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Autor Thema: Einberufung mit 25 Jahren?!  (Gelesen 747 mal)
2ndsky
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Beiträge: 9


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« am: 27. Januar 2010, 14:34:25 »

Hallo,

kann mir jemand bei folgender Situation weiterhelfen?

Meine Einberufungsdauer wurde wegen meiner Ausbildung von 23 Jahren auf 25 Jahren erhöht. Nun befinde ich mich gerade im letzten Semester meines Studiums.

Ich wurde bis Ende August von der Einberufung befreit, da ich eine Immatrikulation nachweisen konnte. Nun werde ich mitten Juli 25 Jahre alt. Bin ich mit 25 Jahren noch einziehbar? Muss ich nach wie vor selbst mit 25 Jahren mit einer erneuten Einberufung rechnen?

Bitte um Rat.

Im Voraus vielen Dank!  Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 27. Januar 2010, 15:05:44 »

Ich wurde bis Ende August von der Einberufung befreit, da ich eine Immatrikulation nachweisen konnte.

Du wurdest nicht von der Einberufung befreit, sondern vom Wehrdienst zurückgestellt.

Nun werde ich mitten Juli 25 Jahre alt. Bin ich mit 25 Jahren noch einziehbar?

Vermutlich nicht, es sei denn du studierst Medizin oder hast dich mal zwischendurch im Katastrophenschutz verpflichtet.
« Letzte Änderung: 28. Januar 2010, 12:42:05 von svennie » Gespeichert
2ndsky
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Beiträge: 9


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« Antworten #2 am: 27. Januar 2010, 17:00:56 »

Danke für die schnelle Antwort und Hilfe.

Nein hab noch nie dort gearbeitet bzw. medizin studiere ich auch nicht. Im Schreiben stand das ich nach der Rückstellung (Ende August) wieder zur Verfügung stehe.

Das würde ja in meinem Fall dann nicht zutreffen. Muss ich jetzt trotzdem damit rechnen, aus welchen Gründen auch immer, eingezogen zu werden? Oder ist das ein Standardbrief, wo des generell drin steht, dass man danach damit rechnen muss?

Melden die sich dann ab 25 Jahren generell nicht mehr oder muss ich abschließend noch etwas beachten?

Danke für die Hilfe...
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 28. Januar 2010, 12:47:59 »

... Im Schreiben stand das ich nach der Rückstellung (Ende August) wieder zur Verfügung stehe.

Das würde ja in meinem Fall dann nicht zutreffen.

Doch, das ist rein formal schon wichtig. Du stehst wieder zur Verfügung, kannst aber eben nicht zum Grundwehrdienst einberufen werden, da du die Altersgrenze üebrschritten hast. Es gibt aber noch andere Arten von Wehrdienst. Du bist nämlich Ersatzreservist und würdest ggf. im Verteidigungsfalle einebrufen werden.

Muss ich jetzt trotzdem damit rechnen, aus welchen Gründen auch immer, eingezogen zu werden? Oder ist das ein Standardbrief, wo des generell drin steht, dass man danach damit rechnen muss?

Ja du musst damit rechnen bis du 45 Jahre alt bist ($ 3(3) WPflG), so lange könntest du zum "unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall" (§ 4 (1) Nr. 7 WPflG) einberufen werden.

Melden die sich dann ab 25 Jahren generell nicht mehr oder muss ich abschließend noch etwas beachten?

Von sich aus wird sich da KWEA in aller Regel nicht mehr melden. Trotzdem unterliegst du weiter der Wehrüberwachung, an die sich in der Praxis aber (fast) niemand hält.
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