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Autor Thema: Fragen wegen Einberufung  (Gelesen 1264 mal)
robin
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Beiträge: 2


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« am: 11. Februar 2007, 17:13:12 »

Hallo erstmal,
ich habe ein paar Fragen.

Ich bin 20 und werde im Sommer 21,
habe eine Ausbildung gemacht und diese ende januar beendet.
Nun habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr) unterschrieben.
Vor einigen Taagen habe ich eine Einberufungspost von der BW bekommen.
Ich soll anfang April in der Kaserne erscheinen. Ich wurde letzten Sommer mit T2 gemustert.

Nun meine Frage:

Als ich bei der Musterung war habe ich denen diese Situation geschildert und mir wurde gesagt, dass ich eine Kopie des Arbeitsvertrags schicken soll und meine Einberufung würde sich 1 Jahr zurück stellen.
Meine Arbeitskolegen haben das genauso gemacht und hat auch funktioniert (mit der zurück Stellung).

1. Wird das bei mir auch der Fall sein?
2. Was wird passieren wenn ich angenommen 1 Jahr zurück gestellt werde und innerhalb dieser Zeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibe?
3. Wenn man zurück gestellt wird, ist man dann in einem gemeinsamen "Topf" wo alle neuen und alten sind oder ist es so zusagen sicher, dass man nach diesem Jahr auf jeden fall einberufen wird?
4. Gibt es noch andere Möglichkeiten "gar nichts" zu machen, weil ich habe eigentlich weder lust auf BW noch ZVD.
Aber da man ja eins von beiden machen muss, dann lieber ZV.

Ich hoffe eine schnelle Antwort zu bekommen und danke schon im voraus.


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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 11. Februar 2007, 17:19:20 »

1. Wird das bei mir auch der Fall sein?

Denkbar, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Trotzdem sollte hier Widerspruch eingelegt werden und eine Zurückstellung, hilfsweise eine Nichtheranziehungszusage beantragt werden.

2. Was wird passieren wenn ich angenommen 1 Jahr zurück gestellt werde und innerhalb dieser Zeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibe?

Das kommt darauf an, was genau in dem Zurückstellungsbescheid steht. Steht dort "für die Dauer des bis zum xx.xx.xx befristeten Arbeitsverhätlnisses", dann müsste der Wegfall des Zurückstellungsgrundes gemeldet werden.

3. Wenn man zurück gestellt wird, ist man dann in einem gemeinsamen "Topf" wo alle neuen und alten sind oder ist es so zusagen sicher, dass man nach diesem Jahr auf jeden fall einberufen wird?

Nichts ist sicher, über die Heranziehung wird dann entschieden, wenn du wieder zur Verfügung stehst bzw. die Nichtheranziehungszusage ausläuft.

4. Gibt es noch andere Möglichkeiten "gar nichts" zu machen, weil ich habe eigentlich weder lust auf BW noch ZVD.

"Andere" ist gut, bis jetzt war ja noch keine Variante angedacht...

Natürlich ist das möglich.
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robin
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 11. Februar 2007, 20:48:26 »

Also wenn ich jetzt einen Antrag auf Zurückstellung schreibe, wäre ich nicht falsch oder?


Und einen "Zivi - Antrag" kann ich immer stellen?



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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 11. Februar 2007, 21:17:33 »

Also wenn ich jetzt einen Antrag auf Zurückstellung schreibe, wäre ich nicht falsch oder?

Genau einen Beitrag über deinem habe ich geschrieben:

"Trotzdem sollte hier Widerspruch eingelegt werden und eine Zurückstellung, hilfsweise eine Nichtheranziehungszusage beantragt werden"

Und einen "Zivi - Antrag" kann ich immer stellen?

Einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann an immer stellen, ja.
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