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Autor Thema: Kurzfristige Einberufung eventuell zum 1.7. - jedoch noch Schule!  (Gelesen 1417 mal)
starbase135
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« am: 10. Mai 2007, 21:50:46 »

Hallo,

ein Freund von mir (T1) hat heute einen Brief vom KWEA erhalten, der eine eventuelle Einziehung zum 17. vorsieht, sofern die noch Wehrdiestleistende benötigen. Mein Freund wollte allerdings erst am 1.10. eingezogen werden. Daher 2 Fragen:

1. Wie hoch ist erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, dass man kurzfristig eingezogen wird?

2. Wir machen gerade Abitur und das Schuljahr geht ja offiziell bis 20.7.2007. Ist es da überhaupt möglich jemanden schon am 1.7. einzuziehen oder ist mit Erstellung der Abschlusszeugnisse Ende Juni die Schulpflicht für Abiturienten bereits beendet? 
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 10. Mai 2007, 22:16:16 »

1. Wie hoch ist erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, dass man kurzfristig eingezogen wird?

Das lässt sich nicht sagen und ist eine Rechnung mit (zu) vielen Unbekannten.

2. Wir machen gerade Abitur und das Schuljahr geht ja offiziell bis 20.7.2007. Ist es da überhaupt möglich jemanden schon am 1.7. einzuziehen oder ist mit Erstellung der Abschlusszeugnisse Ende Juni die Schulpflicht für Abiturienten bereits beendet?

Das er noch schulpflichtig ist, dürfte eher unwahrscheinlich sein und wenn die Schulausbildung (auf die kommt es an und nicht aufs Schuljahr) entweder überhaupt nicht mehr stattfindet oder aber zu keinem schulischen Abschluss mehr führt (weil er ihn schon hat), dann stellt das auch keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 WPflG dar.

Passend dazu: http://www.zwickau.de/archiv/amtsblatt/2005/03/2005_07_Seite4.pdf (unten links)
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starbase135
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 10. Mai 2007, 22:24:48 »

Der Artikel ist interessant. Unsere Zeugnisse werden am 7.7.07 ausgegeben, wodurch laut dem Artikel in der Regel die Einziehung erst im Oktober stattfinden sollte oder habe ich das falsch verstanden?   
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 11. Mai 2007, 01:14:43 »

Der Artikel ist interessant. Unsere Zeugnisse werden am 7.7.07 ausgegeben, wodurch laut dem Artikel in der Regel die Einziehung erst im Oktober stattfinden sollte oder habe ich das falsch verstanden?   

Das sehe ich auch so, warum aber hat der Betreffene bei der Musterung keine Zurückstellung beantragt!?
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