Und was passiert, falls der KDV-Antrag abgelehnt werden sollte?
Dann könntest du zunächst dagegen Widerspruch einlegen.
Dann würde ich ja wieder der wehrdienstüberwachung unterliegen,
Wieso wieder? Immer noch! Hast du Zweifel daran, dass du jetzt der Wehrüberwachung unterliegst?
oder und dann normalerweise auch nicht mehr einberufen werden können?
Richtig, weil man angekündigt hat, dass man zu Einberufungsterminen nach dem 1. bzw. 3. Januar 2011 nur noch Freiwillige einberufen will.
Jetzt hat auch das Verteidigungsministerium erkannt, dass man für die Aussetzung der Wehrpflicht eingentlich gar kein Gesetz braucht.