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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Frage bzgl. Widerspruch Bestätigung  (Gelesen 659 mal)
Hacky
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« am: 21. Juni 2010, 20:05:34 »

Hallo zusammen,

ich habe heute mein Widerruf gegen die Einberufung zum Grundwehrdienst zum KWEA Meppen gefaxt. Ich frage mich gerade ob man von denen eine Bestätigung bekommt. Nicht das die nachher sagen Sie hätten nichts bekommen. Ich habe das Fax Protokoll aufgehoben und eine Zeugin dabei gehabt.

Habt Ihr Erfahrungen damit wann und ob es Feedback vom KWEA gibt?

Bzgl. der 2 Wochen Frist habe ich noch eine Frage:
Am 11.06.2010 wurde der Brief zur Einberufung zum Grundwehrdienst vom KWEA aufgesetzt. Am 12.06.2010 hatte ich ein schreiben vom Briefträger im Briefkasten das ein Einschreiben für mich bereit liegt.
Am 18.06.2010 habe ich das schreiben entgegen genommen und erfahren das und wann ich zum Grundwehrdienst antreten muss.

Ich frage mich nun ab wann die Frist gilt, so wie ich gehört habe 3 Tage nach Abschickdatum. Das würde bedeuten ab 14.06.2010.

Weiß das jemand genauer?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 21. Juni 2010, 20:15:38 »

Ich frage mich gerade ob man von denen eine Bestätigung bekommt.

Ja man bekommt eine.

Nicht das die nachher sagen Sie hätten nichts bekommen. Ich habe das Fax Protokoll aufgehoben und eine Zeugin dabei gehabt.

Habt Ihr Erfahrungen damit wann und ob es Feedback vom KWEA gibt?

ja haben wir. Das dauert so 1-3 Wochen.

Bzgl. der 2 Wochen Frist habe ich noch eine Frage:
Am 11.06.2010 wurde der Brief zur Einberufung zum Grundwehrdienst vom KWEA aufgesetzt. Am 12.06.2010 hatte ich ein schreiben vom Briefträger im Briefkasten das ein Einschreiben für mich bereit liegt.
Am 18.06.2010 habe ich das schreiben entgegen genommen und erfahren das und wann ich zum Grundwehrdienst antreten muss.

Ich frage mich nun ab wann die Frist gilt, so wie ich gehört habe 3 Tage nach Abschickdatum. Das würde bedeuten ab 14.06.2010.

Weiß das jemand genauer?

Ja, das Gesetz weiß es genauer. Es gilt der tatsächliche Tag der Übergabe, also der 18. Juni 2010.
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Hacky
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 21. Juni 2010, 20:23:13 »

Hi,

danke für die fixe Antwort.
Mhh wenn ich auf die Bestätigung 1-3 Wochen warte ist die Frist ja schon abgelaufen. Das ist ja ganz schön riskant. Ich bin schon am überlegen ob ich da Morgen eben durchrufe und Frag ob das Fax angekommen ist.

Aber ob die da nen Plan haben am Telefon, wer weiß durch wieviel Instanzen das durch geht.

Traurig
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 21. Juni 2010, 20:26:43 »

Mhh wenn ich auf die Bestätigung 1-3 Wochen warte ist die Frist ja schon abgelaufen.

Dich hindert niemand daran, entweder anzurufen oder den Widerspruch nochmal per Einschreiben zu verschicken.
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