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Autor Thema: Einberufung / FH  (Gelesen 1570 mal)
tobi06
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« am: 3. März 2007, 17:57:46 »

Hallo,
ich habe mal gelesen, dass nur eingezogen werden kann, wenn man kein laufendes semester hat sondern "semesterferien"

Zu allen Quartalanfängen am 1.1, 1.4, 1.7 u. 1.10 habe ich aber auf der FH immer Vorlesungen...
Stimmt das was ich gehört habe, weil dann könnten sie mich ja rein theoretisch gar nicht mehr rausholen oder?

MFG
Tobi
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 3. März 2007, 18:45:46 »

Stimmt das was ich gehört habe, weil dann könnten sie mich ja rein theoretisch gar nicht mehr rausholen oder?

Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift in einem Erlass, also keine gesetzliche Regelung.

In welchem Semester bist du und wann beginnen die Semester?
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tobi06
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 4. März 2007, 00:19:15 »

Ich komme jetzt ins 2 Semester und die Semester beginnen immer Mitte März (dieses Jahr der 15.3) und endet vorraussichtlich am 10.7!
Im lezten Jahr ging das Wintersemester am 4.Okt wg. Tag der dt. Einheit los, sonst ist es immer der erstmögliche Tag im Okt.
Dieses Jahr 07 beginnt es am 1.10
Das WS dauert bis Mitte Februar...
Was bedeutet das jetzt für mich?
« Letzte Änderung: 4. März 2007, 16:33:11 von tobi06 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 4. März 2007, 18:27:18 »

Was bedeutet das jetzt für mich?

Das bedeutet, dass man dir vermutlich auf Antrag zusagen würde, dich bis zum Entstehen eines Zurückstellungsgrundes (am 1.10.) nicht einzuberufen.
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tobi06
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Beiträge: 5


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« Antworten #4 am: 4. März 2007, 19:02:18 »

sry check grad nicht was du damit meinst, können sie mich am 1.10 holen oder hab ich glück und kann man ins 3 .retten?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 4. März 2007, 22:23:48 »

sry check grad nicht was du damit meinst, können sie mich am 1.10 holen oder hab ich glück und kann man ins 3 .retten?

Am 1.10. bist du im 3. Semester (bzw. hast du das 3. Semester erreicht), einer Einberufung kannst du dann einen Zurückstellungsgrund entgegenhalten.
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