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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Die Einberufung
Einberufung zum 03.01.2011
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Autor
Thema: Einberufung zum 03.01.2011 (Gelesen 2503 mal)
SamFisher90
Newbie
Beiträge: 10
Einberufung zum 03.01.2011
«
am:
10. November 2010, 20:38:51 »
Hallo zusammen!
erst mal muss ich loswerden, dass das hier wirklich ein gutes Forum ist, hier wird ja jedem geholfen, ich hoffe auch mir
Also am Besten schreibe ich mal was "bisher geschah":
Berufsausbildung: 2007-2010 (Zurückstellung)
Musterung: Januar 2010 - Ergebnis: T2
Juli 2010: befristete Nichtheranziehungszusage bis 31.12.2010 (aufgrund befristeter Übernahme)
So und dann flatterte heute die Einberufung ins Haus...
Ich möchte aber nicht den Grundwehrdienst ableisten. Nun ist meine Frage, ob ich Widerspruch einlegen sollte oder einen KDV-Antrag stellen muss, oder beides gleichzeitig damit ich nicht eingezogen werde.
Als Begründung für den Widerspruch könnte ich mir folgendes vorstellen (geschrieben von svennie)
Zitat
"Nach Art. 4 (3) Grundgesetz kann niemand gegen seinen Willen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden, wobei die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Kriegsdienstverweigerungsgesetz geregelt wird. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber die Regelung gestrichen, wonach ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei der Musterung gestellt werden soll - aber nicht muss. Erst durch den Einebrufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes xy vom xx.xx.xx wurde ich tatsächlich zum Kriegsdiesnt mit der Waffe gezwungen. In meinen Augen liegt erst durch die Einberufung überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anerkennung vor, da vorher die im Grundgesetz genannte Voraussetzung für die Kriegsdienstverweigerung nicht vorgelegen hat, nämlich der (tatsächliche und nicht nur theoretisch denkbare) Zwang, Kriegsdienst mit der Waffe leisten zu müssen, hier also konkret ab dem yy.yy.yy im XY-Regiment in ABC-Stadt.
Oder gehört sowas als Begründung nicht in den Widerspruch?
Wie könnte man dann einen Widerspruch begründen?
Als Ersatzdienst käme für mich der Katastrophenschutzdienst in Frage, da ich dann weiterhin meine Arbeit wahrnehmen kann...
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #1 am:
10. November 2010, 20:55:43 »
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 20:38:51
Oder gehört sowas als Begründung nicht in den Widerspruch?
Jedenfalls nicht in die Begründung für einen Widerspruch gegen einen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst. Du bist irgendwie auf dem völlig falschen Dampfer.
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 20:38:51
Wie könnte man dann einen Widerspruch begründen?
Mit dem Vorliegen einer im Gesetz definierten Wehrdienstausnahme oder mit der behaupteten Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheides auch aus einem anderen Grund.
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 20:38:51
Als Ersatzdienst käme für mich der Katastrophenschutzdienst in Frage, da ich dann weiterhin meine Arbeit wahrnehmen kann...
Dann müsste zunächst der Einberufungsbescheid aufgehoben werden.
Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz ist im Übrigen kein "Ersatzdienst". Ersatzdienst im Sinne des Grundgesetzes ist der Zivildienst.
Du bist dir sicher, dass du dich bei einer Katastrophenschutzorganisation für mehrere Jahre verpflichten willst?
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SamFisher90
Newbie
Beiträge: 10
Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #2 am:
10. November 2010, 21:10:59 »
Danke schonmal für deine schnelle Antwort, svennie...
Achso, also muss ich kein Widerspruch einlegen, sondern praktisch nur den KDV-Antrag?
Okay, dann liegt glaub ich kein Grund für einen Widerspruch vor.
Achso, der Katastrophenschutz ist kein "Ersatzdienst". Heißt das also ich muss Zivildienst machen?
Oder besteht eine Möglichkeit den Katastrophenschutz anzufangen und damit nicht eingezogen zu werden?
Ja ich hab mir das gut überlegt, ausserdem sind da auch ein paar Arbeitskollegen von mir, und die sagen, dass das ganz nett ist und auch nciht wirklich lange dauert...
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #3 am:
10. November 2010, 23:56:17 »
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 21:10:59
Achso, also muss ich kein Widerspruch einlegen, sondern praktisch nur den KDV-Antrag?
