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Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

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Autor Thema: Einberufung mit 21  (Gelesen 1822 mal)
Dixi
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Beiträge: 2


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« am: 10. April 2007, 15:06:56 »

hallo,
habe letzte Tage meinen Musterungsbescheid bekommen. Ich soll Anfang Mai gemustert werden....
Ich werde im Anfang Juni 21 und ich habe gehört das ich meine Musterung nur etwas verschieben muss weil dann der Einberufungsbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem 21 Geburtstag zugestellt und so ungültig wird.
Meine Frage ist ob das wohl stimmt.. Eine Einberufung käme höchst ungelegen weil ich im 2. Semester studiere.....

Mfg Dixi
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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 10. April 2007, 20:58:12 »


Zitat
hallo,
habe letzte Tage meinen Musterungsbescheid bekommen. Ich soll Anfang Mai gemustert werden....
Ich werde im Anfang Juni 21 und ich habe gehört das ich meine Musterung nur etwas verschieben muss weil dann der Einberufungsbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem 21 Geburtstag zugestellt und so ungültig wird.
der 21igste geburtstag hat "wehrrechtstechnisch" keinerlei bedeutung.
wenn du erst nach dem 23igsten geburtstag endgültig tauglich gemustert werden würdest, dann müßtest du kenien grundwehrdienst mehr leisten.
 
Zitat
Meine Frage ist ob das wohl stimmt.. Eine Einberufung käme höchst ungelegen weil ich im 2. Semester studiere.....
wann beginnt das dritte semester ? ab diesen zeitpunkt hast du einen zurückstellungsgrund. vorher könnte ein musterungsergebnis "tauglich" eventuell schwierigkeiten bereiten. wie alt bis tdu nach dem studium ?
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Dixi
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 11. April 2007, 12:41:02 »

Nach dem Studium bin ich 23 .. ist halt ein kurzes Bachelor Studium....
Wenn ich das richtig verstanden haeb muss ich, wenn ich mich wegen dem dritten Semester zurückstellen lassen möchte, die Musterung bis ins dritte Semester verzögern... ?!

Mfg Simon
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 11. April 2007, 15:17:40 »

Nach dem Studium bin ich 23 .. ist halt ein kurzes Bachelor Studium....

Das ist ungünstig...

Wenn ich das richtig verstanden haeb muss ich, wenn ich mich wegen dem dritten Semester zurückstellen lassen möchte, die Musterung bis ins dritte Semester verzögern... ?!

Nein, es sollte aber die Vollziehbarkeit des Musterungsergebnisses so weit verzögert werden, dass bis zum Semesterbeginn kein Einberufungstermin (Quartalsanfang) mehr liegt.

Die Vollziehbarkeit tritt ein, wenn über einen Widerspruch gegen den Musterungsbescheid entschieden ist und über einen etwa gestellten KDV-Erstantrag der vor einer Einberufung oder Vorbenachrichtigung gestellt wurde entschieden wurde.
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #4 am: 26. April 2007, 10:14:31 »

EInberufung zum Bund gibs immer: 1.1, 1.4, 1.7, 1.10
- muss 1 Monat vorher angekündigt werden
- Das Musterungsergebniss ist erst nach 2 Wochen nicht mehr anfechtbar und läßt sich durch Wiederspruch um schätzungsweise wenigstens 2 Monate verschieben

Erster Schritt ist natürlich garnicht erst Gemustert werden. Normale Briefe gehen schnell verloren andere werden mit wichtigen Terminen abgesagt. Sowas kann je nach Fantasie locker auch 2 Monate bis "viel länger" bringen.
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