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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie EinberufungEntlassung aus Bundeswehr, nun Zivildienst -> Möglichkeit dem zu entkommen?
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Autor Thema: Entlassung aus Bundeswehr, nun Zivildienst -> Möglichkeit dem zu entkommen?  (Gelesen 2030 mal)
zackzack83
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Beiträge: 2


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« am: 8. Mai 2007, 18:17:11 »

Hallo zusammen,

kommen wir direkt zur Sache. A wurde 2002 gemustert. A war von 2003-2005 selbstständig und hat sich aufgrund einer Einberufung zum Wehrdienst für ein Jahr von der IHK unabkömmlich schreiben lassen. Da A eingesehen hat, dass die Selbstständigkeit bald enden muss, hat er sich Anfang 2005 beim THW gemeldet, wo er dann Anfang 2007 im Alter von 23 Jahren entlassen wurde. (Wohnungsbrand und andere private Gründe sind die Ursache). Zwei bis drei Wochen später bekommt A eine Ankündigung zur Einberufung. Unabkömmlichkeitsstellung aufgrund der Betreuung eines behinderten Kollegen (100%) wurde gestellt, wurde aber abgelehnt. A muss also zum 1.4. antreten in der Kaserne, fühlt sich total unwohl und kommt in finanzielle Schwierigkeiten. A wird aufgrund der lange zurückliegenden Musterung nachgemustert und für tauglich befunden (T2). A entscheidet sich daher einen KDV-Antrag zu stellen, der letzte Woche anerkannt wurde. A ist seitdem zu Hause und geht wieder normal seinem alten Job nach (guter Chef!) und bemüht sich eine Zivi-Stelle zu finden, die finanziellen Engpässe (keine, mit denen man via Antrag entgegentreten könnte) würden aber bleiben.

Welche Möglichkeiten hat A sich dem Zivildienst und der allgemeinen Pflicht zu entziehen? A ist sicherlich keine faule Sau, hat nur einen guten Job und denkt, dass er mit dem Zahlen seiner Steuern mehr "dienen" kann, als sich die Eier im Keller eines Altenheims zu schaukeln.

A ist für jeden Rat dankbar.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 8. Mai 2007, 19:13:13 »

Welche Möglichkeiten hat A sich dem Zivildienst und der allgemeinen Pflicht zu entziehen? A ist sicherlich keine faule Sau, hat nur einen guten Job und denkt, dass er mit dem Zahlen seiner Steuern mehr "dienen" kann, als sich die Eier im Keller eines Altenheims zu schaukeln.

Der Mist mit dem THW hat dir sozusagen das Genick gebrochen (nicht die "Rausschmiss" sondern deine eigene Verpflichtung). Du bist jetzt noch einige Jahre einberufbar, Zurückstellungen bringen dich nicht weiter.

Neben einer neuen Tauglichkeitsüberprüfung (die dann aber vernünftig vorbereitet sein sollte) blieben noch noch die anderen Befreiungstatbestände wie Heirat oder Vaterschaft.
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zackzack83
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 9. Mai 2007, 07:29:20 »

Zitat
Neben einer neuen Tauglichkeitsüberprüfung (die dann aber vernünftig vorbereitet sein sollte) blieben noch noch die anderen Befreiungstatbestände wie Heirat oder Vaterschaft.


Die anderen Befreiungstatbestände sind bei A noch nicht absehbar Zwinkernd
Welche Umstände führen zu einer erneuten Tauglichkeitsüberprüfung und welche "Krankheiten" führen zu 100% zu einer Ausmusterung?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 9. Mai 2007, 14:08:30 »

Welche Umstände führen zu einer erneuten Tauglichkeitsüberprüfung

ein geänderter Gesundheitszustand und einen entsprechender Antrag

und welche "Krankheiten" führen zu 100% zu einer Ausmusterung?

Diejenigen, die unter den einzelnen Gesundheitsnummern ( -> http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gesundheitsnummern.htm ) zur Gradation VI oder IV führen.
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