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Autor Thema: Einberufung zum 01.10 bekommen -> Und nun? ;)  (Gelesen 1568 mal)
Chzu
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« am: 23. Juli 2010, 18:28:14 »

Hallo zusammen Zwinkernd

Ich verfolge dieses Forum schon länger als Leser und habe nun selber eine spezielle Frage, da die Bundeswehr leider "stresst".^^

Nehmen wir an Person A hat heute per Postzustellungsurkunde eine Einberufung bekommen zum 01.10. doch Person A hat überhaupt gar keine Lust zum Bund oder Zivi zu gehen, denn er hat schon einen festen Studienplatz ab 01.09. hat.

Person A hatte auch schon wg. dem Studium einen Rückstellungsantrag gestellt, dieser wurde auch heute abgelehnt.

Was kann Person A nun tun, um Zeit zu gewinnen, damit er sich bis in 3. Semester retten kann, was der 01.09.2011 wäre.

Könnte er nun einen Widerspruch gegen die Einberufung einlegen, der dann aber abgewiesen wird, wo gegen er dann vor dem Verwaltungsgericht klagt und gleichzeitig einen KDV Antrag stellt, oder was wäre die sinnvollste und beste Vorgehensweise für Person A um sorgenfrei zu studieren?

Gruß
Chzu
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 23. Juli 2010, 19:47:19 »

Könnte er nun einen Widerspruch gegen die Einberufung einlegen, der dann aber abgewiesen wird, wo gegen er dann vor dem Verwaltungsgericht klagt und gleichzeitig einen KDV Antrag stellt,

Was soll das bringen?

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die Klage auch nicht.

Und gleichzeitig noch einen KDV-Antrag, damit das kleine Chaos etwas größer wird? Mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt die Entlassung aus dem Grundwehrdienst bzw. wird der Einberufungsbescheid hinfällig. Was dann?

oder was wäre die sinnvollste und beste Vorgehensweise für Person A um sorgenfrei zu studieren?

In diesem Fall ist es nicht 5 vor 12, es ist 5 nach 12.

Man könnte jetzt mit einem KDV-Antrag den Einberufungsbescheid aus der Welt bekommen, es ist aber ehrlich gesagt nur eine Frage der Zeit, bis eine Einberufung in den Zivildienst erfolgt, zumal die Behörde ja vorgewarnt ist wegen des Studiums.

Ich kann wirklich nur raten hier einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen um das Problem möglichst über die Tauglichkeit zu regeln und es dabei dem Anwalt zu überlassen ob man es auf eine Untersuchung beim KWEA oder eine beim BAZ ankommen lässt.
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Chzu
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 23. Juli 2010, 21:01:23 »

He svennie,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Smiley

Die Möglichkeit die Sache komplett aus der Welt zu schaffen ohne Anwalt ist also eher gering.

Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, wenn Person A einfach nur auf Zeitgewinnung spielt, sich quasi bis zum 01.09.2011 retten will, dann ist er bereits im 3. Semester. Wie wäre dort der schlauste Weg?

Die Idee war, dass Person A durch die Klage gegen den Widerspruch, falls er abgewiesen wird, Zeit gewinnen will, denn der KDV-Antrag hebt die Einberufung auf und die Bearbeitung der KDV-Antrags beginnt erst, wenn die Verhandlung abgeschlossen ist, zu war der Gedankengang, ob es funktioniert und rechtsgültig ist, keine Ahnung. Zwinkernd

Oder kann man die Einberufung nicht mit einem KDV-Antrag aufheben bzw. ist der Zeitpunkt schon zu spät?
« Letzte Änderung: 23. Juli 2010, 21:07:03 von Chzu » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 23. Juli 2010, 23:22:55 »

Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, wenn Person A einfach nur auf Zeitgewinnung spielt, sich quasi bis zum 01.09.2011 retten will, dann ist er bereits im 3. Semester. Wie wäre dort der schlauste Weg?

Du hast es offensichtlich noch nicht verstanden, dir gehen die Optionen auf. Du kannst jetzt zwar einen KDV-Antrag stellen und wirst dann als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, du könntest ferner wieder auf die Anerkennung verzichten, sollte es zur Einberufung zum Zivildienst kommen. Nur, was machst du, wenn dann das KWEA wieder anklopft?

Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass das so funktionieren könnte, nur eben nicht unbedingt wahrscheinlich. Überbrücken müsstest du dann nur noch die Zeit bis etwa Anfang Juni 2011.

Die Idee war, dass Person A durch die Klage gegen den Widerspruch, falls er abgewiesen wird, Zeit gewinnen will,

Was für ne Klage gegen den Widerspruch? Klagen kannst du dann gegen den Einberufungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids. Das ändert aber erstmal nichts an der Einberufung.

denn der KDV-Antrag hebt die Einberufung auf

nein, das tut er nicht.

und die Bearbeitung der KDV-Antrags beginnt erst, wenn die Verhandlung abgeschlossen ist, zu war der Gedankengang, ob es funktioniert und rechtsgültig ist, keine Ahnung. Zwinkernd

Das ist einfach nur Murks. Du verwechselst da was mit einer Klage gegen den Musterungsbescheid.

Oder kann man die Einberufung nicht mit einem KDV-Antrag aufheben bzw. ist der Zeitpunkt schon zu spät?

Wenn du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist, dann wärst du aus der Bundeswehr zu entlassen bzw. bräuchtest den Wehrdienst nicht antreten.

Das löst aber dein Problem nicht.
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Chzu
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« Antworten #4 am: 24. Juli 2010, 12:39:04 »

Stimmt, jetzt wo du es sagst. Ich glaube, ich verwechsle das mit dem Widerspruch gegen die Musterung, wie du schon meintest. Zwinkernd

Wie sieht es eigentlich mit einer Nachprüfung aus, wenn sich mein Gesundheitszustand geändert hat, kann ich dies nun auch noch beantragen oder erst KDV Antrag und dann der Antrag auch Nachprüfung?

Ich könnte den KDV auch nun noch stellen, er muss nur anerkannt werden? Zwinkernd
« Letzte Änderung: 24. Juli 2010, 12:41:29 von Chzu » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 24. Juli 2010, 14:42:36 »

Wie sieht es eigentlich mit einer Nachprüfung aus, wenn sich mein Gesundheitszustand geändert hat, kann ich dies nun auch noch beantragen oder erst KDV Antrag und dann der Antrag auch Nachprüfung?

Ein Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung besteht nur vor einer Einberufung zum Grundwehrdienst.

In diesem Fall kann also ein KDV-Antrag gestellt werden, ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer könnte dann ein Antrag auf ärztliche Untersuchung beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt werden.

Ich könnte den KDV auch nun noch stellen, er muss nur anerkannt werden?

Einen KDV-Antrag kann man jederzeit stellen.
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andi_klaut_freibier
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« Antworten #6 am: 20. August 2010, 14:10:21 »

ich würde "Person A" gerne ablösen xD
bin FWDLer kann aber erst zum nächsten quartal dabei sein leider.
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