06.03.2008 meine Einberufung zum 01.07.2008 erhalten, bin allerdings der Meinung, dass sich mein gesundheitlicher Zustand seither verschlechtert hat, bzw. bei der Musterung nicht vollständig ernst genommen wurde (hatte damals keine Atteste und habe keinen Widerspruch eingelegt).
Kann ich nun eine nochmalige Überprüfung meines Gesundheitszustands veranlassen und bis wann muss ich meine Kriegsdienstverweigerung einreichen, falls ich doch tauglich sein sollte?

Edit: soll ich Widerspruch gegen die Einberufung einlegen (und da auf meinen Gesundheitszustand verweisen)?

Grüße, Thomas
« Letzte Änderung: 10. März 2008, 17:55:26 von Tom1988 » Gespeichert
sunknown
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« Antworten #1 am: 10. März 2008, 21:13:31 »

Zitat
Kann ich nun eine nochmalige Überprüfung meines Gesundheitszustands veranlassen und bis wann muss ich meine Kriegsdienstverweigerung einreichen, falls ich doch tauglich sein sollte?
selbstverständlich kannst du bei verändertem gesundheitszustand eine überprüfungsuntersuchung beantragen.
gib bei der antragsstellung aber nicht wieder das selbe wie bei der musterung an, sonst wird man dir sagen, dass alles bereits berücksichtigt wurde.
der kdv-antrag kann jederzeit gestellt werden, um ein einrücken in die kaserne zu verhindern sollte er spätestens 3-4 wochen vor dienstantritt gestellt werden (dann aber so gut, dass er nicht abgelehnt wird)
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Tom1988
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« Antworten #2 am: 11. März 2008, 16:00:40 »

Okay dann lasse ich mir am besten noch Zeit mit dem KDV Antrag und warte die Überprüfungsuntersuchung ab. Soll ich diese jetzt schon beantragen oder soll ich erst abwarten bis ich Atteste habe (hab bis jetzt bloß Termin beim Allgemeinarzt bekommen der mir dann den Allergietest mitgegeben hat)?
Und soll ich nun auch gegen die Einberufun Widerspruch einlegen (ist ja nicht mehr lange bis die zwei Wochen um sind)?
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svennie
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« Antworten #3 am: 11. März 2008, 23:17:21 »

Und soll ich nun auch gegen die Einberufun Widerspruch einlegen (ist ja nicht mehr lange bis die zwei Wochen um sind)?

Du solltest Widerspruch einlegen und möglichst kurzfristig die Überprüfungsuntersuchung beantragen. Es wäre sogar denkbar, dass man dich auf die Dienstantrittsuntersuchung verweist. Dann solltest du ernsthaft in Richtung KDV-Antrag gehen.
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Tom1988
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Beiträge: 4


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« Antworten #4 am: 13. März 2008, 18:30:14 »

So da ich nun beim Arzt war und es wohl doch nicht so schlecht um mich steht (oder könnte man wegen thc konsum eine Überprüfungsuntersuchung beantragen?) werde ich wohl einen KDV Antrag stellen. Sollte ich dort auch Widerspruch zur Einberufung einlegen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 19. März 2008, 15:53:48 »

So da ich nun beim Arzt war und es wohl doch nicht so schlecht um mich steht (oder könnte man wegen thc konsum eine Überprüfungsuntersuchung beantragen?) werde ich wohl einen KDV Antrag stellen. Sollte ich dort auch Widerspruch zur Einberufung einlegen?

THC-Konsum führt in aller Regel bei der Bundeswehr zumindest zur vorübergehenden wehrdienstunfähigkeit, beim Bundesamt für den Zivildienst in aller Regel aber nicht zur (vorübergehenden und "endgültigen") Zivildienstfähigkeit.

Du solltest dem KWEA aber nicht schreiben "Ätsch, ich nehme THC" sondern allenfalls - ganz pauschal - von privaten Problemen schreiben, die zum Betäubungsmittelmißbrauch geführt haben.
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