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Autor Thema: Einberufung, obwohl die Musterung mehr als zwei Jahre zurück liegt  (Gelesen 844 mal)
Hardl
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« am: 16. Dezember 2010, 14:11:47 »

Hallo,
heute, am 16.12.2010, habe ich meine Einberufung zum 1.1.2011 erhalten. Meine Musterung liegt aber schon mehr als zwei Jahre zurück. Welche Möglichkeiten habe ich, gegen meine Einberufung vorzugehen?
Vielen Dank für Tipps!
Richard
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 16. Dezember 2010, 14:27:07 »

Hallo,
heute, am 16.12.2010, habe ich meine Einberufung zum 1.1.2011 erhalten. Meine Musterung liegt aber schon mehr als zwei Jahre zurück. Welche Möglichkeiten habe ich, gegen meine Einberufung vorzugehen?

Du hast zuvor eine Anhörung und Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle bekommen? Die Einberufung trägt welches (Absende-)Datum
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Hardl
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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2010, 15:01:11 »

Das Absendedatum der Einberufung ist der 15.12.
Ja, eine Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle habe ich bekommen.
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svennie
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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2010, 15:22:24 »

Das Absendedatum der Einberufung ist der 15.12.
Ja, eine Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle habe ich bekommen.

Und den Teil mit der Anhörung auch? Und hast du ihn auch gelesen?

Was lässt dich jetzt daran zweifeln, dass die Einberufung rechtmäßig ist?
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Hardl
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2010, 15:29:21 »

Es ist doch laut Wehrpflichtgesetz so, dass man neu gemustert werden muss, wenn die Musterung mehr als zwei jahre her ist. Habe ich da etwas falsch verstanden?
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svennie
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« Antworten #5 am: 16. Dezember 2010, 20:42:20 »

Es ist doch laut Wehrpflichtgesetz so, dass man neu gemustert werden muss, wenn die Musterung mehr als zwei jahre her ist.

nein.

Habe ich da etwas falsch verstanden?

ja.

Und jetzt stellst du einen KDV-Antrag, aber Pronto, sonst hast du nämlich ein Problem. Wäre alles vermeidbar gewesen.
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