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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Kommt eine weitere Einberufung?  (Gelesen 1236 mal)
jogiebaer
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« am: 11. Mai 2010, 20:34:15 »

Hallo,
ich bräuchte Eure Meinung bitte.
A ist 22 wurde schon 2 mal zurückgestellt (Abi und Ausbildung) und ist anerkannt.
A bekam im Januar einen Einberufungsbescheid mit 2 Monatsfrist zum Zivistelle suchen.
Am Telefon bekam A gesagt das Schreiben sei nichtig da eine Nachuntersuchung im Gange war... diese viele Mitte Februar negativ für A aus. Er muss leisten.
A hat noch einen unbefristeten Vertrag. Das Ziviamt weiß nur von einem befristet bis Mai 2010.

Soll A in Köln anrufen und nachhören ob A etwas machen muss und wann? Werden schlafende Hunde geweckt?
Soll A sich einfach eine Stelle suchen?
Soll A nichts machen und auf eine erneute Einberufung warten?
Wie lange muss A hoffen das nichts kommt? Wo liegt das Alter bei Zurückstellungen?
Welche Chancen hat A noch um "drumrum" zukommen?
Grüße
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svennie
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« Antworten #1 am: 11. Mai 2010, 23:45:50 »

Soll A in Köln anrufen und nachhören ob A etwas machen muss und wann? Werden schlafende Hunde geweckt?

Ich würde keine schlafenden Hunde wecken.

Warum wurde kein Widerspruch gegen den Bescheid aus Februar eingelegt?

Soll A sich einfach eine Stelle suchen?
Soll A nichts machen und auf eine erneute Einberufung warten?

Die Frage ist, ob A sich ernsthaft gegen den Zivildienst wehren möchte, wenn ja, dann sollte A sich langsam mal mit einem auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen.

Wie lange muss A hoffen das nichts kommt?

Bis 4 Wochen vor dem 23. Geburtstag.

Wo liegt das Alter bei Zurückstellungen?

A´s Zurückstellungen spielen bis jetzt keine Rolle.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Ende Mai bringt hier auch nichts, da der Zivildienst ohnehin erst später als im Mai beginnen könnte.
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jogiebaer
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« Antworten #2 am: 12. Mai 2010, 07:31:33 »

A möchte sich wehren!
A hatte mehrfachen Widerspruch eingelgt leider ohne Erfolg.
A sollte nun warten bis eine Einberufung kommt und sich dnan eine Stelle suchen?
Was hat es mit der Altersgrenze von 25 Jahren auf sich?
Edit: Ich habe nichts schriftlich das die Einberufung vom Januar hinfällig ist. Kann das zum Problem werden?

Grüße
« Letzte Änderung: 12. Mai 2010, 08:26:50 von jogiebaer » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 12. Mai 2010, 12:07:53 »

A hatte mehrfachen Widerspruch eingelgt leider ohne Erfolg.

Was ist denn ein mehrfacher Widerspruch!?

A sollte nun warten bis eine Einberufung kommt und sich dnan eine Stelle suchen?

wenn eine EInberufung kommt, braucht sich A keine Stelle mehr zu suchen, die steht dann auf dem Einberufungsbescheid.

Was hat es mit der Altersgrenze von 25 Jahren auf sich?

Das ist die Heranziehungsgrenze für den Fall, adss man über die Regelheranziehungsgrenze (23. Geburtstag) hinaus zurückgestellt war, die Zurückstellung aber nach dem 23. Geburtstag weggefallen ist.

Edit: Ich habe nichts schriftlich das die Einberufung vom Januar hinfällig ist. Kann das zum Problem werden?

Es gibt keine "Einberufung vom Januar", sonst wärst du jetzt Zivildienstleistender.
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jogiebaer
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« Antworten #4 am: 12. Mai 2010, 12:14:41 »

Mit mehrfach meine ich das A einmal direkt Einspruch eingelegt hatte dieser wurde abgeschmettert und dann wieder ein Einspruch dieser wurde dann auch abgelehnt.

Mit Einberufung ist das Schreiben gemeint wo A gebeten wird sich innerhalb von 2 Monaten für 1.6. eine Stelle zu suchen. Und dieses Schreiben kam im Januar.

Da ich nicht über mein 23 Lebensjahrhinaus zurückgestellt wurde zählt für mich mein 23 Geburtstag??

Angenommen A hat im Mai Geburtstag und wird da 23 ist zurückgestellt bis Juni wie sieht es dann aus?

Grüße
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svennie
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« Antworten #5 am: 12. Mai 2010, 13:30:17 »

Mit mehrfach meine ich das A einmal direkt Einspruch eingelegt hatte dieser wurde abgeschmettert und dann wieder ein Einspruch dieser wurde dann auch abgelehnt.

Der "Einspruch" heißt im Wehrrecht Widerspruch und gegen eine Widerspruchsentscheidung gibt es keinen erneuten Widerspruch, sondern nur die Klage.

Da ich nicht über mein 23 Lebensjahrhinaus zurückgestellt wurde zählt für mich mein 23 Geburtstag??

ja.


Angenommen A hat im Mai Geburtstag und wird da 23 ist zurückgestellt bis Juni wie sieht es dann aus?

Na dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze um 2 Jahre.
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jogiebaer
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« Antworten #6 am: 12. Mai 2010, 13:54:20 »

Also sollte sich A nicht mehr zurückstellen lassen und einfach Hoffen das kein Schreiben mehr kommt?

Wird vom BAZ ein Schreiben kommen wo A aufgefordert wird sich eine Stele zu XX.XX.XXXX zusuchen?
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svennie
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« Antworten #7 am: 12. Mai 2010, 15:27:29 »

Also sollte sich A nicht mehr zurückstellen lassen und einfach Hoffen das kein Schreiben mehr kommt?[/quote9

lol, naja die Hoffnung stirbt zuletzt.

Wird vom BAZ ein Schreiben kommen wo A aufgefordert wird sich eine Stele zu XX.XX.XXXX zusuchen?

Natürlich wird es das tun.

So wirst du das Problem nicht lösen können.
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jogiebaer
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« Antworten #8 am: 14. Mai 2010, 07:01:04 »

Wie kann ich das Problem denn lösen?
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svennie
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« Antworten #9 am: 14. Mai 2010, 20:52:47 »

Wie kann ich das Problem denn lösen?

Ich zitiere mich mal selbst:

Die Frage ist, ob A sich ernsthaft gegen den Zivildienst wehren möchte, wenn ja, dann sollte A sich langsam mal mit einem auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen.

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GoogleTagged: einberufung januar

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