Meint ihr, ich habe höhere Chancen nicht gezogen zu werden, wenn ich den Wohnsitzwechsel erst dann dem Kreiswehrersatzamt mitteile, wenn ich schon den Einberufungsbescheid habe und dann nicht mehr in die Zuständigkeit des alten Kreiswehrersatzamtes falle?
Nein, denn dann ist ja der Einebrufungsbescheid wirksam zugestellt, außerdem erhält das KWEA die neue Anschrift automatisch durch die Meldebehörde, meldest du dich erst nachträglich um, dann ändert sich ohnehin nichts mehr an der Zuständigkeit.
Es ist ja bekannt, dass die Bearbeitung einer solche Änderung bei der Bundeswehrbürokratie Wochen dauern würde und dann im neuen Bezirk schon alle Stellen besetzt wären.
Das wird so nicht funktionieren.