Die Frage ist, wogegen du dich wehren willst.
Wenn du anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen werden möchtest oder den Einberufungsbescheid aus taktischen Gründen aus der Welt schaffen möchtest, dann solltest du einen KDV-Antrag stellen.
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 21:10:59
Okay, dann liegt glaub ich kein Grund für einen Widerspruch vor.
Das kommt darauf an, wogegen du Widerspruch einlegen möchtest.
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 21:10:59
Achso, der Katastrophenschutz ist kein "Ersatzdienst". Heißt das also ich muss Zivildienst machen?
Nein, das heißt es nicht. Es ist eben nur so, dass allein der Zivildienst vom Gesetz als Ersatzdienst für den Wehrdienst bezeichnet wird.
Es steht dir frei, dich im Zivil- bzw. Katastrophenschutz zu verpflichten, das Ergebnis wäre im Falle eines anderkannten Kriegsdienstverweigerers, dass während der Mitwirkung im Zivil- bzw. Katastrophehnschutz keine Einberufung zum Zivildienst erfolgt und einem der Zivildienst in Friedenszeiten erlassen wird, wenn man die entsprechende Verpflichtungsdauer durchgehalten hat.
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 21:10:59
Oder besteht eine Möglichkeit den Katastrophenschutz anzufangen und damit nicht eingezogen zu werden?
Ja, aber eben nur, wenn man nicht einberufen ist, was ja bei dir derzeit der Fall ist. Zuerst muss die Einberufung aus der Welt sein.
Zitat von: SamFisher90 am 10. November 2010, 21:10:59
Ja ich hab mir das gut überlegt, ausserdem sind da auch ein paar Arbeitskollegen von mir, und die sagen, dass das ganz nett ist und auch nciht wirklich lange dauert...
Na gut, für manch einen sind 6 Jahre eine verdammt kurze Zeit. Und ab nächsten Monat sinds auch nur noch 4 Jahre. Und in 2011 wirst du dir dann die Frage stellen, wie du aus der Verpflichtung wieder rauskommst, wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist.
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SamFisher90
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Beiträge: 10
Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #4 am:
11. November 2010, 16:27:51 »
Ich hab mittlerweile einen KDV-Antrag gestellt. Ich hab mir jetzt folgende "Strategie" überlegt bzw. von einer anderen Seite abgekupfert:
Also ich hab gestern KDV-Antrag gestellt und zum KWEA gefaxt. Also ist der KDV-Antrag rein rechtlich gesehen ja vor der Zustellung der Einberufung gestellt. Die Einberufung gilt ja erst am 3. Tag nach Poststempel als zugestellt. Somit ist die Einberufung ja nicht wirksam, sprich muss aufgehoben werden. Wenn sie nicht aufgehoben wird, werde ich Widerspruch einlegen.
Dann wäre der Einberufungsbescheid ja aus der Welt und ich könnte dann den Katastrophenschutzdienst machen, oder?
Ja stimmt, wenn 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt wird ist man ja immer noch da drin. Aber ich arbeite zufällig bei einer Behörde, also habe da ein paar Connections
Und auch schon von anderen gehört, dass man dann früher da raus kann...
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #5 am:
11. November 2010, 17:54:32 »
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 16:27:51
Ich hab mittlerweile einen KDV-Antrag gestellt. Ich hab mir jetzt folgende "Strategie" überlegt bzw. von einer anderen Seite abgekupfert:
Ich glaube nicht, dass es dazu einer anderen Seite bedurfte, diese Variante ist hier dutzendfach besprochen worden.
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 16:27:51
Also ich hab gestern KDV-Antrag gestellt und zum KWEA gefaxt. Also ist der KDV-Antrag rein rechtlich gesehen ja vor der Zustellung der Einberufung gestellt.
Dies gilt aber nur, solange der Zeitpunkt der Zustellung (von der Behörde) nicht nachgewiesen wird.
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 16:27:51
Die Einberufung gilt ja erst am 3. Tag nach Poststempel als zugestellt.
s.o., die Zustellfiktion kann widerlegt werden.
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 16:27:51
Somit ist die Einberufung ja nicht wirksam, sprich muss aufgehoben werden.
Wirksam ist sie schon, nur unter Umständen halt rechtswidrig.
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 16:27:51
Wenn sie nicht aufgehoben wird, werde ich Widerspruch einlegen.
Dazu solltest du die Fristen beachten.
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 16:27:51
Dann wäre der Einberufungsbescheid ja aus der Welt und ich könnte dann den Katastrophenschutzdienst machen, oder?
richtig.
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SamFisher90
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #6 am:
11. November 2010, 19:23:52 »
Zitat von: svennie am 11. November 2010, 17:54:32
Ich glaube nicht, dass es dazu einer anderen Seite bedurfte, diese Variante ist hier dutzendfach besprochen worden.
Ja stimmt, hier gibts das auch, hab nur nicht daran gedacht, dass es diese Möglichkeit gibt...
Zitat von: svennie am 11. November 2010, 17:54:32
Dies gilt aber nur, solange der Zeitpunkt der Zustellung (von der Behörde) nicht nachgewiesen wird.
Ok, da kann man nur hoffen, dass die das nicht nachgucken...
Du scheinst richtig kompetent zu sein, svennie.. Sollte ich deiner Meinung auch gleich Widerspruch beim KWEA einlegen? Mit der Begründung, nach § 3 II S.1 KDVG...
Und dann nochwas: Bei dem KDV-Antrag habe ich noch keine Begründung und Lebenslauf dabei gelegt, weil das ja sehr eilig war. Aber die kann man ja bis zu einem Monat nachreichen steht ja im KDVG...
«
Letzte Änderung: 11. November 2010, 19:30:18 von SamFisher90
»
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svennie
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #7 am:
11. November 2010, 19:34:08 »
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 19:23:52
Du scheinst richtig kompetent zu sein, svennie.. Sollte ich deiner Meinung auch gleich Widerspruch beim KWEA einlegen?
Das würd ich zeitlich etwas später machen, Mitte nächster Woche etwa.
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 19:23:52
Und dann nochwas: Bei dem KDV-Antrag habe ich noch keine Begründung und Lebenslauf dabei gelegt, weil das ja sehr eilig war. Aber die kann man ja bis zu einem Monat nachreichen steht ja im KDVG...
Letztlich einen Monat nach Aufforderung durch das Bundesamt für den Zivildienst.
Es spricht viel dafür, dass deine Einberufung recht bald aus "organisatorischen Gründen" aufgehoben wird.
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SamFisher90
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #8 am:
11. November 2010, 20:07:09 »
Ok, dann werde ich den Widerspruch dieses Wochenende vorbereiten und dann Dienstag oder so zur Post geben... Wie sollte ich den versenden, einfachen Brief oder Übergabe-Einschreiben?
Achso einen Monat nach Aufforderung erst, naja ich kann das ja schonmal soweit vorbereiten, und dann wenn sie das anfordern abschicken..
Ach echt, meinst du? Auch durch den Stand der heutigen Technik.. Ich hab nachgeguckt, also man kann ja sehen, dass der eher zugestellt ist bei der Post, sogar richtig mit Beleg...
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svennie
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #9 am:
11. November 2010, 22:03:21 »
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 20:07:09
Ok, dann werde ich den Widerspruch dieses Wochenende vorbereiten und dann Dienstag oder so zur Post geben... Wie sollte ich den versenden, einfachen Brief oder Übergabe-Einschreiben?
Ich tendiere eher zum Einschreiben.
Achso einen Monat nach Aufforderung erst, naja ich kann das ja schonmal soweit vorbereiten, und dann wenn sie das anfordern abschicken..
Zitat von: SamFisher90 am 11. November 2010, 20:07:09
Ach echt, meinst du? Auch durch den Stand der heutigen Technik.. Ich hab nachgeguckt, also man kann ja sehen, dass der eher zugestellt ist bei der Post, sogar richtig mit Beleg...
Ja, aber nur wenn der Sachbearbeiter die Nummer von dem Einschreiben-Aufkleber kennt. Das würde ich jetzt eher bezweifeln, aber man weiß ja nie. Vielleicht hat er sie auch, kann mit seinem PC aber nicht ins Internet ...
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SamFisher90
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #10 am:
1. Dezember 2010, 18:15:47 »
Heute habe ich erfreuliche Post vom Kreiswehrersatzamt bekommen. Und zwar wurde mein Einberufungsbescheid aufgehoben.
Das hat dann ja schon mal super funktionert, besten Dank schon einmal.
So nun ist natürlich fraglich wie ich weiter vorgehe.
