Danke für deine Antwort !
Nehmen wir mal an, ich stelle jetzt solch einen Antrag. Wäre es dann nicht sinnvoller für mich mir noch einen anderen körperlichen Mangel anrechnen zu lassen, als mich voll und ganz auf die Drogensucht zu verlassen?
Eine tatsächlich vorhandene Drogenabhängigkeit würde - früher oder später - dazu führen, dass kein Wehrdienst geleistet werden muss. Wenn natürlich noch andere Gründe für eine Änderung des Tauglichkeitsgrades in "nicht wehrdienstfähig" bestehen, dann sollte man die natürlich auch anführen - aber nicht unbedingt in dem Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung sondern bei der Untersuchung.
Diesen Antrag kann ich doch auch ohne Probleme durchbringen, wenn ich schon eine Einberufung vorliegen habe, oder ?
nein, man wird dich auf die Dienstantrittsuntersuchung verweisen.