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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: nach Einberufunsgbescheid Wohnsitz verlegen  (Gelesen 777 mal)
derD
Gast
« am: 19. November 2009, 18:40:08 »

Guten Tag,

ich bin tauglich t2 gemustert und mache nächstes Jahr Abitur. Meine Eltern mussten berufsbedingt umziehen und ich wohne nun bei Freunden sehr weit weg von ihnen, allerdings ziehe ich nach dem Abitur (zur Zeit meines Wehrdienstes) zu meinen Eltern zurück.
Meint ihr, ich habe höhere Chancen nicht gezogen zu werden, wenn ich den Wohnsitzwechsel erst dann dem Kreiswehrersatzamt mitteile, wenn ich schon den Einberufungsbescheid habe und dann nicht mehr in die Zuständigkeit des alten Kreiswehrersatzamtes falle? 

Beim neuen Amt bei meinen Eltern könnten dann schon alle Stellen bestzt worden sein.
Es ist ja bekannt, dass die Bearbeitung einer solche Änderung bei der Bundeswehrbürokratie Wochen dauern würde und dann im neuen Bezirk schon alle Stellen besetzt wären.
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. November 2009, 22:39:35 »

Meint ihr, ich habe höhere Chancen nicht gezogen zu werden, wenn ich den Wohnsitzwechsel erst dann dem Kreiswehrersatzamt mitteile, wenn ich schon den Einberufungsbescheid habe und dann nicht mehr in die Zuständigkeit des alten Kreiswehrersatzamtes falle? 

Nein, denn dann ist ja der Einebrufungsbescheid wirksam zugestellt, außerdem erhält das KWEA die neue Anschrift automatisch durch die Meldebehörde, meldest du dich erst nachträglich um, dann ändert sich ohnehin nichts mehr an der Zuständigkeit.

Es ist ja bekannt, dass die Bearbeitung einer solche Änderung bei der Bundeswehrbürokratie Wochen dauern würde und dann im neuen Bezirk schon alle Stellen besetzt wären.

Das wird so nicht funktionieren.
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derD
Gast
« Antworten #2 am: 20. November 2009, 09:58:39 »

im moment lebe ich bei freunden in bw und bin dort gemeldet. das zuständige kreiswehrersatzamt ist freiburg. ab oktober (auch beginn meines geplanten wehrdienstes) ziehe ich allerdings zu meinen eltern im norden deutschlands zurück und melde mich dann dort an. die meldebehörde kann ja gar nicht wissen, dass ich das vorhabe. es ist wohl kaum möglich im süden wehrdienst zu leisten, obwohl ich dann bei meinen eltern ganz im norden wohne.
dem einberufungsbescheid aus freiburg kann ich ja dann kaum nachkommen. somit muss umgeplant werden, was ja sehr lange dauern kann.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 20. November 2009, 11:39:02 »

es ist wohl kaum möglich im süden wehrdienst zu leisten, obwohl ich dann bei meinen eltern ganz im norden wohne.

Ich fürchte, mit der Meinung stehst du dann ziemlich allein.

dem einberufungsbescheid aus freiburg kann ich ja dann kaum nachkommen. somit muss umgeplant werden,

Da muss überhaupt nichts umgeplant werden. Ein Anspruch auf heimatnahe Einberufung besteht nicht. Du wärst nicht der einzige Wehrpflichtige, der am Wochenende 2 mal mit dem ICE quer durch Deutschland fahren muss um nach Hause zu kommen.
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