Also meinen KDV-Antrag habe ich bereits vor knapp 3 Wochen zum KWEA gefaxt, jedoch bis jetzt noch gar nichts gehört, also auch nicht, dass ich eine Begründung nachreichen muss usw... Ist das normal, dass das so lange dauert?
Jetzt habe ich auch hier in dem aktuellen Thread gesehen, dass ein Gesetzesentwurf zur Aussetzung vom Zivildienst vorliegt. Also ist am Besten warten, bis sich das BAZ hören lässt, oder? Vielleicht komme ich dann ja ganz davon ab und muss gar nichts machen, weil Katastrophenschutz ist ja auch blöd.
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svennie
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #11 am:
1. Dezember 2010, 19:21:30 »
Zitat von: SamFisher90 am 1. Dezember 2010, 18:15:47
Also meinen KDV-Antrag habe ich bereits vor knapp 3 Wochen zum KWEA gefaxt, jedoch bis jetzt noch gar nichts gehört, also auch nicht, dass ich eine Begründung nachreichen muss usw... Ist das normal, dass das so lange dauert?
Anträge nach Einberufung sollen beschleunigt bearbeitet werden. Normalerweise solltest du eigentlich bereits eine Mitteilung des BAZ haben.
Zitat von: SamFisher90 am 1. Dezember 2010, 18:15:47
Jetzt habe ich auch hier in dem aktuellen Thread gesehen, dass ein Gesetzesentwurf zur Aussetzung vom Zivildienst vorliegt. Also ist am Besten warten, bis sich das BAZ hören lässt, oder? Vielleicht komme ich dann ja ganz davon ab und muss gar nichts machen, weil Katastrophenschutz ist ja auch blöd.
In der Tat, Katastrophenschutz wäre auch nur Pest statt Cholera und keine Lösung des Problems.
Du solltest also abwarten bis dir das BAZ eine Frist setzt und diese dann auch bis fast zum Ende ausschöpfen.
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SamFisher90
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
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Antworten #12 am:
1. Dezember 2010, 20:20:19 »
genau das hat mich ja gewundert, weil eig. müsste mein Antrag ja vorrangig bearbeitet werden, aber das müsste für mich ja eigentlich nicht weiter schlimm sein, also zum Wehrdienst brauch ich ja nicht mehr...
Ich warte einfach ab, und hoffe, dass sie meinen Antrag irgendwie verloren haben
Ok dann warte ich erstmal ab, bis was vom BAZ kommt, danke nochmal für die schnelle Antwort svennie
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SamFisher90
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #13 am:
15. Dezember 2010, 19:29:55 »
nabend zusammen,
so mittlerweile hab ich auch letzte woche vom BAZ Post bekommen, nämlich dass ich meine Begründung und Lebenslauf innerhalb von 4 Wochen nachreichen muss...
Nun wurde ja heute beschlossen, dass zum 03.01. die letzten Wehrdienstpflichtigen eingezogen werden. Kann ich dann Anfang Januar ohne Konsequenzen meinen KDV-Antrag zurückziehen, weil ich ja schon einberufen war...?? Weil über den Zivildienst ist ja momentan, soweit ich weiß, nichts Konkretes über eine bekannt..
Danke für eure Hilfe!
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svennie
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Re: Einberufung zum 03.01.2011
«
Antworten #14 am:
15. Dezember 2010, 19:37:36 »
Zitat von: SamFisher90 am 15. Dezember 2010, 19:29:55
Nun wurde ja heute beschlossen, dass zum 03.01. die letzten Wehrdienstpflichtigen eingezogen werden. Kann ich dann Anfang Januar ohne Konsequenzen meinen KDV-Antrag zurückziehen,
weil ich ja schon einberufen war
...??
Die Begründung gefällt mir nicht. Die Tatsache, dass du bereits einberufen warst, ändert an der Sachlage nichts.
Zitat von: SamFisher90 am 15. Dezember 2010, 19:29:55
Weil über den Zivildienst ist ja momentan, soweit ich weiß, nichts Konkretes über eine bekannt..
Es soll derzeit so sein, dass es zwar Aufforderungsschreiben gibt, wonach sich Zivildienstpflichtige eine Stelle suchen sollen. Tut man dies nicht, passiert aber nichts.
In meinen Augen solltest du den KDV-Antrag nicht einfach zurückziehen.
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