User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.975 Mitglieder
Neuestes Mitglied: ForAmAgd

Werbung



Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie EinberufungLebe zz. von Harz4 wer ist denn für mich zuständig wenn ich beim Wehrdienst bin
Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Lebe zz. von Harz4 wer ist denn für mich zuständig wenn ich beim Wehrdienst bin  (Gelesen 1166 mal)
Raffy
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« am: 17. Dezember 2009, 16:50:29 »

Hallo !!
Habe eine frage und zwar lebe ich mit meiner Schwangeren Freundin in einer Gemeinsamen Wohnung. Ab dem 4.1.2010 gehe ich zum Wehrdienst. Jetzt ist die frage da ich leider zz. von HArz 4 lebe wie das dann mit dem Geld aussieht wegen miete und allem. Hoffe mir kann jemand schnell helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Raffy

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 18. Dezember 2009, 00:07:34 »

Hallo !!
Habe eine frage und zwar lebe ich mit meiner Schwangeren Freundin in einer Gemeinsamen Wohnung. Ab dem 4.1.2010 gehe ich zum Wehrdienst. Jetzt ist die frage da ich leider zz. von HArz 4 lebe wie das dann mit dem Geld aussieht wegen miete und allem. Hoffe mir kann jemand schnell helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Zuständig für einen Mietzuschuss (bzw. für den Zuschuss für deinen Mietanteil) ist die so genannte "Unterhaltssicherungsbehörde", die ist zumeist bei der Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt.

Willst du den Wehrdienst leisten? Wie steht deine Freundin zum Thema gemeinsames Sorgerecht?
Gespeichert
Raffy
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #2 am: 18. Dezember 2009, 16:46:10 »

Also ich möchte trotzdem Wehrdienst leisten und mich dannach auch gerne Verpflichten lasse. WIr haben beide das Sorgerecht für das Baby wenn es da ist
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 18. Dezember 2009, 16:53:59 »

WIr haben beide das Sorgerecht für das Baby wenn es da ist

Dann könntest du die Befreiung vom Wehrdienst beantragen, wenn es dir doch nicht so gefallen sollte.
Gespeichert
Raffy
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #4 am: 14. Januar 2010, 19:30:39 »

huhu ich bins wieder
also ich habe keine ruhe bei der Bundeswehr gefunden weil unsere kleine maus 4 wochen zu früh gekommen ist und es ihr auch nicht wirklich gut geht und sie jetzt im Krankenhaus liegt. dDaher würde ich mich gerne von der Bundeswehr befreien lassen weiß aber nicht wie das geht? Bräuchte schnelle Hilfe
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 15. Januar 2010, 02:27:05 »

...Daher würde ich mich gerne von der Bundeswehr befreien lassen weiß aber nicht wie das geht? Bräuchte schnelle Hilfe

Du müsstest nachweisen, dass du sorgeberechtigt bist (Sorgeerklärung der Mutter) und könntest dann bei deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt die Befreiung vom Wehrdienst beantragen, in der Folge würdest du dann entlassen werden.

Parallel solltest du mit dem Truppenarzt über das Problem reden, um eine Krankschreibung zu erreichen.
Gespeichert
Raffy
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #6 am: 15. Januar 2010, 08:43:17 »

Das ist gut. Aber die vom Kreiswehrersatzamt meinten zu mir ich müsste das bei meiner Truppe stellen.
Nur ich bin immoment nicht bei meiner Truppe sondern die ganze Zeit bei der Kleinen im Krankenhaus.
Könntest du mir vielleicht sagen wie ich das am besten machen soll. Und wie lange dauert das dann.
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 15. Januar 2010, 11:50:02 »

Das ist gut. Aber die vom Kreiswehrersatzamt meinten zu mir ich müsste das bei meiner Truppe stellen.
Nur ich bin immoment nicht bei meiner Truppe sondern die ganze Zeit bei der Kleinen im Krankenhaus.
Könntest du mir vielleicht sagen wie ich das am besten machen soll. Und wie lange dauert das dann.

er hat dir gesagt wie du das am besten machen sollst und das sogar schon zweimal.
übersende dem kwea schriftlich die notwendigen unterlagen, die anschließende entlassung aus dem wehrdienst dürfte nicht lange auf sich warten lassen.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 15. Januar 2010, 15:53:41 »

Das ist gut. Aber die vom Kreiswehrersatzamt meinten zu mir ich müsste das bei meiner Truppe stellen.

Dann ist die AUskunft des Kreiswehrersatzamtes falsch. Über Befreiungsanträge hat das KWEA zu entscheiden, nicht die Truppe. Auch ist kein "Dienstweg" einzuhalten.

Könntest du mir vielleicht sagen wie ich das am besten machen soll.

s.o.: Unterlagen beschaffen, Antrag stellen.

Und wie lange dauert das dann.

Geschätzt 2-4 Wochen
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits