Hallo Svennie,
Danke für deine Antwort. Meine Firma wird jetzt so eine Unabkömlichkeitserklärung abgeben. Soll ich den KDV Antrag stellen oder sollte ich damit noch etwas warten?
Ich würde noch
etwas warten.
Dein Arbeitgeber soll keine "Unabkömmlichkeitserklärung" abgeben sondern bei der zuständigen kommunalen Behörde deine Unabkömmlichstellung anregen.
Wird sich dadurch irgendwas ändern an deren entscheidung?
ja, "die" sind nicht mehr zuständig sondern das Bundesamt für den Zivildienst.
Mir wurd halt mal gesagt das leute die Zivildienst angeben direkt eingestellt werden und beim Bund halt nur 50% gezogen werden. Werd ich dannach 100% gezogen oder eher nicht.
Sofern du einberufbar bist (also keine Zivildienstausnahme vorliegt) kannst du davon ausgehen, auch zum Zivildienst herangezogen zu werden.