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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einberufung zum 1.04 oder 1.07  (Gelesen 3046 mal)
user36
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Beiträge: 2


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« am: 25. Februar 2008, 10:59:29 »

Guten Tag,

kurz einpaar infos zu mir. Ich bin 22 Jahre Alt werde nächstes jahr im Feb 23. Habe einen Festvertrag wurde nach meiner Ausbildung die ich vor 1 Jahr abgeschlossen habe übernommen. Wohne mit meiner Freundin seit letztem Jahr Oktober zusammen. Haben ein Auto und sie ist noch in der Ausbildung.
Ich habe am 22.02 mein Einberufungsbescheid bekommen das ich wohl Kurzfristig für einen anderen zum Wehrdienst eingezogen werde zum 1.4. Es steht aber auch drin das ich wenn ich bis zum 22.03 kein bescheid bekomme erst am 1.7 eingezogen werde.
Jetzt meine Frage bringt es etwas wenn meine Firma eine Unabkömlichkeitsantrag stellen würde? Oder gibt es noch andere möglichkeiten den Wehrdienst und den Zivildienst zu verhindern.
Falls es keine Möglichkeiten gibt so würde mir nur einfallen KDV Antrag stellen und Zivildienst machen wenn überhaupt nichts mehr geht.

Bedanke mich jetzt schonmal für eure Hilfe.

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 26. Februar 2008, 00:40:59 »

Jetzt meine Frage bringt es etwas wenn meine Firma eine Unabkömlichkeitsantrag stellen würde?

ja, natürlich macht das Sinn, wenn du unabkömmlich bist.

Oder gibt es noch andere möglichkeiten den Wehrdienst und den Zivildienst zu verhindern.

ja, eine Überprüfungsuntersuchung mit dem Ergebnis "nicht wehrdienstfähig".
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user36
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 26. Februar 2008, 09:49:10 »

Hallo Svennie,

Danke für deine Antwort. Meine Firma wird jetzt so eine Unabkömlichkeitserklärung abgeben. Soll ich den KDV Antrag stellen oder sollte ich damit noch etwas warten? Wird sich dadurch irgendwas ändern an deren entscheidung? Mir wurd halt mal gesagt das leute die Zivildienst angeben direkt eingestellt werden und beim Bund halt nur 50% gezogen werden. Werd ich dannach 100% gezogen oder eher nicht. 
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 26. Februar 2008, 10:58:51 »

Hallo Svennie,

Danke für deine Antwort. Meine Firma wird jetzt so eine Unabkömlichkeitserklärung abgeben. Soll ich den KDV Antrag stellen oder sollte ich damit noch etwas warten?

Ich würde noch etwas warten.

Dein Arbeitgeber soll keine "Unabkömmlichkeitserklärung" abgeben sondern bei der zuständigen kommunalen Behörde deine Unabkömmlichstellung anregen.

Wird sich dadurch irgendwas ändern an deren entscheidung?

ja, "die" sind nicht mehr zuständig sondern das Bundesamt für den Zivildienst.

Mir wurd halt mal gesagt das leute die Zivildienst angeben direkt eingestellt werden und beim Bund halt nur 50% gezogen werden. Werd ich dannach 100% gezogen oder eher nicht.

Sofern du einberufbar bist (also keine Zivildienstausnahme vorliegt) kannst du davon ausgehen, auch zum Zivildienst herangezogen zu werden.
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