Kannst Du denn genauen Ablauf schildern wann Du was gemacht hast, sonst ist hier alles weitere nur Spekulation.
Er hat den genauen Ablauf geschildert, er
ist einberufen und das BAZ wird sich auf nichts einlassen.
- Werde im Nov. 25, gibt es eine Möglichkeit es bis dahin zu schaffen ?
schwierig aber nicht unmöglich, das Problem ist, dass du ja einberufen bist und - mit Ausnahme des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - da kaum etwas zu machen ist.
- Macht es Sinn den KDV Antrag zurück zu ziehen und daurauf zu hoffen, das ich der BW zu alt bin oder so ? Oder etwas Zeit zu gewinnen ?
Du kannst nicht "den KDV-Antrag zurückziehen", über den ist nämlich rechtskräftig entschieden. Du kannst nur auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.
Eine einfache Alternative sehe ich nicht. Wenn, dann solltest du dies so spät wie möglich machen.
- Könnte man theoretisch, wenn die BW z.b. zum 1.10. zieht dann wieder verweigern ?
natürlich kann man, der Antrag hat dann aber keine aufschiebende Wirkung.
- In der Einberufung wurde mir eine Stelle zugeteilt, ich konnte mir bisher einmal eine Stelle selbst suchen, wurde aber wegen der Einsprüche und Nachmusterung, etc. nicht gemacht.
Das ist Dein Problem, deine "Einsprüche" (die wohl Widersprüche waren) hatten nämlich sämtlich keine aufschiebende Wirkung.
Ist das so in Ordung, es muss mir doch wenigstens die Zeit gegeben werden eine Stelle zu suchen.
Das Gesetz sieht überhaupt keine Auswahlmöglichkeit des Zivildienstplatzes vor, es heißt ausdrücklich:
"Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden" (§ 19 (3) Satz 1 Zivildienstgesetz).