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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einberufungstermin hinauszögern (Aussetzung der Wehrpflicht)  (Gelesen 1508 mal)
t.m91
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Beiträge: 13


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« am: 22. November 2010, 20:29:10 »

Guten Abend zusammen.

Person A hat ein Problem.

Nachdem er im Juni diesen Jahres zur Musterung durfte, mit dem Ergebnis T2, hat er Widerspruch gegen das Musterungsergebnis eingelegt, woraufhin er Ende September zu einer erneuten Musterung kommen durfte. Nachdem dort der Widerspruch begründet wurde, bekam er Bescheid, er würde wohl noch zu bis zu drei fachärztlichen Untersuchungen müssen.

Gesagt, getan. Er bekam schließlich Bescheid, im Oktober in ein Bundeswehrkrankenwehrhaus kommen zu dürfen, zu einer fachärztlichen Untersuchung bei einem Dermatologen. Dieses beschloss seine Behandlung damit, eine Diagnose dem KWEA zukommen zu lasen, bzw. dem Musterungsarzt. Von diesem hat A bisher allerdings noch keine Post bekommen.

Nach der heutigen Meldung, die Wehrpflicht werde nun ab kommendem Jahr im Juli ausgesetzt, macht sich A natürlich Gedanken. Es liest, es sei noch nciht sicher, ob am 1. Juli die letzten Wehrpflichtigen ihren Dienst beenden, oder aber, ob zum 1.7. die letzten Wehrpflichtigen eingezogen werden.

Dies könnte ihn, der im Mai das Abitur bekommt, allerdings betreffen.

Da A nicht zum Bund möchte, sowie auch keinen Zivildienst leisten möchte, überlegt er sich, ob es möglich wäre, den Einberufungstermin noch herauszuzögern, für den Fall, dass zum 1.7. die Letzten eingezogen werden sollen.


Vielleicht kann hier jemand A helfen!


Gruß,

Thomas
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t.m91
Newbie
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Beiträge: 13


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« Antworten #1 am: 9. Dezember 2010, 17:07:23 »

Weiß denn niemand etwas? es geht "nur" darum, einen Einberufungstermin, der, sofern es ihn denn noch gibt, der letzte sein wird, vor Aussetzung der Wehrpflicht und ob es eine Möglichkeit gibt, diesen einen Termin zu umgehen.

'Danke schon mal für die Antworten! Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 9. Dezember 2010, 22:05:38 »

Weiß denn niemand etwas?

Deine Fragestellung ist vollkommen wirr.

Du schreibst, du wurdest 2 mal gemustert, ein Dermatologe hat eine Behandlung beendet, die Schlagworte "T2" und Widerspruch sind gefallen, in einem sinnvollen Zusammenhang steht das alles aber nicht.

es geht "nur" darum, einen Einberufungstermin, der, sofern es ihn denn noch gibt, der letzte sein wird, vor Aussetzung der Wehrpflicht und ob es eine Möglichkeit gibt, diesen einen Termin zu umgehen.

Du bist bislang nicht einberufbar, eine Einberufung nach Ende der Zurückstellung wegen des Abiturs dürfte wegen der Aussetzung der Wehrpflicht auch nicht mehr in Betracht kommen.
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