Folgende Situation: Person A wurde T2 gemustert und hat (unwissend wie er war) den KDV Antrag gleich gestellt. Dieser wurde auch genehmigt. A wollte sich ruhig verhalten und hoffen nicht einberufen zu werden. Er fing zum 1.10. sein Studium an. Am 7.10. trudelte die Ankündigung der Heranzirhung zum 1.2.11 ins Haus.
so weit so vorhersehbar, immer das selbe mit dem kdv antrag
1. Hat der Antrag überhaupt Sinn? (ein Veruch ist es ja sicher wert)
du hast beim kdv antrag gemerkt was geschieht, wenn man etwas unüberlegt macht, deswegen handle nicht weiterhin nach dem motto "einen versuch ists wert".
zum thema härtefall - diese liegt dann vor, wenn dem individuum durch die wehrpflicht eine besondere härte entsteht.
alle argumente die du nennst betreffen das kollektiv der wehrpflichtigen und nicht dich im speziellen, somit liegt keine besondere härte vor.
einen antrag mit dieser begründung halte ich deswegen für sinnlos.
2. Wann den Antrag stellen? Jetzt oder lieber auf folgendes, das bei der Zentralstelle KDV steht hoffen:
grundsätzlich kann man zuwarten und eine zwangseinberufung abwarten,
in einzelfällen wird die einberufung aber auch schneller als von der zentralstelle kdv beschrieben vollzogen.
3. Wenn es nicht klappen sollte, dann bleibt nur eine Stelle suchen und nach dem 1. Semester erst mal Zivildienst ableisten. Das ganze auf Semesterende zu verschieben sollte ja kein Problem sein oder?
nein, es bleibt nicht nur "eine stelle suchen", wenn es nicht klappen sollte.
möglichkeit 1 wäre es, reflektiert auf zeit zu spielen.
möglichkeit 2 wäre es das thema tauglichkeit anzugehen.
aus der vorlesungszeit heraus wird in der regel nicht einberufen, aber halte dich mit mitteilungen ggü. dem BAZ zurück, solangen wir das thema hier noch nicht abgeschlossen haben.