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Neuestes Mitglied: rinja

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Autor Thema: Eingezogen; Grundwehrdienst nach Bachelor oder Teilzeitmaster?  (Gelesen 1285 mal)
florianhh
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Beiträge: 3


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« am: 19. Januar 2010, 21:53:10 »

Hallo zusammen,

nachfolgend meine Situation:
Ich (werde im Februar 24) studiere derzeit Wirtschaftsinformatik (Bachelor, 7. Semester) und mache im folgenden Sommersemester meinen Abschluss (Bachelor endet zum 30.09.2010). Gerade wurde ich von der Bundeswehr zum Grundwehrdienst eingezogen (Beginn wahlweise 1.4. oder 1.7., gemustert wurde ich vor x Jahren mit T2 und wurde schon einmal im dritten Semester zurückgestellt -> bis 25 einziehbar?! ) Dass ich jetzt während des Bachelors nicht mehr gezogen werden kann, ist mir daher bewusst.
Nun möchte ich direkt anschließend (1.10.2010) einen Master in BWL ansetzen. Diesen jedoch als Teilzeitstudium, da ich nebenbei 20 Std. arbeiten möchte/ werde.
Kann die Bundeswehr mich dann jetzt nach dem Bachelor ziehen oder kann ich jetzt ruhigen Gewissens meine Studienbescheinigung an die schicken und mich für einen Teilzeitmaster bewerben?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß
Florian
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svennie
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Beiträge: 5.446


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« Antworten #1 am: 19. Januar 2010, 23:24:14 »

Gerade wurde ich von der Bundeswehr zum Grundwehrdienst eingezogen (Beginn wahlweise 1.4. oder 1.7., gemustert wurde ich vor x Jahren mit T2 und wurde schon einmal im dritten Semester zurückgestellt -> bis 25 einziehbar?! )

Das klingt aber überhaupt nicht nach Einberufung, sondern nach Ankündigung der Heranziehung und Anhörung.

Dass ich jetzt während des Bachelors nicht mehr gezogen werden kann, ist mir daher bewusst.
Nun möchte ich direkt anschließend (1.10.2010) einen Master in BWL ansetzen. Diesen jedoch als Teilzeitstudium, da ich nebenbei 20 Std. arbeiten möchte/ werde.
Kann die Bundeswehr mich dann jetzt nach dem Bachelor ziehen oder kann ich jetzt ruhigen Gewissens meine Studienbescheinigung an die schicken und mich für einen Teilzeitmaster bewerben?

Ich fürchte, das KWEA wird das als anderen Studiengang ansehen, insoweit dürfte also noch Klärungsbedarf bestehen. Du solltest also zunächst die (weitere) Zurückstellung wegen deines jetzigen Studiums beantragen.
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alexis
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Beiträge: 49


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« Antworten #2 am: 20. Januar 2010, 12:28:01 »

Hallo zusammen,

nachfolgend meine Situation:
Ich (werde im Februar 24) studiere derzeit Wirtschaftsinformatik (Bachelor, 7. Semester) und mache im folgenden Sommersemester meinen Abschluss (Bachelor endet zum 30.09.2010). Gerade wurde ich von der Bundeswehr zum Grundwehrdienst eingezogen (Beginn wahlweise 1.4. oder 1.7., gemustert wurde ich vor x Jahren mit T2 und wurde schon einmal im dritten Semester zurückgestellt -> bis 25 einziehbar?! ) Dass ich jetzt während des Bachelors nicht mehr gezogen werden kann, ist mir daher bewusst.
Nun möchte ich direkt anschließend (1.10.2010) einen Master in BWL ansetzen. Diesen jedoch als Teilzeitstudium, da ich nebenbei 20 Std. arbeiten möchte/ werde.
Kann die Bundeswehr mich dann jetzt nach dem Bachelor ziehen oder kann ich jetzt ruhigen Gewissens meine Studienbescheinigung an die schicken und mich für einen Teilzeitmaster bewerben?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß
Florian

Ich möchte nur kurz auf das geplante Anschluss-Studium eingehen : ich kenne die Regularien für ein Bachelor-Studium nicht, aber in Deinem Falle könnte es sinnvoll sein das Bachelor-Studium 1 Semester zu "verlängern" (Nichtanmeldung zur Prüfung etc. wie auch immer) denn das würde das ganze ja wohl bis 30.03.2011 verlängern und dann bist Du ja 25 ...
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florianhh
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Beiträge: 3


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« Antworten #3 am: 20. Januar 2010, 12:46:08 »

Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Also ich wollte mein Studium ansich schon diesen Sommer gerne abschließen, da die Masterstudiengänge allesamt (für die ich mich interessiere) zum Wintersemester diesen Jahres beginnen.
Anders sähe das doch aus, wenn ich statt BWL einen Wirtschaftsinformatik-Master (gleiche Fachrichtung, jedoch definitiv andere Hochschule) zum Wintersemester beginne, oder?

@svennie,
du hast Recht, Betreff des Briefes lautet : "Einberufungsplanung, Anhörung"
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svennie
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Beiträge: 5.446


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« Antworten #4 am: 20. Januar 2010, 14:53:47 »

Anders sähe das doch aus, wenn ich statt BWL einen Wirtschaftsinformatik-Master (gleiche Fachrichtung, jedoch definitiv andere Hochschule) zum Wintersemester beginne, oder?

