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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: In Ausbildung und zurückgestellt bis 30.08.2010  (Gelesen 2743 mal)
anxious
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Beiträge: 2


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« am: 30. Januar 2008, 15:28:32 »

Hallo,

ich habe mal eine generelle Frage wie ich vorgehen soll um das bestmögliche aus meiner Situation rauszuholen.

Ich bin derzeit 21 Jahre werde aber im April 22. Ich war HEUTE bei der Musterung da ich vor knapp 1 1/2 Wochen ne Einladung bekam.
Dort hab ich heute die Ärztliche Untersuchung über mich ergehen lassen, hat knapp 4 Stunden gedauert da. Der Eignungstest wurde nicht gemacht weil der angeblich nur 2 Jahre haltbar ist und ich derzeit noch bis 08.2010 eine Ausbildung mache. Deswegen auch ne Zurückstellung bis zum 30.08.2010.
Mir wurde gesagt ich werde nun kurz vor Beendigung der Ausbildung diesen Eignungstest machen müssen.

Wie groß ist die Chance das die da wieder länger brauchen? Mit dem Brief zur Musterung kamen die ja auch SEHR SPÄT an.

Verweigert habe ich noch nicht, weil viele sagten das man dann auf jeden Fall zum Zivildienst verdonnert wird, und lieber warten soll ob nach der Musterung überhaupt noch ein Einziehungsbescheid kommt. Ist das korrekt?

Gemustert wurde ich übrigends T2. Festgestellt wurde bei mir ne Tachykardie (102 Puls), unregelmäßiger Herzschlag (beim Einatmen deutlich schneller), bissel schief gebaut bin ich auch Zwinkernd, achja und aufgrund von div. Erlebnissen in der Kindheit meinte sie dann auch ich wäre ein "labiler Mensch". Kurzsichtig bin ich dann auch (-2.25, -1,75).

Wie soll ich also vorgehen. Abwarten bis zur Einladung des Eignungstestes, oder gleich im letzten Ausbildungsjahr verweigern damit man Zeit hat sich nen guten Zivi-Job zu suchen?

Danke schonmal Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 30. Januar 2008, 23:07:48 »

Wie groß ist die Chance das die da wieder länger brauchen? Mit dem Brief zur Musterung kamen die ja auch SEHR SPÄT an.

Das ist egal weil die EUF (Eignungs- und Verwendungsprüfung) nicht Voraussetzung für eine Einberufung ist.

Verweigert habe ich noch nicht, weil viele sagten das man dann auf jeden Fall zum Zivildienst verdonnert wird, und lieber warten soll ob nach der Musterung überhaupt noch ein Einziehungsbescheid kommt. Ist das korrekt?

ja.

Gemustert wurde ich übrigends T2.

nein, gemustert wurdest du als wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Eisnchränkungen für bestimmte Tätigkeiten.  Cool

Festgestellt wurde bei mir ne Tachykardie (102 Puls), unregelmäßiger Herzschlag (beim Einatmen deutlich schneller), bissel schief gebaut bin ich auch Zwinkernd, achja und aufgrund von div. Erlebnissen in der Kindheit meinte sie dann auch ich wäre ein "labiler Mensch". Kurzsichtig bin ich dann auch (-2.25, -1,75).

Wie soll ich also vorgehen. Abwarten bis zur Einladung des Eignungstestes, oder gleich im letzten Ausbildungsjahr verweigern damit man Zeit hat sich nen guten Zivi-Job zu suchen?

Oh, vorauseilender Gehorsam!?

Wenn du dich ein bißchen auf die Hinterbeine gestellt hättest (Verschiebung des Musterungstermins so lange es geht und danach Widerspruch eingelegt) dann wäre das Thema Wehrpflicht wohl ein für alle mal für dich erledigt gewesen. So hast du gleich mal deine Heranziehungsgrenze erhöht und planst gleich noch deine garantierte Einberufung.

Bist du mit dem Ergebnis (wehrdienstfähig) überhaupt einverstanden?
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anxious
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 31. Januar 2008, 16:40:10 »

Natürlich bin ich damit eher nicht einverstanden(denn diesen Kanonenfutterverein brauch ich nicht >.<!)  und bei manchen Vergleichen zu anderen Personen aus meinem Bekanntenkreis die wesentlich belastbarer sind als ich, aber ausgemustert wurden, frag ich mich was das für ein Ergebnis sein soll.

Sollte ich nun den ganzen Widerspruchkram auf mich nehmen oderwas? Nochmal hin, nachmustern lassen etc? Wie groß wäre da die Chance das Ergebnis dann anders ist?

P.S: Lustig fand ich auch das die nen 1.88m Typen in nen Panzer geklobbt haben... dachte man sollte da immer eher kleiner für sein O_o
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 2. Februar 2008, 01:02:56 »

Sollte ich nun den ganzen Widerspruchkram auf mich nehmen oderwas? Nochmal hin, nachmustern lassen etc? Wie groß wäre da die Chance das Ergebnis dann anders ist?

naja das ist jetzt natürlich schwierig, der Zurückstellungsantrag ist ja gestellt, an der Erhöhung der Heranziehungsgrenze wird also kaum noch etwas zu drehen sein.

Es müsste jetzt tatsächlich das Ergebnis "nicht wehrdiesntfähig" im Widerspruchsverfahren erreicht werden, was womöglich nur mit professioneller Hilfe (Anwalt) zu machen ist. Ein Widerspruch kann aber trotzdem durchaus Sinn machen, vielleicht ist ja im Untersuchungsergebnis etwas widersprüchliches zu finden.

P.S: Lustig fand ich auch das die nen 1.88m Typen in nen Panzer geklobbt haben... dachte man sollte da immer eher kleiner für sein O_o

Wer "die"? Das Kreiswehrersatzamt macht sowas jedenfalls nicht. Die konkreten Verwendungsausschlüsse im "Ergebnis der ärztlichen Untersuchung" sind für niemanden verbindlich (sogar nicht einmal anfechtbar), sie sind lediglich ein Vorschlag an den Truppenarzt. Und dass man mit 1,88m nicht besonders als Panzerbesatzung geeignet ist, das wird spätestens nach der Grundausbildung jemandem auffallen.
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