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Autor Thema: Einberufung nach meinem 25. Geburtstag!!!  (Gelesen 12007 mal)
Edition30
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« Antworten #15 am: 21. Januar 2008, 12:00:32 »

Hallo Leute,

Also bis jetzt habe ich noch keine weiteren Infos oder Briefe bekommen.


Frage: Wann wird den das nächste mal eingezogen? am 01.04.2008 oder am 31.03.2008 oder am 07.04.2008?
Ich tippe mal auf 01.04.2008 auch wenn es mitten unter der Woche ist.

Es ist ja wichtig zu wissen ab wann die 4Wochenfrist wegen der Ankündigung beginnt.


MfG
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svennie
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« Antworten #16 am: 21. Januar 2008, 12:40:07 »

Frage: Wann wird den das nächste mal eingezogen? am 01.04.2008 oder am 31.03.2008 oder am 07.04.2008?
Ich tippe mal auf 01.04.2008 auch wenn es mitten unter der Woche ist.

Richtig, der 01.04.08.
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Edition30
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« Antworten #17 am: 8. Februar 2008, 12:42:04 »

Hallo Leute,

Habe soeben eine Benachrichtigung von der Wehrbereichsverwaltung per Einschreiben erhalten. In dem Schreiben steht, dass der Widerspruch gegen das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung unbegründet zurückgewiesen wird.

Eine Einberufung zum Zivildienst habe ich bis jetzt zum Glück noch nicht erhalten. Warum hat sich das BAZ bis heute Zeit gelassen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bekomme ich noch Post vom BAZ. Es sind noch 3 Wochen!!

Was passiert eigentlich, wenn die Einberufung zum Zivi kommt und ich das Einschreiben nicht annehme Aufgrund von Abwesenheit und es auch nicht auf der Poststelle abhole? Wielange liegt es auf der Post? Was passiert danach?
Ich meine, wenn mich keine Einberufung zum Zivildienst 4 Wochen vor meinem 25 Geburtstag erreicht, kann ich ja auch nicht einberufen werden. Grinsend



MfG


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Edition30
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« Antworten #18 am: 14. Februar 2008, 13:08:23 »

Hallo,

Wielange beträgt den die Einberufungsfrist zum Zivildienst.
Bei der Bundeswehr sind es ja mindestens 4 Wochen vor Beginn.

Beim Zivi habe ich schon die unterschiedlichsten Dinge gehört gelesen usw. teilweise 8, 4, 2 Wochen vorher. Was aber sagt das Gesetz?
Wieviele Wochen vorher muss ich die Einberufung erhalten haben damit Sie Rechtens ist?

Gruß
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svennie
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« Antworten #19 am: 17. Februar 2008, 20:18:07 »

Was aber sagt das Gesetz?

Auch das Zivildienstgesetz spricht von 4 Wochen.
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Edition30
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« Antworten #20 am: 3. März 2008, 09:17:37 »

Hallo Leute,

Also Ich werde innerhalb der nächsten 4 Wochen 25 Jahre jung. Bis jetzt habe ich immernoch keine Einberufung zum Zivildienst bekommen.

Kann ich denn jetzt noch rechtlich einberufen werden, wenn nein, wann bekomme ich eine Benachrichtigung das ich nicht mehr benötigt werde.


Anbei habe ich mal den §19 des Zivildienstgesetzes eingestellt, wichtig ist der Absatz 6.

§ 19 Einberufung
(1) Die Dienstpflichtigen werden nach den Einberufungsanordnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Zivildienst einberufen, sofern sie nicht nach Absatz 2 in ein Dienstverhältnis nach diesem Gesetz überführt werden. Wer aus dem Grundwehrdienst entlassen wird, weil er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, soll unverzüglich zum Zivildienst einberufen werden.
(2) Das Wehrdienstverhältnis kann durch schriftlichen Bescheid im Einvernehmen mit der vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Stelle in ein Dienstverhältnis nach diesem Gesetz umgewandelt werden, wenn der Soldat als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist. Der Bescheid bestimmt den Zeitpunkt der Umwandlung sowie Ort und Zeit des Diensteintritts im Zivildienst. Der Dienstpflichtige hat sich entsprechend dem Umwandlungsbescheid zur Aufnahme des Zivildienstes zu melden.
(3) Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden. Er darf nicht zu einer Beschäftigungsstelle einberufen werden, bei der er vor seiner Einberufung tätig war. Satz 2 gilt nicht, wenn der Dienstpflichtige in der Beschäftigungsstelle Schwerstbehinderte oder Schwerstkranke unmittelbar betreut und bei einer Unterbrechung dieser Betreuung für die Betreuten unvertretbare und unvermeidbare Beeinträchtigungen oder Belastungen eintreten würden.
(4) Dienstpflichtige, deren Verfügbarkeit nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einberufung festgestellt worden ist, sind vor der Einberufung zu hören.
(5) Im Einberufungsbescheid sind Ort und Zeit des Diensteintritts sowie die Dauer des zu leistenden Zivildienstes anzugeben. Auf die strafrechtlichen Folgen des Ausbleibens soll hingewiesen werden.
(6) Der Einberufungsbescheid soll mindestens vier Wochen vor dem Einberufungstermin ergehen. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2.


MFG
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svennie
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« Antworten #21 am: 3. März 2008, 12:56:38 »

Also Ich werde innerhalb der nächsten 4 Wochen 25 Jahre jung. Bis jetzt habe ich immernoch keine Einberufung zum Zivildienst bekommen.

Kann ich denn jetzt noch rechtlich einberufen werden,

Eher nicht, denn das "soll mindestens..." aus der zitierten Vorschrift bindet die Behörde. Aber selbst wenn, dann wäre das kein Problem weil du ja auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wieder verzichten kannst und dann das KWEA dich nur zu einem Quartalsanfang einberufen würde, was ja nicht möglich ist.

wenn nein, wann bekomme ich eine Benachrichtigung das ich nicht mehr benötigt werde.

überhaupt nicht, es sei denn du forderst etwas derartiges an, was ich persönlich nach dem Geburtstag ggf. tun würde.
« Letzte Änderung: 31. März 2008, 12:08:23 von svennie » Gespeichert
Edition30
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« Antworten #22 am: 31. März 2008, 08:53:54 »

So, ich habe es geschafft bin 25 Jahre jung  :-))))))


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svennie
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« Antworten #23 am: 31. März 2008, 13:01:14 »

So, ich habe es geschafft bin 25 Jahre jung  :-))))))

Glückwunsch!
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Edition30
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« Antworten #24 am: 1. April 2008, 12:10:57 »

Danke.

Natürlich habe ich gleich noch beim BAZ angerufen und um eine Bescheinigung gebeten.
Der nette Mann am Tele konnte es garnicht fassen, dass Sie es seit Dezember verschlafen haben mich einzuberufen.  Grinsend
Er hat mich dann auch gefragt ob es beabsichtigt war, keinen Dienst zu leisten!!!!  Lächelnd

Er meinte dann noch, dass es unüblich sei Meschen die schon so alt sind noch zu ziehen, da Sie ja genügen 18, 19, 20 jähruge haben. Da hatte mich wohl jemand auf dem Kicker!!!

Natürlich habe ich Ihm nicht vorenthalten, dass falls eine Einberufung gekommen wäre ich auf die Anerkennung verzichtet hätte.


Nochmals auch ein Danke an Dich SVENNIE für deine ganzen Infos.

FAZIT: Derjenige der keinen Dienst leisten möchte, der muss auch keinen leisten.





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