... Im Schreiben stand das ich nach der Rückstellung (Ende August) wieder zur Verfügung stehe.
Das würde ja in meinem Fall dann nicht zutreffen.
Doch, das ist rein formal schon wichtig. Du stehst wieder zur Verfügung, kannst aber eben nicht zum Grundwehrdienst einberufen werden, da du die Altersgrenze üebrschritten hast. Es gibt aber noch andere Arten von Wehrdienst. Du bist nämlich Ersatzreservist und würdest ggf. im Verteidigungsfalle einebrufen werden.
Muss ich jetzt trotzdem damit rechnen, aus welchen Gründen auch immer, eingezogen zu werden? Oder ist das ein Standardbrief, wo des generell drin steht, dass man danach damit rechnen muss?
Ja du musst damit rechnen bis du 45 Jahre alt bist ($ 3(3) WPflG), so lange könntest du zum "unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall" (§ 4 (1) Nr. 7 WPflG) einberufen werden.
Melden die sich dann ab 25 Jahren generell nicht mehr oder muss ich abschließend noch etwas beachten?
Von sich aus wird sich da KWEA in aller Regel nicht mehr melden. Trotzdem unterliegst du weiter der Wehrüberwachung, an die sich in der Praxis aber (fast) niemand hält.