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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Haranziehung zum Zivi ungültig? - BAZ hat falsch adressiert!!!  (Gelesen 858 mal)
derknipser
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Beiträge: 5


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« am: 20. September 2007, 15:28:52 »

Hallo allerseits,

das BAZ hat die EInberufung zum Zivildienst zum 02.01.2008 an die Adresse meiner Eltern geschickt. Wohne aber seit Juli diesen Jahres in einer anderen Stadt und bin dort auch gemeldet.

Da hat das Einwohnermeldeamt wohl vergessen, die Adressänderung dem BAz mitzuteilen. Liegt wohl daran, dass die Sachbearbeiterin wohl davon ausging, dass ich den Wehrdienst bereits abgeleistet habe. Bin nämlich 23 Jahre alt und Angestellter in nem großen Betrieb.

Meine Mutter hat in ihren Namen die Ankündigung mit dem Hinweis, ich wohne nicht mehr dort und bin woanders gemeldet, wieder an das BAZ zurückgeschickt. Ist es ratsam, dass sie die neue Adresse notiert, oder soll sich das BAZ diese schön selbst holen... damit ich Zeit heraushole.

Was meint Ihr, was nun passiert? Folgt eine neue Ankündigung zum Zivi an meine richtige Adresse für den 01.03.2008?

Wäre aufgrund meines Lebensstandards und Jobs heilfroh, den Zivildienst umgehen zu können.

Viele Grüße
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derknipser
Newbie
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Beiträge: 5


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« Antworten #1 am: 20. September 2007, 15:48:07 »

PS. wurde bis zum Sommer diesen Jahres aufgrund einer 3jährigen Ausbildung nach meinen Abi ab 2004 zurückgestellt. Bis zum 25. Lj. haben sie mich also noch auf dem "Kieker"... Stehe nun in einem unbefr. Arbeitsvertrag...
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