In der entsprechenden Verfahrensanweisung für die Kreiswehrersatzämter heißt es:

---
Für die Fälle, in denen das Masterstudium fachlich auf dem Bachelorstudium aufbaut und diesem zeitlich unmittelbar nachfolgt (konsekutive Studiengänge), sieht die amtliche Begründung des aktuellen Entwurfes zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 eine Entscheidungspraxis zugunsten der Wehrpflichtigen vor. Konsekutiv studierenden Wehrpflichtigen soll eine wehrdienstbedingte Unterbrechung ihres inhaltlich einheitlichen Studiums künftig nicht mehr zugemutet werden. Die hochschulrechtlich getrennten Bachelor- und Masterstudiengänge sollen daher in diesen Fällen zurückstellungsrechtlich als Einheit betrachtet werden. Das Masterstudium folgt dem Bachelorstudium in diesem Sinne zeitlich unmittelbar nach, wenn es zum an der jeweiligen Hochschule organisatorisch nächstmöglichen Termin nach Erwerb des Bachelorabschlusses aufgenommen wird.
Da es sich hier nicht um eine förmliche Gesetzesänderung, sondern um eine neue Auslegung des wehrrechtlichen Studienbegriffes handelt, ist unabhängig vom weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ab sofort und bis auf weiteres entsprechend zu verfahren.
Die erste Zurückstellung kann sich zwar auch bei konsekutiven Studiengängen immer nur auf das Bachelorstudium beziehen, da z.B. bei der Einschreibung noch nicht absehbar ist, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme des sich ggf. anschließenden Masterstudiums erfüllt werden. Nach dem Erwerb des Bachelorabschlusses ist jedoch einem (erneuten) Antrag auf Zurückstellung für das (ohnehin üblicherweise nur 2 bis 4 Semester dauernde) konsekutive Masterstudium auch dann nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3b 1. Alternative WPflG zu entsprechen, wenn dort zum vorgesehenen Diensteintrittstermin das dritte Semester noch nicht erreicht ist.
Liegen die Voraussetzungen eines konsekutiven Studiums nicht vor, bleibt es bei den allgemeinen Zurückstellungsregelungen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die unverzügliche Einberufung nach dem Erwerb des Bachelorabschlusses aus Gründen unterbleibt, die im Verantwortungsbereich der Wehrersatzbehörden liegen, z.B. weil keine passende Wehrpflichtstelle zur Verfügung stand
---

Dem Grunde nach müsste ein Wechsel der Hochschule unschädlich sein, die Frage ist halt, ob das KWEA das auch so sieht.

@svennie,
du hast Recht, Betreff des Briefes lautet : "Einberufungsplanung, Anhörung"

Das liegt ganz einfach daran, dass auf einem Einebrufungsbescheid nicht zwei Termine stehen sondern ein Dienstantrittstermin und der Ort, wo der Dienst anzutreten ist.
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maxoro
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Beiträge: 1


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« Antworten #5 am: 9. Februar 2010, 18:39:42 »

Hallo,
mir geht es ähnlich wie Florian.
Ich bin 20, wurde vor mehr als 3 Jahren T2 gemustert, studiere im 5. Semester Maschinenbau und mache auch im Sommer meinen Bachelor. Habe genau wie Florian eine "Einberufungsplanung" bekommen für den 1.4. / 1.7. und muss mich bis Freitag nun beim KWEA melden. Ich bin ja schon mal froh, dass es eine Gesetzesgrundlage gibt, mit der ich beim KWEA aufkreuzen kann, um meinen Wehrdienst aufzuschieben, weil ich auch ab 1.10. einen Master machen will.

Jedoch würde ich lieber den Kriesdienst verweigern, weil ich eigentlich keine Lust habe nach meinem Master noch ein Jahr beim Bund herum zu hängen. Und da ich meinen Master mit 23 erlangen könnte, wäre es leider noch möglich mich zu ziehen.
Meine Frage: Wobei habe ich mehr Chancen, mich T5 nachmustern zu lassen oder den Wehrdienst aufzuschieben und hoffen, dass sie mich mit 23 nach dem Studium nicht mehr ziehen?
Ich bin mir nicht sicher was ich machen soll... wie gesagt, Zeit habe ich bis Freitag... hmmm


Vielen Dank für die Antworten schonmal!

LG Maxe
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svennie
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Beiträge: 5.446


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« Antworten #6 am: 15. Februar 2010, 15:04:02 »

Meine Frage: Wobei habe ich mehr Chancen, mich T5 nachmustern zu lassen oder den Wehrdienst aufzuschieben und hoffen, dass sie mich mit 23 nach dem Studium nicht mehr ziehen?

Zu solltest in jedem Fall zunächst die Zurückstellung beantragen, alles andere kannst du später immer noch regeln.

Ich bin mir nicht sicher was ich machen soll... wie gesagt, Zeit habe ich bis Freitag... hmmm

Du hast auch nach Freitag noch genügend Zeit, dich auf deine Rechte zu berufen.
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