1. Wird das bei mir auch der Fall sein?
Denkbar, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Trotzdem sollte hier Widerspruch eingelegt werden und eine Zurückstellung, hilfsweise eine Nichtheranziehungszusage beantragt werden.
2. Was wird passieren wenn ich angenommen 1 Jahr zurück gestellt werde und innerhalb dieser Zeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibe?
Das kommt darauf an, was genau in dem Zurückstellungsbescheid steht. Steht dort "für die Dauer des bis zum xx.xx.xx befristeten Arbeitsverhätlnisses", dann müsste der Wegfall des Zurückstellungsgrundes gemeldet werden.
3. Wenn man zurück gestellt wird, ist man dann in einem gemeinsamen "Topf" wo alle neuen und alten sind oder ist es so zusagen sicher, dass man nach diesem Jahr auf jeden fall einberufen wird?
Nichts ist sicher, über die Heranziehung wird dann entschieden, wenn du wieder zur Verfügung stehst bzw. die Nichtheranziehungszusage ausläuft.
4. Gibt es noch andere Möglichkeiten "gar nichts" zu machen, weil ich habe eigentlich weder lust auf BW noch ZVD.
"Andere" ist gut, bis jetzt war ja noch keine Variante angedacht...
Natürlich ist das möglich.