User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.637 Beiträge in 3.313 Themen
von 9.422 Mitglieder
Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Einberufung nach Rückstellung  (Gelesen 742 mal)
Krasus
Newbie
*
Beiträge: 1


Profil anzeigen
« am: 3. August 2010, 23:29:46 »

Moin,

mich beschäftigt aufgrund des Umzugs in die erste eigene Wohnung der Fall, dass die Bundeswehr auf lustige Ideen kommt und mich einzieht. Was dann ja irgendwie Probleme mit der (beinahe perfekten) Wohnung gibt.

Ich habe vor 3 Jahren meine Ausbildung begonnen und damals fast zeitgleich meinen Einberufungsbescheid bekommen. Diesen habe ich mit Hinweis auf die beginnende Ausbildung Zurückstellen lassen. Nun bin ich seit Mitte Juli aus dem Ausbildungsverhältnis raus und unbefristet übernommen.

Mich interessiert nur das Vorgehen, wenn ich zu den glücklichen 50% gehöre die ihren Bescheid trotzdem noch bekommen. Oder ist bei den Zurückgestellten die Chance höher, wieder eine Einberufung zu bekommen?

Da meine Musterung ja grundsätzlich länger als 2 Jahre her ist (sogar 4 glaube ich) habe ich, wenn richtig verstanden, das Recht auf eine Tauglichkeitsüberprüfung. Alleine aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustands (Knieprobleme) wäre das meine Option 1. Oder ist diese Nachuntersuchung nicht verpflichtend für die Bundeswehr? Hat die aufschiebene Wirkung für eine eventuelle Einberufung?

Den KDV Antrag hebe ich mir dann für den Fall auf, dass diese Optionen reißen.

Eine Frage abschließend: Ist die Ummeldung des Wohnsitz irgendwie bedenklich? Nicht das die dann erst recht auf mich zurückkommen weil es mich ja noch gibt..
« Letzte Änderung: 3. August 2010, 23:37:10 von Krasus » Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken
GoogleTagged: auch aussetzung bundeswehr

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits