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Autor Thema: Hilfe wegen Einberufung  (Gelesen 1867 mal)
wemsa
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Beiträge: 1


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« am: 12. Oktober 2007, 00:40:33 »

hi leute

meine geschichte liegtist schon ganz schön krass und jetzt braucht ich mal rat und tat.

folgendes!! Ich wurde damals 2005 T2 gemustert. als ich meine ausbildung abgeschossen hab und ich  auf der suche war nach einer arbeit  entschied ich erstmal nach einen einberufungsbescheit für die bundeswehr den KDV-antrag zustellen. meine einberufung wurde widerrufen udn ich was für den zivildienst freigestellt. nach dem ich einen befisteten vertag beim meinen noch jetzigen arbeitgeber unterschieben hab dieses war am 15.12.2005
bekam ich auch gleichzeitig die einberufung für den zivildienst. ich stellte einen antrag auf zurückstellung der mir auch genehmigt wurde für den zeitpunkt des zeit vertrages. am 1.4 hat sich dann der zivildienst wieder gemeldet und mich einberufen. ich hab dann aber eine nachuntersuchung beantragt. dieser befund sagt das ich zwar tauglich bin aber nicht mehr schwer heben darf nicht gebückt arbeiten soll und ich  nicht stark belastende arbeit ausführen soll. jetzt soll ich mir ne stelle zum 20.10 suchen, die hab ich auch schon sicher und würde zum 1.3 anfangen können. aber ich hab mich mehrfach in anderen betrieben beworben  und jetzt ein top angebot bekommen, ich sprach also mit dem BAZ und die sagten mir das ich THW machen soll wenn ich ne neue arbeit annehmen will. Ich hab die jetzt meinen neuen vertrag unterschrieben und in meiner alten  firma gekündigt. hab jetzt bei den BAZ an gerufen das ich zum THW gehe, da meinten die das es nicht ginge da ich über 23jahre bin also muß ich zivildienst machen. so leute mein alter betriebn nimmt mich nicht mehr mein neuer will mich dann nicht mehr wenn ich ihm dan mit zivildienst erzähle. der neue vertrag würde also vorab wieder gekündigt und da ich meinen alten vertag gekündigt hab bekomme ich kein arbeitlosengeld bis zum 1.02 leute wat soll ich tun bin echt nervlich fertig und und meine psyche ist echt im arsch. will jetzt den KDV antrag widerufen weiß auch wie ich das mache aber was passiert mit dem bund. ich hab ja ne nachuntersuchung bekommen für den zivildienst das ergebniss hab ich hier schon genannt "nicht viel heben bla bla" wenn jetzt meine unterlagen zum KWEA geht ziehen dich mich dann aus dem selben pott wie jeden anderen und wird meine  meine nachuntersuchung berücksichtigt. ich mein das ist im leben nicht mehr t2 was ich jetzt hab. viellicht minimum t3.wenn der bund mich ziehen würde könnte ich dann erstmal noch ein neue Musterung beantragen wo ich meine ganz ärztlichen atteste mit nehme oder soll ich sogar nach dem ich den KDV antrag widerrufen hab einen brief zum KWEA sicken mit  attesten die ich vom arzt hab oder soll ich gleich bevor mich dr bund vielleicht zieht ne nachuntersuchung beantragen.   
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 12. Oktober 2007, 19:37:03 »

so leute mein alter betriebn nimmt mich nicht mehr mein neuer will mich dann nicht mehr wenn ich ihm dan mit zivildienst erzähle. der neue vertrag würde also vorab wieder gekündigt und da ich meinen alten vertag gekündigt hab bekomme ich kein arbeitlosengeld bis zum 1.02 leute wat soll ich tun bin echt nervlich fertig und und meine psyche ist echt im arsch.

So, mal kurz zusammengefasst:

Altes Arbeitsverhältnis ist gekündigt, einer neuer Vertrag besteht zwar, würde aber gekündigt werden wenn der Arbeitgeber erfährt, dass du Wehr- oder Zivildienst leisten musst. Richtig?

will jetzt den KDV antrag widerufen weiß auch wie ich das mache aber was passiert mit dem bund.

Über den Antrag ist rechtskräftig entschieden worden, den kann man also nicht zurücknehmen. Man kann aber auf seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, wenn die Gründe die zur Anerkennung geführt haben nicht mehr bestehen.

ich hab ja ne nachuntersuchung bekommen für den zivildienst das ergebniss hab ich hier schon genannt "nicht viel heben bla bla"

dagegen hätte man evtl. Widerspruch einlegen sollen...

wenn jetzt meine unterlagen zum KWEA geht ziehen dich mich dann aus dem selben pott wie jeden anderen und wird meine  meine nachuntersuchung berücksichtigt. ich mein das ist im leben nicht mehr t2 was ich jetzt hab. viellicht minimum t3.

Schön, sowas ("T3") gibts nur nicht...

Der Weg, eine neue Überprüfungsuntersuchung zu beantragen steht dir offen.

wenn der bund mich ziehen würde könnte ich dann erstmal noch ein neue Musterung beantragen wo ich meine ganz ärztlichen atteste mit nehme oder soll ich sogar nach dem ich den KDV antrag widerrufen hab einen brief zum KWEA sicken mit  attesten die ich vom arzt hab oder soll ich gleich bevor mich dr bund vielleicht zieht ne nachuntersuchung beantragen.

Eine neue Musterung gibts nicht. Eine Überprüfungsuntersuchung kann man beantragen wenn 2 Jahre seit der letzten Untersuchung vergangen sind oder sich der Gesundheitszustand geändert hat. Atteste nimmt man sinnvollerweise erst zur Untersuchung mit, damit das KWEA nicht in Versuchung gerät nur aufgrund irgenwelcher merkwürdiger Atteste zu entscheiden, dass überhaupt keine Änderung des Gesundheitszustandes vorliegt.

Aber jetzt mal Klartext: Alle wesentlichen Informationen fehlen leider.

Du schreibst, das mit dem THW ginge nicht, weil du über 23 bist. Das ist ja sachlich durchaus richtig, warum aber musst du noch Zivildienst leisten, obwohl du bereits 23 bist. Was hat die Heranziehungsgrenze erhöht? Und wann wirst du 25?
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