Schönen guten Abend,
ich habe wie all die anderen User dieser Section eine hoffentlich beantwortbare Frage zur aktuellen resp. künftigen Einberufungspraxis des BAZ.
Bevor ich meine Frage poste, stellen wir uns folgende Situation einer Person A vor:
Gehen wir davon aus, Person A (damals 21 Jahre alt) wurde Mitte '04 mit der "Verwendungsstufe" T2 gemustert. A war also eingeschränkt Wehrdienstfähig. Da A wie viele seiner Leidensgenossen damals wie heute die Sinnhaftigkeit des Zwangsdienstes in jeglicher Form in Frage stellt(e), wartete A also ab, was nach der Musterung geschehen mag.
Erwartungsgemäß kam eine Vorankündigung zur Heranziehung zum Wehrdienst.
A verweigerte daraufhin den Dienst an der Waffe, so dass künftig das liebe BAZ für seine Belange zuständig war/ist.
In der Hoffnung (auch wenn sie seeeeeehr gering war

, so schnell nichts mehr aus Köln zu hören began A im Sept '04 ein Studium. Kurz nach Studienbeginn kam dann allerdings auch vom BAZ die Vorankündigung zur Heranziehung zum Zivildienst. A suchte daraufhin energisch nach Möglichkeiten, einen bevorstehenden Zwangsdienst weiter hinaus zu zögern oder ganz entgehen zu können.
Einzig die Möglichkeit der Verpflichtung im Katastrophenschutz konnte A kurzfristig noch helfen (das Zurückziehen des KDV sollte nicht in betracht gezogen werden).
Ergo verpflichtete sich A für 6 Jahre (!) beim THW, um sich durch die Verpflichtung wenigstes in das 3. Hochschulsemester zu retten.
Mittlerweile befindet sich A im 7. Semester und kann aus zeitlichen Gründen dem THW nicht weiter zur Verfügung stehen.
A wird also in den nächsten Tagen seinen "Vertrag"

beim THW "kündigen", wohlwissend, sein Studium (im Falle einer Heranziehung zum Zivildienst) auf Antrag bis zum Ende fortführen zu können.
Das Studium von A endet voraussichtlich Ende '08/Anfang '09 (A ist dann 25 Jahre alt, kann aber natürlich bis zum 30. Lebenjahr herangezogen werden).
An der grundsätzlichen Einstellung von A zum Wehr-/Zivildienst hat sich seither nichts geändert.
A erwartet zudem, in den nächsten Monaten vom BAZ zu hören, stellt dann einen Antrag mit der Bitte auf Fortführung des Studiums und geht davon aus, sobald die Diplom-Urkunde im Zimmer hängt, den Zivildienst ableisten zu müssen.
Hier nun die Frage: Welche Optionen hat A noch, um dem Wehr-/ bzw. Zivildienst zu umgehen (abgesehen von Dingen wie Heirat oder Kinder zeugen)? Bestehen überhaupt noch erfolgsversprechende Ansätze? Wie sollte sich A künftig verhalten? Sind die Chanen, mit 25/26 Jahren eingezogen zu werden prozentual ungefähr abschätzbar?
Ich bedanke mich an dieser Stelle erst einmal für das Lesen des doch recht lang gewordenen Textes und hoffe auf hilfreiche Antworten.
VG,
swerbe