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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einberufungsplanung / Anhörung zum 1.1.08  (Gelesen 4119 mal)
timmey
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Beiträge: 4


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« am: 9. November 2007, 16:23:09 »

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal kurz eure Hilfe. Ich weiß, mit Sicherheit sind schon wahnsinnig viele ähnlich Fälle hier angesprochen worden....sorry...ich schilder euch meine Situation trotzdem.

Folgendes:
Ich habe am Mittwoch (07.11.) eine Benachrichtigung im Briefkasten gehabt, dass ein Einschreiben für mich vorliegt.

Heute (15 Uhr) habe ich es abgeholt. Natürlich war es meine Einberufungsplanung. Dabei lag der Bogen für die evtl. Krankheitsmeldungen.

Meine Frage:
Ich war vor einigen Wochen in weiser Voraussicht beim Orthopäden. Ich habe dort so einiges diagnostiziert bekommen (Knorpelschaden im Knie, Hypermobilität, sonst. Probleme mit den Knien, die auch wirklich alle zutreffen!) und habe die Unterlagen jetzt alle zuhause. Soll ich jetzt den Wisch vom KWEA ausfüllen bzw. vom Arzt ausfüllen lassen und wegschicken oder einfach Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen (Musterung T2 war 2003) und die Klamotten dann zu dem Termin mitnehmen? Oder ist das egal?

Und wie schnell wird einem normalerweise solch ein Termin vorgeschlagen?

Ich werde im Februar 23 und der 1.1. ist der letztmögliche Einberufungstermin für mich...ich will aber möglichst weder Bund noch Zivi machen.

Besuche zwar seit August diesen Jahres nebenberuflich die Abendschule (insg. 3,5 Jahre), aber das bringt mir glaube ich nichts, oder?

Danke für die Infos!

Gruß Timmey
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sunknown
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« Antworten #1 am: 10. November 2007, 09:17:53 »

Zitat
Folgendes:
Ich habe am Mittwoch (07.11.) eine Benachrichtigung im Briefkasten gehabt, dass ein Einschreiben für mich vorliegt

Heute (15 Uhr) habe ich es abgeholt. Natürlich war es meine Einberufungsplanung. Dabei lag der Bogen für die evtl. Krankheitsmeldungen..
wird schon ein konkreter termin für die einberufung genannt?

Zitat
Meine Frage:
Ich war vor einigen Wochen in weiser Voraussicht beim Orthopäden. Ich habe dort so einiges diagnostiziert bekommen (Knorpelschaden im Knie, Hypermobilität, sonst. Probleme mit den Knien, die auch wirklich alle zutreffen!) und habe die Unterlagen jetzt alle zuhause. Soll ich jetzt den Wisch vom KWEA ausfüllen bzw. vom Arzt ausfüllen lassen und wegschicken oder einfach Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen (Musterung T2 war 2003) und die Klamotten dann zu dem Termin mitnehmen? Oder ist das egal?
eine überprüfungsuntersuchung ist auf jeden fall der richtige weg.
da deine musterung schon mehr als 2 jahre her ist hast du einen anspruch angehört zu werden.
es wäre gut, wenn dein arzt möglichst konkret auf dinge eingehen würde, die du im grundwehrdienst nicht machen kannst (eine liste mit den "aktivitäten" die in der grundausbildung gemacht werden findet sich im www).
welche klamotten??

Zitat
Und wie schnell wird einem normalerweise solch ein Termin vorgeschlagen?
das KWEA wird das schon noch vor der geplanten einberufung abklären, davon würd ich mal ausgehen.

Zitat
Ich werde im Februar 23 und der 1.1. ist der letztmögliche Einberufungstermin für mich...ich will aber möglichst weder Bund noch Zivi machen.
dann gilt es den 1.1. zu verhindern Zwinkernd.

Zitat
Besuche zwar seit August diesen Jahres nebenberuflich die Abendschule (insg. 3,5 Jahre), aber das bringt mir glaube ich nichts, oder?
wenn die schule zu einem staatlich anerkannten schulabschluss führt, sollte es sich um einen zurückstellungsgrund handeln.
bei einer zurückstellung über das 23igste lebensjahr hinaus verälngert sich die einberufbarkeit auf 25.

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svennie
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« Antworten #2 am: 10. November 2007, 12:36:41 »

Besuche zwar seit August diesen Jahres nebenberuflich die Abendschule (insg. 3,5 Jahre), aber das bringt mir glaube ich nichts, oder?

doch, das bringt schon was, könnte aber von der genauen "Konstruktion" dieses Ausbildungsganges im entsprechenden Bundesland abhängen.

Ich nehme an, es geht um die allgemeine Hochschulreife. Jetzt könnte es darauf ankommen, ob du einn Vorkurs besuchst und ob dieser verbindlich ist oder nicht. Vielleicht könnte man auch mit einer sehr schwammig formulierten Schulbescheinigung was anfangen ("Der Schüler xy besucht seit dem Schuljahr 2007/2008 unsere Einrichtung in einem Bildungsgang der zur allgemeinen Hochschulreife führt" oder ähnliches).

Man könnte nämlich der Meinung sein, dass (wenn es sich um einen Vorkurs handelt) eben dieser Vorkurs für sich genommen nicht zu einem schulischen Abschluss führt, das hängt aber sicherlich von den genauen Regelungen des zweiten Bildungswegs im entsprechenden Bundesland ab.
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timmey
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« Antworten #3 am: 10. November 2007, 18:31:45 »

Nein, es handelt sich um eine Weiterbildung zum staatl. geprüften Betriebswirt, nicht zur allg. Hochschulreife...und noch weiter zurückstellen lassen will ich mich nicht...

Mit Klamotten meine ich die Unterlagen vom Arzt ;-)

Soll ich die jetzt schon alle in dem Formblatt eintragen (also die Knieschäden) oder wie mache ich das?
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svennie
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« Antworten #4 am: 12. November 2007, 11:55:19 »

Nein, es handelt sich um eine Weiterbildung zum staatl. geprüften Betriebswirt, nicht zur allg. Hochschulreife...

hm, da stellt sich dann wieder die Frage, ob es sich um einen "ausübbaren Beruf" handelt. Eher ja würde ich da sagen aber das KWEA ist da sicher anderer Meinung, zumal das Wort "Weiterbildung" stört.

und noch weiter zurückstellen lassen will ich mich nicht...

Warum nicht, du schreibst, dass du fast 23 bist. Würdest du für die Ausbildung zurückgestellt werden, dann wärst du danach nicht mehr einberufbar, das Problem wäre gegessen.

Mit Klamotten meine ich die Unterlagen vom Arzt ;-)

Soll ich die jetzt schon alle in dem Formblatt eintragen (also die Knieschäden) oder wie mache ich das?

Du bist nicht verpflichtet, das Formblatt zu nutzen, so kooperativ solltest du aber schon sein. Und das mit der Zurückstellung würde ich mir noch mal überlegen.
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timmey
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« Antworten #5 am: 12. November 2007, 15:04:20 »

hm, da stellt sich dann wieder die Frage, ob es sich um einen "ausübbaren Beruf" handelt. Eher ja würde ich da sagen aber das KWEA ist da sicher anderer Meinung, zumal das Wort "Weiterbildung" stört.

Es handelt sich um eine Art Studium in Abendform, aber nicht an einer Uni oder FH, sondern an einem Berufskolleg. Und ich habe vom KWEA gehört, dass man bis zum 3. Semester immer gezogen werden kann, was bei mir erst Anfang 2009 wäre...

Warum nicht, du schreibst, dass du fast 23 bist. Würdest du für die Ausbildung zurückgestellt werden, dann wärst du danach nicht mehr einberufbar, das Problem wäre gegessen.

Wird das Einberufungsalter dann nicht hochgesetzt? Ich meine, ich bin jetzt 22. Der 1.1.08 ist der letzte mögliche Einberufungstermin, da werden die mich doch nicht noch weiter zurückstellen, oder?

Zumal ich schon für meine Ausbildung schon bis Jan. 07 und dann für meinen Arbeitsvertrag bis 31.12.07 zurückgestellt wurde....
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svennie
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« Antworten #6 am: 12. November 2007, 23:45:11 »

Und ich habe vom KWEA gehört, dass man bis zum 3. Semester immer gezogen werden kann, was bei mir erst Anfang 2009 wäre...

Auch das Kreiswehrersatzamt muss sich an die Gesetze halten. Ein Zurückstellungsgrund liegt vor, wenn aus (u.a.) beruflichen Gründen eine besondere Härte vorliegt.

Wird das Einberufungsalter dann nicht hochgesetzt?

doch auch 25.

Ich meine, ich bin jetzt 22. Der 1.1.08 ist der letzte mögliche Einberufungstermin, da werden die mich doch nicht noch weiter zurückstellen, oder?

Das Kreiswehrersatzamt hat sich an die Gesetze zu halten. Angenommen du erreichst das 3. Semester, dann liegt hier allerspätestens ein Zurückstellungsgrund vor und du bist zurückzustellen.

Zumal ich schon für meine Ausbildung schon bis Jan. 07 und dann für meinen Arbeitsvertrag bis 31.12.07 zurückgestellt wurde....

Eine Berufsausbildung ist ein Zurückstellungsgrund, da kann das KWEA nicht anders. Ob der Arbeitsvertrag ein Zurückstellungsgrund war, da könnte man sich drüber streiten, vielleicht war es auch keine Zurückstellung sondern dir wurde nur zugesagt, dass du befristet nicht herangezogen wirst (Verwaltungszusage zur Nichtheranziehung). Wenn jetzt ein neuer Zurückstellungsgrund vorliegen sollte, dann bist du eben erneut zurückzustellen.

Ggf. solltest du prüfen ob die Schulausbildung neben dem Berufsabschluss noch zu einem schulischen Abschluss führt.
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timmey
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« Antworten #7 am: 13. November 2007, 11:43:10 »

Ggf. solltest du prüfen ob die Schulausbildung neben dem Berufsabschluss noch zu einem schulischen Abschluss führt.

Der Abschluss der Fachhochschulreife kann ebenfalls über diese Schulform erreicht werden. Da ich aber bereits darüber verfüge, ist dieser Grund wohl auch hinfällig....


Ob der Arbeitsvertrag ein Zurückstellungsgrund war, da könnte man sich drüber streiten, vielleicht war es auch keine Zurückstellung sondern dir wurde nur zugesagt, dass du befristet nicht herangezogen wirst (Verwaltungszusage zur Nichtheranziehung). Wenn jetzt ein neuer Zurückstellungsgrund vorliegen sollte, dann bist du eben erneut zurückzustellen.

Ich glaube, dass eine solche "Nichtheranziehungszusage" war...


Ich werde es wohl mit der Überprüfungsuntersuchung versuchen. Ich habe, wie gesagt, einen Knorpelschaden im Knie und eine Fehlstellung der Kniescheiben...ich hoffe einfach, dass diese Probleme ausreichen, um mich als "nicht wehrdienstfähig" zu bezeichnen...

Muss ich zu der Untersuchung eigentlich zum KWEA oder zu einem BW-Krankenhaus?


Und noch eine Sache, die ich bisher noch nicht erwähnt hatte:
Ich habe mich damals nach der Musterung freiwillig für die BW gemeldet, weil ich zu der Zeit (Mitte 2003) noch keine Ausbildungsstelle hatte. Allerdings bekam ich erst im April 04 (Ausbildungsbeginn im Okt. 2003) meinen Einberufungsbescheid. Seitdem habe ich mich zurückstellen lassen.

Meinst du es wird durch die freiwillige Meldung schwieriger für mich aus der Sache heraus zu kommen oder macht das in der Regel keinen Unterschied?
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svennie
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« Antworten #8 am: 13. November 2007, 15:12:16 »

Der Abschluss der Fachhochschulreife kann ebenfalls über diese Schulform erreicht werden. Da ich aber bereits darüber verfüge, ist dieser Grund wohl auch hinfällig....

 Verlegen Wäre ja auch zu einfach gewesen.

Ich werde es wohl mit der Überprüfungsuntersuchung versuchen. Ich habe, wie gesagt, einen Knorpelschaden im Knie und eine Fehlstellung der Kniescheiben...ich hoffe einfach, dass diese Probleme ausreichen, um mich als "nicht wehrdienstfähig" zu bezeichnen...

Muss ich zu der Untersuchung eigentlich zum KWEA oder zu einem BW-Krankenhaus?

Zunächst ins Kreiswehrersatzamt. Ob es dann eine Überweisung zu einem Facharzt gibt hängt von den näheren Umständen ab. Es muss sich dabei nicht um ein Arzt in einem Krankenhaus handeln.

Und noch eine Sache, die ich bisher noch nicht erwähnt hatte:
Ich habe mich damals nach der Musterung freiwillig für die BW gemeldet, weil ich zu der Zeit (Mitte 2003) noch keine Ausbildungsstelle hatte. Allerdings bekam ich erst im April 04 (Ausbildungsbeginn im Okt. 2003) meinen Einberufungsbescheid. Seitdem habe ich mich zurückstellen lassen.

Meinst du es wird durch die freiwillige Meldung schwieriger für mich aus der Sache heraus zu kommen oder macht das in der Regel keinen Unterschied?

Was zu deiner "freiwilligen Meldung" genau beim KWEA in diesem konkreten Fall vermerkt ist, das ist nicht aus der Ferne auch nicht zu beurteilen.
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