1. Wie hoch ist erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, dass man kurzfristig eingezogen wird?
Das lässt sich nicht sagen und ist eine Rechnung mit (zu) vielen Unbekannten.
2. Wir machen gerade Abitur und das Schuljahr geht ja offiziell bis 20.7.2007. Ist es da überhaupt möglich jemanden schon am 1.7. einzuziehen oder ist mit Erstellung der Abschlusszeugnisse Ende Juni die Schulpflicht für Abiturienten bereits beendet?
Das er noch schulpflichtig ist, dürfte eher unwahrscheinlich sein und wenn die Schulausbildung (auf die kommt es an und nicht aufs Schuljahr) entweder überhaupt nicht mehr stattfindet oder aber zu keinem schulischen Abschluss mehr führt (weil er ihn schon hat), dann stellt das auch keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 WPflG dar.
Passend dazu:
http://www.zwickau.de/archiv/amtsblatt/2005/03/2005_07_Seite4.pdf (unten links)