User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.637 Beiträge in 3.313 Themen
von 9.422 Mitglieder
Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: komplizierteres Problem  (Gelesen 703 mal)
Beluga87
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« am: 29. August 2010, 17:00:51 »

Ich bin ziemlich am verzweifeln und bin durch suchen auf dieses Forum gestoßen und vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Ich schilder nur mal kurz meine jetzige Lage:

Ich habe 2007 mein Abi gemacht und danach meine Ausbildung zum Bankkaufmann, mit der ich im Januar fertig geworden bin. Ich habe dann zum SS 2010 angefangen zu studieren und habe zum 01.10. meinen Einberufungsbescheid bekommen. Ich konnte leider nicht innerhalb der 14 tägigen Frist Widerspruch einlegen da ich im Urlaub war (habe es trotzdem versucht und wurde aufgrund dessen abgelehnt). Jetzt sitze ich hier mit dem Bescheid und weiß echt nicht mehr weiter, hatte keine Lust mein Studium um ein Semester zu verlängern wegen diese Sache.

Da ich schon seit Jahren bei der DLRG bin habe ich überlegt bei unserer Ortsgruppe Wehrersatzdienst zu machen, bin ja eh viel dort und es würde mich nicht stören. Das Problem ist halt wie kann ich jetzt da noch reinrutschen und das KWEA D'dorf davon überzeugen?

Weiß hier vielleicht jemand wie man das am geschicktesten anstellen kann?
Wäre überglücklich wenn ich aus der Geschichte rauskommen könnte...

viele Dank in vorraus...

Beluga
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 29. August 2010, 18:05:15 »

Da ich schon seit Jahren bei der DLRG bin habe ich überlegt bei unserer Ortsgruppe Wehrersatzdienst zu machen, bin ja eh viel dort und es würde mich nicht stören. Das Problem ist halt wie kann ich jetzt da noch reinrutschen und das KWEA D'dorf davon überzeugen?

Um Dienst im Katastrophenschutz leisten zu können, musst du zunächst den Einberufungsbescheid aus der Welt schaffen.

Die einfachste Variante dies zu tun wäre, einfach einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen. In der Folge wäre der Einberufungsbescheid aufzuheben. Dann könntest du Diest im Katastrophenschutz als Ersatz für den Zivildienst leisten.

Du solltest aber immer beachten, dass dieser Dienst nicht die ideale Methode ist, den Wehrdienst zu umgehen. Vorgesetzte im Katastrophenschutz können nämlich sehr unangenehm werden. Ggf. solltest du über andere Möglichkeiten (Ausmusterung) nachdenken.
Gespeichert
Beluga87
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 29. August 2010, 18:14:00 »

Hey Svennie,

erstmal danke das du dich ein bischen um das Problem kümmerst...

Also wie gesagt ich bin schon über 10 Jahren in unserer Ortsgruppe und schon mehrere Jahre auch im Wasserrettungsdienst tätig und ich kenn dort alle, weiß also das es da überhaupt keine Probleme geben wird.

Wie bekomm ich denn jetzt detailliert den Einberufungsbescheid aus der Welt und meinst du das passt bis zum 01.10. und man bekommt das aus der Welt? Hab nochmal mit unserem Vorstand telefoniert und der sagte von deren Seite wäre das überhaupt kein Ding nur musst der Einberufungsbescheid zurückgezogen werden...

Kannst mir sonst auch eine PN schreiben...

Vielen Dank schonmal...

Beluga
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 29. August 2010, 20:26:13 »

Wie bekomm ich denn jetzt detailliert den Einberufungsbescheid aus der Welt und meinst du das passt bis zum 01.10. und man bekommt das aus der Welt?

Du musst einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen schreiben, dich auf Art. 4 (3) Grundgesetz berufen und darlegen, warum dir dein Gewissen jeglichen Kriegsdienst mit der Waffe verbietet.
Gespeichert
DerFreiheitskaempfer
Newbie
*
Beiträge: 24


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 29. August 2010, 21:05:17 »

Und er sollte darauf eingehen warum er erst jetzt, nach der Einberufung, verweigert. Dafür wollen die eine Begründung haben.
Gespeichert
Beluga87
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 29. August 2010, 22:44:25 »

Hey,
also schreibe ich einen KDV Antrag und gehe natürlich besonders auf die Tatsache ein warum das so spät nach der Einberufung kommt... Dazu noch einen Lebenslauf wenn ich das richtig gelesen hab und dann abwarten und hoffen das das eine aufschiebende bzw. Aufhebende Wirkung hat. Sobald der Einberufungsbescheid zurückgezogen wurde kann ich dann ja wieder an die DLRG herantreten und denen quasi das okay geben...

danke schonmal für die Tipps, hat mich schon um einiges weitergebracht...

Grüße
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 30. August 2010, 10:45:06 »

abwarten und hoffen das das eine aufschiebende bzw. Aufhebende Wirkung hat.

Eine aufschiebende Wirkung ganz bestimmt nicht.

Ansonsten solltest du es genau so machen.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken
GoogleTagged: dlrg

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits