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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie EinberufungEinberufungsplanung zum 01.01.2011 - Zurückstellung wegen Vorlesungszeit?
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Autor Thema: Einberufungsplanung zum 01.01.2011 - Zurückstellung wegen Vorlesungszeit?  (Gelesen 970 mal)
insane89
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 9. Dezember 2010, 20:20:07 »

Hallo Leute,

Das ist jetzt leider der x.-te Thread zu diesem Thema, aber vielleicht kann mir jemand trotzdem eine individuelle Antwort auf die folgende Situation geben.

- Person A wurde im Januar 2007 gemustert. Ergebnis: Tauglich, mit Einschränkungen (T2).
- Daraufhin habe Person A ne Ausbildung begonnen und wurde bis August 2010 zurückgestellt.

- Am 20. September 2010 begann Person A sein Studium an der FH.

- Am 30.11.2010 kam der Brief vom KWEA..Einberufungsplanung, Anhörung und Vorbenachrichtigung, kurzfristige Einberufung zum 1.1.2011 möglich bla bla


Jetzt habe ich hier im Forum schon zig Themen durchgelesen.
Wenn ich das richtig rausgelesen habe, gibt es die Mögichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen, weil der 1.1. noch in der Vorlesungszeit (die bis zum 27.1 geht) liegt?

Oder sollte Person A lieber einen KDV-Antrag stellen?

Person A will sein Studium nicht unterbrechen. Wobei die gezahlten Semestergebühren dann auch in den Wind geblasen wären.

Oder soll Person A nun lieber gar nichts machen und abwarten, und wenn Person A ein Schreiben bekomme, wo ihm gesagt wird, dass Person A zum 03.01.2011 anzutreten habe, einen KDV-Antrag stellen?
Ich  bedanke mich im Voraus für Antworten.

« Letzte Änderung: 9. Dezember 2010, 20:55:19 von insane89 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 9. Dezember 2010, 21:58:18 »

Jetzt habe ich hier im Forum schon zig Themen durchgelesen.
Wenn ich das richtig rausgelesen habe, gibt es die Mögichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung zu stellen, weil der 1.1. noch in der Vorlesungszeit (die bis zum 27.1 geht) liegt?

Oder sollte Person A lieber einen KDV-Antrag stellen?

Ich würde derzeit keinen KDV-Antrag stellen, abhängig davon, wann nun die Wehrpflicht ausgesetzt werden soll, könnte er dir doch noch (später) gute Dienste leisten.

Ich würde es zunächst bei einem Antrag auf Zurückstellung bzw. auf Zusage der Nichtheranziehung wegen der laufenden Vorlesungen probieren.

Oder soll Person A nun lieber gar nichts machen und abwarten, und wenn Person A ein Schreiben bekomme, wo ihm gesagt wird, dass Person A zum 03.01.2011 anzutreten habe, einen KDV-Antrag stellen?

Und was machst du, wenn die Einberufung am 27. Dezember in der Post ist? Du glaubst doch nicht, dass über deinen KDV-Antrag bis zum 3. Januar entschieden ist.
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