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Autor Thema: Einberufung nach KDV-Antrag - brauche eure Meinung  (Gelesen 1424 mal)
roland101
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« am: 2. März 2010, 13:29:50 »

Also ich hab folgendes "Problem".... bzw. noch ist es kein großes, aber ich wills erst gar nicht dazu kommen lassen ^^

Habe meine KDV-Antrag am 26.02.10 per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Heute hab ich dann jede Menge Post bekommen. Zum einen den Rückschein, dass mein Kreiswehrersatzamt meinen Antrag am 01.03.10 erhalten hat und zum anderen leider auch eine Einberufung zum Grundwehrdienst, die das datum "01.03.10" trägt. Damit meine ich, dass der Einberufungdbescheid am 01.03 ausgestellt wurde. Zum Dienst antreten soll ich erst am 01.07.

Jetzt frag ich mich, soll ich direkt Widerspruch gegen die Einberufung einlegen, oder sind die netten Leute von der Bundewehr so geistesgegenwärtig zu erkennen, dass ich den Antrag VOR der Einberufung abgeschickt hab? oder soll ich einfach mal ein paar tage abwarten, ob noch was vom Kreiswehrersatzamt kommt bezüglich des KDV-Antrags???
« Letzte Änderung: 3. März 2010, 00:06:01 von roland101 » Gespeichert
roland101
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« Antworten #1 am: 3. März 2010, 13:48:07 »

Hat sich gerade alles von alleine geklärt :-)

Hab eben einen Brief vom KWEA erhalten, in dem steht, dass mein Einberufungsbescheid aufgehoben wurde, weil ich vor Zustellung des Einberufungsbescheides den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt habe.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 3. März 2010, 14:25:25 »

Hab eben einen Brief vom KWEA erhalten, in dem steht, dass mein Einberufungsbescheid aufgehoben wurde, weil ich vor Zustellung des Einberufungsbescheides den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt habe.

 Grinsend

Das wird einfach daran gelegen haben, dass im KWEA jemand anderes für die Bearbeitung der KDV-Anträge zuständig ist, als für das Ausdrucken und Versenden der KDV-Anträge. Aber das hat sich ja zum Glück kurzfristig geklärt.
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roland101
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Beiträge: 4


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« Antworten #3 am: 11. März 2010, 13:15:28 »

nicht mal 2 wochen nach abschicken des antrages, hab ich heute post vom BAZ bekommen, dass ich berechtigt bin, den dienst an der waffe zu verweigern  Grinsend

also nochmal alles gut gegangen  Augen rollen
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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #4 am: 11. März 2010, 19:11:03 »

nicht mal 2 wochen nach abschicken des antrages, hab ich heute post vom BAZ bekommen, dass ich berechtigt bin, den dienst an der waffe zu verweigern  Grinsend

also nochmal alles gut gegangen  Augen rollen
bald wird dann auch die aufforderung folgen, dir endlich eine zivistelle zu suchen;) insofern ist das "gut gegangen" temporär.
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roland101
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Beiträge: 4


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« Antworten #5 am: 12. März 2010, 16:39:36 »

ja, schon kalr, dass ich mir jetzt was suchen gehen muss  Zwinkernd
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