User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.637 Beiträge in 3.313 Themen
von 9.422 Mitglieder
Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Einberufung zum 01.05.08 - fast 25 Jahre alt ?  (Gelesen 2596 mal)
inside
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« am: 18. März 2008, 16:06:06 »

Hallo,

habe meine Einberufung zum 01.05.08 bekommen. Bisheriger Ablauf:

- Ausbildung beendet
- Musterung (T2)
- Techniker begonnen und bis Juni 07 zurückgestellt
- Mai´07 erneut Post vom BAZ bekommen
- Nachmustern lassen (T2), Einspruch eingelegt, etc.
- bis heute die Zeit herausgezögert
- Jetzt Einberufung bekommen zum 1.Mai 08

Meine Fragen:
- Werde im Nov. 25, gibt es eine Möglichkeit es bis dahin zu schaffen ?
- Macht es Sinn den KDV Antrag zurück zu ziehen und daurauf zu hoffen, das ich der BW zu alt bin oder so ? Oder etwas Zeit zu gewinnen ?
- Könnte man theoretisch, wenn die BW z.b. zum 1.10. zieht dann wieder verweigern ?
- In der Einberufung wurde mir eine Stelle zugeteilt, ich konnte mir bisher einmal eine Stelle selbst suchen, wurde aber wegen der Einsprüche und Nachmusterung, etc. nicht gemacht. Ist das so in Ordung, es muss mir doch wenigstens die Zeit gegeben werden eine Stelle zu suchen.
« Letzte Änderung: 18. März 2008, 16:07:42 von inside » Gespeichert
Edition30
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 19. März 2008, 12:01:51 »

Also was jetzt, bist Du zurückgestellt oder nicht?
Der eigentliche Fehler liegt hier wohl in dem viel zu früh gestelten KDV-Antrag.
Wenn Du auf die Anerkennung verzichtest werden die Dich zum 01.07 oder 01.10 ziehen.

Ich denke auch das Du die obligatorischen 2 Monate Zeit hast Dir eine Stelle zu suchen, dann bekommst Du evtl. nochmal einen Monat Aufschub auf Anfrage beim BAZ.

Kannst Du denn genauen Ablauf schildern wann Du was gemacht hast, sonst ist hier alles weitere nur Spekulation.

Siehe auch hier:
http://www.musterungsforum.de/forum/die_einberufung/einberufung_nach_meinem_25_geburtstag-t777.0.html
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 19. März 2008, 15:48:38 »

Kannst Du denn genauen Ablauf schildern wann Du was gemacht hast, sonst ist hier alles weitere nur Spekulation.

Er hat den genauen Ablauf geschildert, er ist einberufen und das BAZ wird sich auf nichts einlassen.

- Werde im Nov. 25, gibt es eine Möglichkeit es bis dahin zu schaffen ?

schwierig aber nicht unmöglich, das Problem ist, dass du ja einberufen bist und - mit Ausnahme des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - da kaum etwas zu machen ist.

- Macht es Sinn den KDV Antrag zurück zu ziehen und daurauf zu hoffen, das ich der BW zu alt bin oder so ? Oder etwas Zeit zu gewinnen ?

Du kannst nicht "den KDV-Antrag zurückziehen", über den ist nämlich rechtskräftig entschieden. Du kannst nur auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Eine einfache Alternative sehe ich nicht. Wenn, dann solltest du dies so spät wie möglich machen.

- Könnte man theoretisch, wenn die BW z.b. zum 1.10. zieht dann wieder verweigern ?

natürlich kann man, der Antrag hat dann aber keine aufschiebende Wirkung.

- In der Einberufung wurde mir eine Stelle zugeteilt, ich konnte mir bisher einmal eine Stelle selbst suchen, wurde aber wegen der Einsprüche und Nachmusterung, etc. nicht gemacht.

Das ist Dein Problem, deine "Einsprüche" (die wohl Widersprüche waren) hatten nämlich sämtlich keine aufschiebende Wirkung.

Ist das so in Ordung, es muss mir doch wenigstens die Zeit gegeben werden eine Stelle zu suchen.

Das Gesetz sieht überhaupt keine Auswahlmöglichkeit des Zivildienstplatzes vor, es heißt ausdrücklich:

"Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden" (§ 19 (3) Satz 1 Zivildienstgesetz).
Gespeichert
inside
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 20. März 2008, 01:02:59 »

Erstmal Danke für die Antworten, habe mir auch den Thread "Einberufung nach meinem 25. Geburtstag!!!" durchgelesen.

Sehr interessant, wenn ich das richtig sehe, ist das wahrscheinlich meine einzige und letzte Chance dem ganzen zu entkommen.

Da ich ja jetzt zum 01.05.08 zum Zivildienst muss, sollte ich zunächst versuchen einen Antrag zu stellen, das ich mir (z.b. innerhalb x Wochen) eine eigene Stelle suche möchte? Um natürlich Zeit zu gewinnen, weil ich ja im November 25 Jahre alt werde.
Anschliessend dann meine Verweigerung zurücknehmen und die ganze Geschichte mit dem KWEA zu beginnen. Mit viel Glück bleibt denen dann nur noch der 01.10. zum Einzug. Oder soll ich direkt zurückziehen und dann steht evtl. noch der 01.07. zur Wahl?

