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16.637 Beiträge in 3.313 Themen
von 9.422 Mitglieder
Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einberufungsfrist  (Gelesen 5447 mal)
Meiki1003
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Beiträge: 25


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« am: 22. Mai 2007, 13:47:12 »

Hallo zusammen,

habe mal ne Frage.
Wie viele Wochen beträgt eigentlich die Einberufungspflicht?
Ist es noch möglich zum 01.07. gezogen zu werden?

Also eigentlich will ich ja gar nicht dahin, weil ich wahrscheinlich nen unbefristeten Vertrag bekomme. Außerdem wurde mein Vertrag bis Ende des Jahres verlängert. Jedoch wurde ich nur bis Ende Mai zurückgestellt...
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FreeWilly
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Beiträge: 8


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« Antworten #1 am: 22. Mai 2007, 14:26:01 »

Hi,

Wie viele Wochen beträgt eigentlich die Einberufungspflicht?
Du meinst mit welcher Frist Dir vorher Bescheid gegeben werden muss? --> 4Wochen
Normal bekommst Du aber eine Ankündigung vor einer mögl. Einberufung.
Ist es noch möglich zum 01.07. gezogen zu werden?
Ja, aber nicht unbedingt mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Hast Du Post bekommen? wie alt?
Also eigentlich will ich ja gar nicht dahin, .
Versteh ich!

Du bist momentan Unabkömmlich gestellt oder liegt eine Zurückstellung vor?
weil ich wahrscheinlich nen unbefristeten Vertrag bekomme. Außerdem wurde mein Vertrag bis Ende des Jahres verlängert. Jedoch wurde ich nur bis Ende Mai zurückgestellt...
Das könntest Du ja mal abstrakter formulieren! Zwinkernd

mfg.

FreeWilly
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Meiki1003
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Beiträge: 25


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« Antworten #2 am: 22. Mai 2007, 14:31:31 »

Ok, ich versuche es mal auf deutsch.
Ich sollte letztes Jahr im Oktober gezogen werden.
Da ich aber nach der Ausbildung einen befristeten Vertrag bis Ende Mai ´07 bekommen habe, habe ich einen Antrag auf zurückstellung gestellt, der mir auch genehmigt wurde. Jetzt wurde mein Vertrag widerum bis zum 31.12.07 verlängert, jedoch stehen die chancen gut, dass ich danach übernommen werde.

Ich war Anfang März bei der Nachuntersuchung, jedoch wurde ich nicht gemustert, da die Ärztin noch Unterlagen vom facharzt anfordert. Seit dem habe ich nichts mehr gehört...


Übrigens bin ich im März 22 geworden
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 22. Mai 2007, 16:49:10 »

...
Da ich aber nach der Ausbildung einen befristeten Vertrag bis Ende Mai ´07 bekommen habe, habe ich einen Antrag auf zurückstellung gestellt, der mir auch genehmigt wurde.

Oh je, da geht aber einiges durcheinander. Ein Zurückstellungsgrund liegt nicht eigentlich nicht vor. War es wirklich eine Zurückstellung oder "nur" eine Zusage, nicht nicht einzuberufen?

Ich war Anfang März bei der Nachuntersuchung, jedoch wurde ich nicht gemustert,

Bei einer Überprüfungsuntersuchung wird nicht gemustert.  Zwinkernd

da die Ärztin noch Unterlagen vom facharzt anfordert. Seit dem habe ich nichts mehr gehört...

Wie kam es zu der Untersuchung? Hast du sie beantragt? Hast du deinen Antrag irgendwie begründet?
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Meiki1003
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Beiträge: 25


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« Antworten #4 am: 23. Mai 2007, 08:53:46 »

Guten Morgen.

Ich wurde bis zum Ende meines befristeten Arbeitsvertrages zurückgestellt. Der Bund weiß allerdings noch nicht, das mein Vertrag verlängert wurde. Wäre es besser den Bund zu informieren?

Die Ärztin meinte aber zu mir, dass sie mich jetzt nicht mustern kann, weil sie noch nicht alle Unterlagen hat.

Ja, habe die nachuntersuchung beantragt, weil ich Probleme mit meinem Knie habe. Aber die meinte ganz locker: "Das reicht auf keinen Fall"...

Dabei hatte ich solche Hoffnungen...
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #5 am: 23. Mai 2007, 13:44:17 »

Guten Morgen.

Ich wurde bis zum Ende meines befristeten Arbeitsvertrages zurückgestellt. Der Bund weiß allerdings noch nicht, das mein Vertrag verlängert wurde. Wäre es besser den Bund zu informieren?

Also nochmal: Ein befristeter Arbeitsvertrag ist in aller Regel kein Zurückstellungsgrund, vielmehr wird dem Wehrpflichtigen zugesagt, ihn für einen bestimmten Zeitraum nicht einzuberufen. Ob die Verländerung der Befristung zu melden ist dürfte vom Wortlaut des entsprechenden Zurückstellungsbescheids bzw. der Nichtheranziehungszusage abhängen. Was steht da drin?

Die Ärztin meinte aber zu mir, dass sie mich jetzt nicht mustern kann, weil sie noch nicht alle Unterlagen hat.

 Huch  Du bist gemustert.

Welche Unterlagen fehlen den für die Durchführung der Überprüfungsuntersuchung?

Ja, habe die nachuntersuchung beantragt, weil ich Probleme mit meinem Knie habe. Aber die meinte ganz locker: "Das reicht auf keinen Fall"...

meinte sie, und dann meinte sie noch, dass sie doch noch Unterlagen fehlen!?
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