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Autor Thema: Einberufung zum Zivildienst 1.4.10....Hilfe!  (Gelesen 719 mal)
Danny86
Newbie
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Beiträge: 2


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« am: 6. Februar 2010, 23:14:58 »

Hallo!
Google jetzt schon stundenlang durch`s Internet....
Werde im Februar nächsten Jahres 25 also noch ein Jahr überstehen. Habe vor 5 Jahren einen Fehler gemacht und gleich bei der Musterung (T2) den KdV Antrag gestellt. Wurde von denen einmal wegen Ausbildung nachm Abi und einem halben Jahr befristeterb Anstellung zurückgestellt.
Nun haben sie es eilig und haben mich zum 1.4.10 einberufen, doch ich habe vor 3 Wochen wieder eine befristete Anstellung (bis Mitte 2011) begonnen! Erstmal Widerspruch einlegen oder?
Was kann ich tun? KdV zurücknehmen? Dann Untersuchung wenn sich das KWeA melden sollte? Oder Arbeitgeber informieren wegen Unabkömmlichkeitsantrag bin aber erst 3 Wochen da?! Muss die ja informieren!

Danke für Antworten ich zerbrech mir den Kopf und sauf einen^^
« Letzte Änderung: 6. Februar 2010, 23:19:44 von Danny86 » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 7. Februar 2010, 17:51:37 »

Hallo!
Nun haben sie es eilig und haben mich zum 1.4.10 einberufen,

Du bist tatsächlich einberufen oder ist eine Einberufung nur angekündigt?

doch ich habe vor 3 Wochen wieder eine befristete Anstellung (bis Mitte 2011) begonnen! Erstmal Widerspruch einlegen oder?

Kannst du machen, der Widerspruch wird aber nicht viel bringen.

Was kann ich tun? KdV zurücknehmen?

Du kansnt auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, "zurücknehmen" kannst du nichts.

Dann Untersuchung wenn sich das KWeA melden sollte?

richtig.

Oder Arbeitgeber informieren wegen Unabkömmlichkeitsantrag bin aber erst 3 Wochen da?!

Entweder bist du unentbehrlich oder du bist es nicht. Wie lange du da arbeitest, ist erstmal nachrangig. Der Arbeitgeber kann dann ggf. deine Zurückstellung beantragen.
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Danny86
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 7. Februar 2010, 23:35:53 »

Ich bin tatsächlich zum 1.4 einberufen! Was würdest du an meiner Stelle machen? In dem Brief steht binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen?! Bringt ja aber nichts mehr,meine bis über den 25. Geburtstag befristete Stelle hilft auch nicht?! Will den Arbeitgeber net informieren...hab Angst wegen Kündigung bin erst 3 Wochen da...
Also keinen Widerspruch einlegen und so in 3 Wochen auf meinen KdV verzichten? Das sehe ich noch als Lösung! Oder jetzt schon Anwalt einschalten und auf ärztliche Nachuntersuchung gehn? Oder erst wenn sich evtl dann noch das KWEA meldet...den KdV zurückziehen geht ja auf jeden Fall oder? Werde auf keinen Fall am 1.4 zu meinem Dienst antreten...
Danke für die Antwort!
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GoogleTagged: dem zivildienst

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