Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, wenn Person A einfach nur auf Zeitgewinnung spielt, sich quasi bis zum 01.09.2011 retten will, dann ist er bereits im 3. Semester. Wie wäre dort der schlauste Weg?
Du hast es offensichtlich noch nicht verstanden, dir gehen die Optionen auf. Du kannst jetzt zwar einen KDV-Antrag stellen und wirst dann als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, du könntest ferner wieder auf die Anerkennung verzichten, sollte es zur Einberufung zum Zivildienst kommen. Nur, was machst du, wenn dann das KWEA wieder anklopft?
Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass das so funktionieren könnte, nur eben nicht unbedingt wahrscheinlich. Überbrücken müsstest du dann nur noch die Zeit bis etwa Anfang Juni 2011.
Die Idee war, dass Person A durch die Klage gegen den Widerspruch, falls er abgewiesen wird, Zeit gewinnen will,
Was für ne Klage gegen den Widerspruch? Klagen kannst du dann gegen den Einberufungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids. Das ändert aber erstmal nichts an der Einberufung.
denn der KDV-Antrag hebt die Einberufung auf
nein, das tut er nicht.
und die Bearbeitung der KDV-Antrags beginnt erst, wenn die Verhandlung abgeschlossen ist, zu war der Gedankengang, ob es funktioniert und rechtsgültig ist, keine Ahnung.

Das ist einfach nur Murks. Du verwechselst da was mit einer Klage gegen den Musterungsbescheid.
Oder kann man die Einberufung nicht mit einem KDV-Antrag aufheben bzw. ist der Zeitpunkt schon zu spät?
Wenn du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist, dann wärst du aus der Bundeswehr zu entlassen bzw. bräuchtest den Wehrdienst nicht antreten.
Das löst aber dein Problem nicht.