Wenn dies alles so in trockenen Tüchern wäre, wie ist dann der Ablauf beim KWEA ?? Briefe, neue Musterung, Eignungsuntersuchung ??
Schwere Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass die mich bei der BW nehmen? Wenn ich diverse körperliche Leiden und chronische Unlust darlege.

Man was würde ich alles dafür geben, dem ganzen zu entgehen....schlage mich schon mehr als 1 Jahr mit denen wieder rum !! Ich glaub ich geb einen aus  Smiley
« Letzte Änderung: 20. März 2008, 01:06:22 von inside » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 20. März 2008, 01:11:45 »

...Da ich ja jetzt zum 01.05.08 zum Zivildienst muss, sollte ich zunächst versuchen einen Antrag zu stellen, das ich mir (z.b. innerhalb x Wochen) eine eigene Stelle suche möchte?

ja wobei die Betonung auf versuchen liegt.

Um natürlich Zeit zu gewinnen, weil ich ja im November 25 Jahre alt werde.
Anschliessend dann meine Verweigerung zurücknehmen und die ganze Geschichte mit dem KWEA zu beginnen. Mit viel Glück bleibt denen dann nur noch der 01.10. zum Einzug. Oder soll ich direkt zurückziehen und dann steht evtl. noch der 01.07. zur Wahl?

Naja, ich würd auf jeden Fall noch ein paar Tage warten. Je länger du wartest desto unwahrscheinlicher wird eine Einberufung zum 1.7.

Wenn dies alles so in trockenen Tüchern wäre, wie ist dann der Ablauf beim KWEA ?? Briefe, neue Musterung, Eignungsuntersuchung ??

LOL, neue Musterung ist nicht. Du bist gemustert. Alles was du dann machst hat keine aufschiebende Wirkung.

Schwere Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass die mich bei der BW nehmen? Wenn ich diverse körperliche Leiden und chronische Unlust darlege.

Das lässt sich nicht vorhersagen.
Gespeichert
inside
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 20. März 2008, 01:19:16 »

Jo, danke nochmal.. ist ja fast ein Live Chat hier  Zwinkernd

Werde mir nochmal Gedanken machen was ich machen werde. Da ich auf keinen Fall zur BW will. Da ja allgemein bekannt ist, dass die bei der BW recht wählerich sind, ist es leider meine letzte Chance.

Eine Frage noch, macht es Sinn sich für den restlichen Schriftverkehr noch rechtlichen Beistand zu nehmen.
Falls die mich doch zur BW zwingen, dagegen anzugehen, dann doch wieder zu verweigern und Zivi zu werden?
Gespeichert
Edition30
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 20. März 2008, 12:38:33 »

Ich kann Dich sehr gut verstehen...... Smiley

Dein großes aktutes Problem ist die bereits vorliegende Zivi Einberufung.
Die solltest Du schnellstmöglich loswerden........

Also ich würde folgendermasen vorgehen:
Zunächst mit dem BAZ sprechen um selbst eine Stelle zu suchen. Diese Suche (2 Monate suchen, nochmalige Verlängerung ca. 1Monat, dann Zwangseinberufung oder evtl. Scheinvertrag). Mit diesen Mitteln sollte es möglich sein den 1 Juni (4 Wochen vor 1 Juli Bundeswehreinberufung) zu erreichen.
Ziel ist es mit der Zivistellensuche so weit als möglich Richtung 25 Jahre zu kommen.
Wenn die Zivieinberufung dann nicht mehr umgänglich ist, empfehle ich auf die Anerkennung zu verzichten.
Im Normalfall kommt dann umgehend eine Einberufung zum Bund. Entweder Du hast Glück und es sind keine 4 Wochen mehr bis zum 1 Oktober oder és darf Dich die Einberufung einfach nicht erreichen. Dies kann möglich seiin, wenn Du jeden Monat an einem anderen Wohnsitz gemeldet bist (Die KWEA aktualisieren 1 mal pro Monat die Adressen).


Weiter Möglichkeiten sind:
- Technikerabendschule (was sind den 600€ für die Schule-> keine Einberufung) zur Not eine andere Fachrichtung vor der Einberufung begonnen, führt automatisch zur Zurückstellung
- Befristeter Arbeitsvertrag vom Chef ausstellen lassen, führt ebenfalls zur Zurückstellung
- Unabkömmlichstellung vom Betrieb, je kleiner der Betrieb desto höher die Chance für Dich
- Eine Überprüfungsuntersuchung.....


PS: Ich habe es in weniger als 10 Tagen geschafft -> 25YEARs

 
Gespeichert
inside
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 20. März 2008, 15:33:45 »

Mit der Techniker Schule hab ich mir auch schon überlegt, geht das obwohl ich bereits 4 Jahre Abendschule gemacht habe ?

Hatte mich letztes Jahr bereits für den Betriebswirt auf Abendschule angemeldet, da dies aber nicht anerkannt wurde (Zurückstellung) hab ich das wieder beendet.

Wie ist da die Rechtslage? Weil der nächste Technikerlehrgang beginnt erst im August, reicht es mich anzumelden oder muss ich ne Schulbescheinigung haben ? Ich denke das die Anmeldung alleine nicht reicht, oder ?


Glückwunsch wenn es bei dir klappt !! Smiley
Gespeichert
Edition30
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 1. April 2008, 12:13:33 »

Melde Dich einfach an einem Techniker Lehrgang in Teilzeitform an, dort kannst Du zu jeder Zeit beginnen. Dauert 42 Monate und Du kannst bis zu 18 Monaten überziehen.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits