User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.637 Beiträge in 3.313 Themen
von 9.422 Mitglieder
Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Einberufung zum 01.02.2011  (Gelesen 853 mal)
Jdizzle
Newbie
*
Beiträge: 1


Profil anzeigen E-Mail
« am: 26. September 2010, 15:38:03 »

Hallo,

also ich werde meine Ausbildung zum 31.01.2011 als Industriekaufmann abschließen. Danach wurde mir eine auf ein Jahr befristete Stelle angeboten.
Allerdings habe ich gestern die "Anündigung der Heranziehung zum 01.02.11" bekommen.
Das Problem daran ist das ich dann sofort nach der Ausbildung zum Zivildienst müsste und dann garkeine Berufserfahrung hätte.
Gibt es eine Möglichkeit sich noch für ein Jahr zurückstellen zu lassen?

Noch zur Info ich bin 20 Jahre alt und hatte 2008 meine Musterung und habe dann auch sofort verweigert.

Danke für die Hilfe
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 26. September 2010, 21:30:22 »

Zitat
also ich werde meine Ausbildung zum 31.01.2011 als Industriekaufmann abschließen. Danach wurde mir eine auf ein Jahr befristete Stelle angeboten.
Allerdings habe ich gestern die "Anündigung der Heranziehung zum 01.02.11" bekommen.
zurückstellungsregelungen für befristete verträge sind gesetzlich nicht geregelt, du bist also auf die kulanz des BAZ angewiesen.
unerfreulicherweise hast du offenbar verfrüht einen kdv antrag gestellt, einen grund kann ich aus deinem posting zumindest nicht ableiten.
das wird sich im weiteren ungünstig auswirken, gerade bei kulanzfällen.


Zitat
Das Problem daran ist das ich dann sofort nach der Ausbildung zum Zivildienst müsste und dann garkeine Berufserfahrung hätte.
sehr einleuchtendes problem, ich kann mir kaum eine beliebigere situation vorstellen.

Zitat
Gibt es eine Möglichkeit sich noch für ein Jahr zurückstellen zu lassen?
zurückstellung - nein. probier ob das BAZ dir zusagt, dich während des befristeten vertrags nicht einzuberufen.
positiv könnte sich eine bestätigung des arbeitgebers auswirken, dass du nach dem jahr befristung einen unbefristeten vertrag bekommen sollst.


Zitat
Noch zur Info ich bin 20 Jahre alt und hatte 2008 meine Musterung und habe dann auch sofort verweigert.
das hatte ich fast befürchtet.
gib bitte bescheid wie das BAZ reagiert.

Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits