Jetzt habe ich hier im Forum schon zig Themen durchgelesen.
Wenn ich das richtig rausgelesen habe, gibt es die Mögichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen, weil der 1.1. noch in der Vorlesungszeit (die bis zum 27.1 geht) liegt?
Oder sollte Person A lieber einen KDV-Antrag stellen?
Ich würde derzeit keinen KDV-Antrag stellen, abhängig davon, wann nun die Wehrpflicht ausgesetzt werden soll, könnte er dir doch noch (später) gute Dienste leisten.
Ich würde es zunächst bei einem Antrag auf Zurückstellung bzw. auf Zusage der Nichtheranziehung wegen der laufenden Vorlesungen probieren.
Oder soll Person A nun lieber gar nichts machen und abwarten, und wenn Person A ein Schreiben bekomme, wo ihm gesagt wird, dass Person A zum 03.01.2011 anzutreten habe, einen KDV-Antrag stellen?
Und was machst du, wenn die Einberufung am 27. Dezember in der Post ist? Du glaubst doch nicht, dass über deinen KDV-Antrag bis zum 3. Januar entschieden ist.