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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Heranziehung zum 1.1.2011  (Gelesen 1367 mal)
Merrin
Newbie
*
Beiträge: 4


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« am: 29. September 2010, 14:02:02 »

Hallo erstmal,


ich hab nun vor ca. 2 Wochen einen Brief erhalten, laut dem ich Anfang nächsten Jahres
"herangezogen" werde, zum Zivildienst.

Ich habe nun 2 Monate Zeit mir eine Stelle zu suchen.

Ich habe da jetzt mehrere Fragen:

Heißt das, ich muss mir eine Stelle suchen, die exakt ab 1. Januar frei wird, oder kann ich mich auch für einen Platz bewerben, der grundsätzlich im Jahr 2011 frei wird?

Was aber noch viel wichtiger ist:

Ich versuche möglichst um diese ganze Sache herum zukommen ( wegen Studium, zu früh verweigert, die übliche Geschichte ) und bin vor kurzem auf das hier gestoßen:

http://www.forum-wehrpflicht.de/bereich.php?bereich=Arbeit

besonder folgender Beitrag ist interessant:

http://www.forum-wehrpflicht.de/probleme-mit-der-wehrpflicht-zeigen.php?ID=12176

hier meint der Herr Tobiassen, man sollte erstmal nichts tun, abwarten und beobachten, wie sich das Ganze entwickelt von wegen Aussetzen ( außerdem hat man effektiv 3 Monate Frist ).


Nun habe ich aber in eile eine Kurzbewerbung ( Paar Zeilen + Lebenlauf ) an einen Betrieb geschickt, bei dem ich mich für Herbst 2011 beworben habe.

1.) Kann auch aufgrund einer Kurzbewerbung ein Vorschlag nach Köln geschickt werden, oder muss ich mich dort ausführlich bewerben?

2.) Wenn die Stelle frei ist, können die dann einen Vorschlag über meinen Kopf hinweg nach Köln schicken ( wär schlecht, laut Tobiassen ) oder müssen die mir erst Bescheid geben, oder muss ich selbst nochmal zu denen hingehen und bescheid sagen, sie sollen bitte nichts ohne mich nach Köln hinschicken?

Wie sieht bei sowas der genaue Ablauf aus?


ich bedanke mich schonmal für Eure Hilfe Zwinkernd
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 29. September 2010, 14:22:06 »

Heißt das, ich muss mir eine Stelle suchen, die exakt ab 1. Januar frei wird, oder kann ich mich auch für einen Platz bewerben, der grundsätzlich im Jahr 2011 frei wird?

Ganz grundsätzlich kannst du ohnehin nicht verlangen, zu einer ganz bestimmten Stelle einberufen zu werden. Aber in der Praxis wurd sich das BAZ auf einen etwas späteren Diensteintritt einlassen.

Nun habe ich aber in eile eine Kurzbewerbung ( Paar Zeilen + Lebenlauf ) an einen Betrieb geschickt, bei dem ich mich für Herbst 2011 beworben habe.

1.) Kann auch aufgrund einer Kurzbewerbung ein Vorschlag nach Köln geschickt werden, oder muss ich mich dort ausführlich bewerben?

Es kommt nicht darauf an, wie ausführlich die Bewerbung ist, sondern ob deine Unterschrift unter dem gemeinsamen Einberufungsvorschlag steht.

2.) Wenn die Stelle frei ist, können die dann einen Vorschlag über meinen Kopf hinweg nach Köln schicken ( wär schlecht, laut Tobiassen ) oder müssen die mir erst Bescheid geben, oder muss ich selbst nochmal zu denen hingehen und bescheid sagen, sie sollen bitte nichts ohne mich nach Köln hinschicken?

Wie bereits beschrieben, der Einberufungsvorschlag muss gemeinsam sein.
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