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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Heranziehung zm 01.02.11 Härtefall?  (Gelesen 1548 mal)
Xomia
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« am: 7. Oktober 2010, 20:50:22 »

Folgende Situation: Person A wurde T2 gemustert und hat (unwissend wie er war) den KDV Antrag gleich gestellt. Dieser wurde auch genehmigt. A wollte sich ruhig verhalten und hoffen nicht einberufen zu werden. Er fing zum 1.10. sein Studium an. Am 7.10. trudelte die Ankündigung der Heranzirhung zum 1.2.11 ins Haus.

Person A könnte ja jetzt auf Härtefall plädieren. Hauptargumente wären:
Die Ausbildung würde um 12 Monate verlängert, da das Wintersemester doppelt belegt werden müsste. Die Aussetzung der Wehrpflicht (ähnlich wie in diesem Urteil: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Darmstadt-Beabsichtigte-Aussetzung-der-Wehrpflicht-kann-einer-Einberufung-entgegenstehen.news10301.html). Und die Überschwemmung der Unis durch die verkürzten Abiture (somit also doppelte Überlastung der Unis).

Nun stellen sich folgende Fragen:

1. Hat der Antrag überhaupt Sinn? (ein Veruch ist es ja sicher wert)
2. Wann den Antrag stellen? Jetzt oder lieber auf folgendes, das bei der Zentralstelle KDV steht hoffen:

 
Zitat
   1. „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst“ mit zwei Monaten Zeit für die Platzsuche;
   2. Erstes Ermahnungsschreiben, nun einen Zivildienstplatz innerhalb von vier Wochen vorzuschlagen;
   3. Zweites Ermahnungsschreiben;
   4. Einberufung von Amts wegen – aber eigentlich nur, wenn die Planzahlen noch nicht erfüllt sind. Bisher wurden die Planzahlen aber immer mit Freiwilligen erreicht. Manchmal erfolgen einige Zwangseinberufungen „als abschreckende Beispiele“.

3. Wenn es nicht klappen sollte, dann bleibt nur eine Stelle suchen und nach dem 1. Semester erst mal Zivildienst ableisten. Das ganze auf Semesterende zu verschieben sollte ja kein Problem sein oder?
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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 7. Oktober 2010, 21:17:51 »

Zitat
Folgende Situation: Person A wurde T2 gemustert und hat (unwissend wie er war) den KDV Antrag gleich gestellt. Dieser wurde auch genehmigt. A wollte sich ruhig verhalten und hoffen nicht einberufen zu werden. Er fing zum 1.10. sein Studium an. Am 7.10. trudelte die Ankündigung der Heranzirhung zum 1.2.11 ins Haus.
so weit so vorhersehbar, immer das selbe mit dem kdv antrag  Augen rollen
 
Zitat
1. Hat der Antrag überhaupt Sinn? (ein Veruch ist es ja sicher wert)
du hast beim kdv antrag gemerkt was geschieht, wenn man etwas unüberlegt macht, deswegen handle nicht weiterhin nach dem motto "einen versuch ists wert".
zum thema härtefall - diese liegt dann vor, wenn dem individuum durch die wehrpflicht eine besondere härte entsteht.
alle argumente die du nennst betreffen das kollektiv der wehrpflichtigen und nicht dich im speziellen, somit liegt keine besondere härte vor.
einen antrag mit dieser begründung halte ich deswegen für sinnlos.

Zitat
2. Wann den Antrag stellen? Jetzt oder lieber auf folgendes, das bei der Zentralstelle KDV steht hoffen:
grundsätzlich kann man zuwarten und eine zwangseinberufung abwarten,
in einzelfällen wird die einberufung aber auch schneller als von der zentralstelle kdv beschrieben vollzogen.

Zitat
3. Wenn es nicht klappen sollte, dann bleibt nur eine Stelle suchen und nach dem 1. Semester erst mal Zivildienst ableisten. Das ganze auf Semesterende zu verschieben sollte ja kein Problem sein oder?
nein, es bleibt nicht nur "eine stelle suchen", wenn es nicht klappen sollte.
möglichkeit 1 wäre es, reflektiert auf zeit zu spielen.
möglichkeit 2 wäre es das thema tauglichkeit anzugehen.
aus der vorlesungszeit heraus wird in der regel nicht einberufen, aber halte dich mit mitteilungen ggü. dem BAZ zurück, solangen wir das thema hier noch nicht abgeschlossen haben.
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Xomia
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 8. Oktober 2010, 12:10:40 »

Also ich habe mir mal ein paar Beiträge bei der Zentralstelle KDV angeguckt. Dort wird einem geraten abzuwarten, da es zur Zeit so aussieht, als ob die Wehrpflicht sowieso zum 1.1. ausgesetzt wird. Sie gehen davon aus, dass man gar nichts mehr von der BAZ hört.
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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #3 am: 8. Oktober 2010, 21:52:29 »

Also ich habe mir mal ein paar Beiträge bei der Zentralstelle KDV angeguckt. Dort wird einem geraten abzuwarten, da es zur Zeit so aussieht, als ob die Wehrpflicht sowieso zum 1.1. ausgesetzt wird. Sie gehen davon aus, dass man gar nichts mehr von der BAZ hört.
da hast du mehr gelesen als ich, kannst du deine aussagen bitte mal verlinken?
eine aussetzung schon zum 1.1. halte ich persönlich für nicht sehr wahrscheinlich, das ist zu kurzfristig.
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Xomia
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 9. Oktober 2010, 13:37:43 »

hier zum Beispiel:

http://www.forum-wehrpflicht.de/probleme-mit-der-wehrpflicht-zeigen.php?ID=12156

oder hier:

http://www.forum-wehrpflicht.de/unmoderiert-zeigen.php?ID=12231
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Robobob
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« Antworten #5 am: 9. Oktober 2010, 14:39:42 »

Da steht doch nur, dass nach Meinung der KDV Zentralstelle wohl die letzten Grundwehrdienstleistenden zum 1.1.2011 eingezogen werden. Die Wehrpflicht würde dann zum 1.Juli 2011 ausgesetzt werden.

Man muss sich jetzt noch bis zu den Parteitagen der Union gedulden, danach weiß man mehr.
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