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Autor Thema: Einberufungschancen?  (Gelesen 1258 mal)
fdan
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Beiträge: 1


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« am: 14. Januar 2008, 13:03:11 »

Guten Tag!
Ich wurde neulich zur Musterung bestellt. Beim Hörtest wurde ein 'Hörfehler' festgestellt und ich wurde daraufhin zu einem Facharzt überwiesen. Dieser stellte auch diesen Fehler fest und plädierte auf Verzicht von Waffengebrauch.
Heute kam dann das endgültige Ergebnis:
wehrdienstfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten. T2 also.

Unter dem beigelegtem Verwendugsnachweis steht Ausschluss bei Lärmeinwirkung mit einem Beurteilungspegel über 85dB. Dieses Feld ist jedoch nicht 'angekreuzt'. Bedeutet dies nun, dass die Lärmgrenze bei mir 85dB beträgt? Oder trifft dies nicht zu?

Soweit ich verstanden habe, darf ich alle Tätigkeiten ausüben, die nicht angekreuzt sind. Auch wenn diese unter Bezeichnungen A100 usw gelistet sind?

Eine weitere Frage:
Die Verwendungsgruppen, die ich ausführen darf, beziehen sich eigentlich alle auf die Versorgung der Gruppe. Tischler, Sattler, Eletronik usw. wären für mich geeignet.
Also grob gesagt bin ich für jede Tätigkeit, die Waffengebrauch voraussetzt nicht geeignet.
Wie sieht es mit dem Bedarf der Bundeswehr nach diesen Gruppen aus? Ist die Wahrscheinlichkeit hoch oder eher gering eingezogen zu werden? Hat jemand Erfahrungen?

Vielen Dank für eine Antwort! Liebe Grüße!
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 19. Januar 2008, 17:58:31 »

Guten Tag!
Ich wurde neulich zur Musterung bestellt. Beim Hörtest wurde ein 'Hörfehler' festgestellt und ich wurde daraufhin zu einem Facharzt überwiesen. Dieser stellte auch diesen Fehler fest und plädierte auf Verzicht von Waffengebrauch.

Er plädierte nicht, er hat konkrete Fragen des Musterungsarztes beantwortet. Wie er die wirklich beantwortet hat, ergibt sich aus dem Akteninhalt der dir ihm Wege der Akteneinsicht auch zugänglich ist.

Heute kam dann das endgültige Ergebnis:
wehrdienstfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten. T2 also.

Naja, wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten heißt das eigentlich. Und numeriert wird sowas - eigentlich - auch nicht.

Unter dem beigelegtem Verwendugsnachweis steht Ausschluss bei Lärmeinwirkung mit einem Beurteilungspegel über 85dB. Dieses Feld ist jedoch nicht 'angekreuzt'. Bedeutet dies nun, dass die Lärmgrenze bei mir 85dB beträgt? Oder trifft dies nicht zu?

Was nicht angekreuzt ist, ist auch nicht ausgeschlossen.

Eine weitere Frage:
Die Verwendungsgruppen, die ich ausführen darf, beziehen sich eigentlich alle auf die Versorgung der Gruppe. Tischler, Sattler, Eletronik usw. wären für mich geeignet.
Also grob gesagt bin ich für jede Tätigkeit, die Waffengebrauch voraussetzt nicht geeignet.

Schön. Wehrdienstfähigkeit ist aber etwas ganz anderes. Die ist definiert durch die Fähigkeit, die typischen Tätigkeiten in der Grundausbildung auszuführen. Und da zählt Waffengebrauch dazu.

Wie sieht es mit dem Bedarf der Bundeswehr nach diesen Gruppen aus? Ist die Wahrscheinlichkeit hoch oder eher gering eingezogen zu werden? Hat jemand Erfahrungen?

Es ist im Zweifel vollkommen egal was da für Verwendungsen vorgeschlagen werden, man kann dich für alles vorsehen, was sich aus dem Verwendungsausweis ergibt. Ob du dann auch so eingesetzt werden kannst ergibt sich erst aus der Dienstantrittsuntersuchung und folgenden Untersuchungen.

Aber die eigentliche Frage ist doch, was willst du? Also ich hätte längst Widerspruch eingelegt.
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