hallo,
habe letzte Tage meinen Musterungsbescheid bekommen. Ich soll Anfang Mai gemustert werden....
Ich werde im Anfang Juni 21 und ich habe gehört das ich meine Musterung nur etwas verschieben muss weil dann der Einberufungsbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem 21 Geburtstag zugestellt und so ungültig wird.
der 21igste geburtstag hat "wehrrechtstechnisch" keinerlei bedeutung.
wenn du erst nach dem 23igsten geburtstag endgültig tauglich gemustert werden würdest, dann müßtest du kenien grundwehrdienst mehr leisten.
Meine Frage ist ob das wohl stimmt.. Eine Einberufung käme höchst ungelegen weil ich im 2. Semester studiere.....
wann beginnt das dritte semester ? ab diesen zeitpunkt hast du einen zurückstellungsgrund. vorher könnte ein musterungsergebnis "tauglich" eventuell schwierigkeiten bereiten. wie alt bis tdu nach dem studium ?