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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einberufung zum 03.01 an Weihnachten  (Gelesen 1195 mal)
Korbi
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Beiträge: 3


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« am: 24. Dezember 2010, 14:00:42 »

Hallo Leute,

habe heute als "Weihnachtsgeschenk" meine Einberufung zum 03.01 bekommen ( 1 1/2 Wochen davor ist ja auch mehr als zeitig, wa?).

Kann ich da effektiv noch was dagegen tun? Habe meine Ausbildung vor über nem halben Jahr abgeschlossen und damals kam gar nichts.
Inzwischen hat sich aber einiges in meinem Leben getan, sodass ich eher ungern jetzt zum Bund gehen würde, da mir das einiges in der Zukunft arbeitstechnisch verbauen würde.

Erstmal den KVD-Antrag einreichen?

Gibts sonst noch weitere Schritte die ich einleiten kann? Aufschiebung gibts ja nicht mehr oder?

Und wie sieht das im schlimmsten Fall mit schon bezahlten Urlauben/Schulungen/Reisen etc in der Zeit aus?

Vielen Dank schonmal,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
Korbi
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 24. Dezember 2010, 14:41:57 »

habe heute als "Weihnachtsgeschenk" meine Einberufung zum 03.01 bekommen ( 1 1/2 Wochen davor ist ja auch mehr als zeitig, wa?).

Ja, das ist zeitig genug, vorausgesetzt es kam vorher eine Vorbenahrichtigung als Ausfälle. Hast du eine solche, ggf. verbunden mit einer Anhörung, bekommen?

Kann ich da effektiv noch was dagegen tun?

Das kommt darauf an, was du unter unter "was dagegen tun" verstehst. Natürlich wirst du kurzfristig eine Entlassung aus der Bundeswehr erreichen können, ggf. auch noch eine Aufhebung des Einberufungsbescheids.

Habe meine Ausbildung vor über nem halben Jahr abgeschlossen und damals kam gar nichts.

Was soll da auch kommen? Mal ehrlich, die Bundeswehr richtet die Bedarfsplanung nicht an deinem Ausbildungsablauf aus, vielmehr sind bundesweit pro Quartal rd. 13.000 Einberufungen vorgesehen und die werden dann auch irgendwie im Gieskannenprinzip vorgenommen. Diesmal gings wohl mächtig schief, viele mit einer Einberufung beglückten haben einfach einen Einberufungsbescheid verschickt, so dass als Konsequenz halt auch viele Vorbenachrichtigte einberufen werden.

Inzwischen hat sich aber einiges in meinem Leben getan, sodass ich eher ungern jetzt zum Bund gehen würde, da mir das einiges in der Zukunft arbeitstechnisch verbauen würde.

Das geht jedem so. Du hättest beispielsweise rechtzeitig einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen können.

Erstmal den KVD-Antrag einreichen?

Einen KDV-Antrag solltest du in der Tat in Erwägung ziehen, das dürfte die einfachste Variante sein.

Gibts sonst noch weitere Schritte die ich einleiten kann?

Das kommt darauf an, ob du als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt wurdest. Falls nicht, könnte man noch Widerspruch einlegen und einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht stellen.

Aufschiebung gibts ja nicht mehr oder?

Ich weiß nicht, was genau du unter "Aufschiebung" verstehst.

Und wie sieht das im schlimmsten Fall mit schon bezahlten Urlauben/Schulungen/Reisen etc in der Zeit aus?

Das ist dein Problem und deswegen solltest du auch zusehen, dass du aus dieser Nummer schnellstmöglich herauskommst.
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Korbi
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 24. Dezember 2010, 15:36:23 »

vielen Dank schon mal für die schnelle Hilfe und das trotz Weihnachten Smiley


Ja ich habe so ein schreiben vor ca 3-4 Wochen bekommen, da stand aber was von geringer Wahrscheinlichkeit, deswegen habe ich mich da nicht weiter drum gekümmert und dachte es reicht sobald wirklich die Einberufung ankommen sollte.

Eine Aufschiebung (im Sinne von späterem Einzug) würde mir schon einmal reichen. Es geht im Endeffekt darum, das ich zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der wohl bald entfristet wird, was aber nicht gerade wahrscheinlicher wird, wenn ich zum Bund gehe.

Das der KDV aber rechtzeitig durchgeht ist wohl eher unwahrscheinlich oder? Vor allem mit den ganzen Feiertagen zu dieser Jahreszeit.

Vielen Dank nochmal und trotzdem ein beruhliches Fest.

Gruß
Korbi
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 24. Dezember 2010, 16:16:54 »

Ja ich habe so ein schreiben vor ca 3-4 Wochen bekommen, da stand aber was von geringer Wahrscheinlichkeit, deswegen habe ich mich da nicht weiter drum gekümmert und dachte es reicht sobald wirklich die Einberufung ankommen sollte.

Tja, was soll man sagen? Falsch gedacht. Mal ehrlich, in dem Schreiben hat man dir eine goldene Brücke gebaut, du hättest nur eine Überprüfungsuntersuchung beantragen müssen ("Gründe nennen, die gegen eine Heranziehung sprechen") und das Thema wäre gegessen gewesen.

Wer ein Schreiben bekommt, in dem eine kurzfristige Heranziehung angekündigt wird, muss sich eigentlich nicht wundern, dass die angekündigte Einberufung auch kommt.

Eine Aufschiebung (im Sinne von späterem Einzug) würde mir schon einmal reichen.

Das passt doch von vorne bis hinten nicht. Die Wehrpflicht wird für Dienstantritte für Zeiträume nach dem 3. Januar 2011 schon im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ausgesetzt. Wohin soll da also etwas "aufgeschoben" werden?

Es geht im Endeffekt darum, das ich zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der wohl bald entfristet wird, was aber nicht gerade wahrscheinlicher wird, wenn ich zum Bund gehe.

Das wäre so ein Grund, den du dem KWEA auf die Anhörung und Vorbenachrichtigung hättest mitteilen können. Jetzt ist es 5 vorzwölf, die Kacke ist am dampfen und du kommst mit Ideen wie "Aufschiebung".

Das der KDV aber rechtzeitig durchgeht ist wohl eher unwahrscheinlich oder?

Allerdings.

or allem mit den ganzen Feiertagen zu dieser Jahreszeit.

Das hat damit nichts zu tun. Der Antrag ist beim KWEA zu stellen und wird von dort an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Auch ohne Feiertage (die fallen auf ein Wochenende) ist kaum zu erwarten, dass der Antrag vor deinem Diensteintritt überhaupt beim BAZ eintrifft.

Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das KWEA die Einberufung unmittelbar nach Antragseingang aufhebt, ohne dass dazu eine Verpflichtung besteht.

Ansonsten kann man nur sagen, dass du die Geschichte zu 100% selbst versemmelt hast. Ein kurzer Brief und die Sache wäre für immer erledigt gewesen.
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Korbi
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 24. Dezember 2010, 16:49:44 »

Ich hätte mich im Vorfeld wohl besser informieren müssen :/

Was ich hätte machen können wusste ich einfach nicht. Durchaus dumm gelaufen. Naja dann kann ich ja nur noch hoffen das es schnell durchkommt.

Vielen Dank nochmals.
Gespeichert
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