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Autor Thema: Muss ich zum 01.04.08  (Gelesen 1094 mal)
nbk
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Beiträge: 7


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« am: 19. Februar 2008, 14:47:34 »

Hallo erstmal
Zur meiner situation ich bin 22 Jahre alt und werde am 1.9 23 jahre alt. Ich wurde bis zum 01.02.08 1 Jahr zurückgestellt wegen einem 1 Jahresvertrag. Davor wurde ich T2 gemustert. Das problem ist jetzt das ich einen Festvertrag habe klar danach werde ich wieder da eingestellt aber will bald ausziehen und desweiteren verlier ich in den 9 monaten ungefähr 20000€ an geld. Ich hab bis heute noch keine einberufung bekommen zum 01.04.08 ich glaub hab bei der musterung angegeben das ich 3 monate vorher bescheid wissen will. Ein freund von mir hat die einberufung schon am 04.01.08 bekommen der ist aber erst 21 jahre alt. Jetzt zu meiner frage wie  gross ist die chance noch das ich zum ersten 01.04. eingezogen werde oder wir gross ist die chance das ich überhaupt noch irgendwann gezogen werde da ich ja bald 23 jahre werde. DAs problem ist halt das ich da ungerne anrufen will ihr versteh ja bestimmt schon Smiley
« Letzte Änderung: 19. Februar 2008, 14:57:57 von nbk » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 19. Februar 2008, 15:15:35 »

...ich glaub hab bei der musterung angegeben das ich 3 monate vorher bescheid wissen will...

Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass das beim KWEA irgendjemanden juckt!?

Ein freund von mir hat die einberufung schon am 04.01.08 bekommen der ist aber erst 21 jahre alt. Jetzt zu meiner frage wie  gross ist die chance noch das ich zum ersten 01.04. eingezogen werde oder wir gross ist die chance das ich überhaupt noch irgendwann gezogen werde da ich ja bald 23 jahre werde. DAs problem ist halt das ich da ungerne anrufen will ihr versteh ja bestimmt schon Smiley

Es ist eher unwahrscheinlich, dass noch eine Einberufung zum 1. April kommt weil es ja bereits Vorbenachrichtigungen als Ersatz für Ausfälle gab und eine Vielzahl von Einberufungen.

Was den Juli angeht, so wäre das eine Rechnung mit (zu) vielen Unbekannten. Wenn seit Musterung und vorgesehenem Dienstantritt mehr als 2 Jahre liegne, dann wird die Einberufung vorher angekündigt.
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