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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einberufung zum 03.01.2011  (Gelesen 2503 mal)
SamFisher90
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« Antworten #15 am: 15. Dezember 2010, 19:48:41 »

Alles klar, danke für deine Meinungsäußerung, svennie.

Dann werde ich den KDV-Antrag "am Leben halten" und dann eine Begründung und Lebenslauf in den nächsten Tagen nachsenden.

Und was passiert, falls der KDV-Antrag abgelehnt werden sollte? Dann würde ich ja wieder der wehrdienstüberwachung unterliegen, oder und dann normalerweise auch nicht mehr einberufen werden können?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #16 am: 15. Dezember 2010, 19:52:17 »

Und was passiert, falls der KDV-Antrag abgelehnt werden sollte?

Dann könntest du zunächst dagegen Widerspruch einlegen.

Dann würde ich ja wieder der wehrdienstüberwachung unterliegen,

Wieso wieder? Immer noch! Hast du Zweifel daran, dass du jetzt der Wehrüberwachung unterliegst?

oder und dann normalerweise auch nicht mehr einberufen werden können?

Richtig, weil man angekündigt hat, dass man zu Einberufungsterminen nach dem 1. bzw. 3. Januar 2011 nur noch Freiwillige einberufen will.

Jetzt hat auch das Verteidigungsministerium erkannt, dass man für die Aussetzung der Wehrpflicht eingentlich gar kein Gesetz braucht.
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SamFisher90
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Beiträge: 10


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« Antworten #17 am: 15. Dezember 2010, 20:06:50 »

Ok, aber wenn die z. b. die Begründung nicht ernst nehmen oder so, dann bringt Widerspruch sicher nicht viel...

Ja ok, wenn jetzt Kriegsfall oder Verteidigungfall wäre, dann könnte man glaub ich noch eingezogen oder so, aber stimmt was du sagst, ich unterliege noch der wehrüberwachung, ist ja auch logisch...

Ok, sorry, aber irgendwie verstehe ich dich dann nicht, dass ich den KDV-Antrag nicht zurückziehen sollte... Oder meinst du einfach, dass "sich das nicht gehört"?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #18 am: 15. Dezember 2010, 21:51:32 »

Ok, sorry, aber irgendwie verstehe ich dich dann nicht, dass ich den KDV-Antrag nicht zurückziehen sollte... Oder meinst du einfach, dass "sich das nicht gehört"?

Im Prinzip ist es ja egal, nur wenn du an den (unwahrscheinlichen) Fall, dass es doch mal zum Verteidigungsfall kommt, denkst, könnte ich an deiner Stelle als anerkannter Kriegsdienstverweigerer besser schlafen als mit dem Wissen, dass es bei einem Zweitantrag schwieriger ist, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden.

Das ist jetzt wirklich nur für den (unwahrscheinlichen) Fall der Fälle.
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