User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Einberufung erhalten // möchte jedoch Ausmusterung  (Gelesen 1596 mal)
Truz
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« am: 5. März 2010, 15:43:41 »

Hallo !

Ich habe heute meinen Einberufungsbescheid erhalten, nach dem ich am 1.7.10 ca eine Autostunde von mir bei einem Lazarettbattalion antreten soll. Ursprung von der Einberufung ist, dass ich damals T1 gemustert werden wollte und Lust hatte Sanitäter bei den Gebirgsjägern oder Fallschirmjägern zu machen, demnach habe ich auch angegeben was ich möchte, dass ich zum Bund möchte und auch beim EUF gut abgeschnitten. Bei der Musterung habe ich so einiges verschwiegen um T1 zu werden, hat aber nicht geklappt, ich bin nur T2 gemustert.
Jetzt habe ich über Gespräche etc herausgefunden, dass der Bund nun wirklich nicht das ist, was ich mir vorgestellt hatte. Ich denke nicht, dass ich ein Problem mit der Ausbildung dort hätte oder Ähnlichem, aber zu einer Bande von Leuten zu kommen, die nur pöbeln, saufen und dumme Kommentare ablassen und dann von Leuten gedrillt werden die wegen Versäumnissen als Strafe zu Ausbildern gemacht worden sind, muss nun wirklich nicht sein.
Wie sollte ich vorgehen, wenn ich eine Ausmusterung nachträglich erreichen möchte ? Widerspruch einlegen und zum Arzt gehen ? Oder sind meine Chancen vertan ? Dazu muss ich sagen, dass ich gelegentlich unter einer dissoziative Schlafstörung habe (mich also nach dem Aufwachen eine kurze Zeit garnicht bewegen kann), momentan eine Ohrenentzündung habe die schon Wochen anhält und nicht weggeht und noch andere körperliche Mängel wie Trichterbrust und eine leichte Fehlbildung an der Hand habe.
Mein Bruder hat Asthma und meine Eltern diverse Allergien, ich hingegen garnichts davon.

Oder ist der Zug abgefahren und ich sollte mich einfach dem Schicksal beugen ? Ich habe nichts dagegen als Sanitäter beim Bund zu sein, wirklich nicht, die Idee reizt ich sogar. Aber die äußeren Umstände (primitive Verhaltensweisen, sehr begrenzte Möglichkeiten der Freizeitnutzung etc) schrecken mich massivst ab (wenns nur paar Monate wären, aber das ist ja fast ein Jahr).

Vielen Dank für jegliche Hilfe.
(Ich könnte so an die 250-300 Euro ausgeben, falls das etwas hilft, mehr eher nicht)
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 5. März 2010, 19:49:23 »

Wie sollte ich vorgehen, wenn ich eine Ausmusterung nachträglich erreichen möchte ? Widerspruch einlegen und zum Arzt gehen ?

Du kannst zwar Widerspruch einlegen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung. Mit einer abschließenden Bearbeitung würde ich ehrlich gesagt garnicht rechnen.

Oder sind meine Chancen vertan ?

Du bräuchtest entweder wirklich stichhaltige Argumente oder du müsstest erst den Einberufungsbescheid aus der Welt schaffen (z.B. durch einen KDV-Antrag).

Dazu muss ich sagen, dass ich gelegentlich unter einer dissoziative Schlafstörung habe (mich also nach dem Aufwachen eine kurze Zeit garnicht bewegen kann), momentan eine Ohrenentzündung habe die schon Wochen anhält und nicht weggeht und noch andere körperliche Mängel wie Trichterbrust und eine leichte Fehlbildung an der Hand habe.
Mein Bruder hat Asthma und meine Eltern diverse Allergien, ich hingegen garnichts davon.

Trichterbrust und die Probleme mit der Hand müssten dem Musterungsarzt ja aufgefallen sein, die Schlafstörungen solltest du dem KWEA mitteilen, die (womöglich chronische) Ohrenentzündung ebenfalls.

Oder ist der Zug abgefahren und ich sollte mich einfach dem Schicksal beugen ? Ich habe nichts dagegen als Sanitäter beim Bund zu sein, wirklich nicht, die Idee reizt ich sogar.

Und? Kommst du lt. Einberufung auch zu den Sanitätern?

Aber die äußeren Umstände (primitive Verhaltensweisen, sehr begrenzte Möglichkeiten der Freizeitnutzung etc) schrecken mich massivst ab (wenns nur paar Monate wären, aber das ist ja fast ein Jahr).

Es sind 6 Monate, zum 1.1.2011 soll die Dienstzeit verkürzt werden, du würdest dann auf Antrag entlassen werden.

(Ich könnte so an die 250-300 Euro ausgeben, falls das etwas hilft, mehr eher nicht)

Das würde dann für eine Erstberatung beim Anwalt reichen, alternativ könntest du ja mal Herrn Zickenrott kontaktieren, den findest du bei Google.
Gespeichert
Truz
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 5. März 2010, 19:58:11 »

Trichterbrust ist dem Arzt aufgefallen, das mit der Hand nicht (habe ich versteckt, wollte ja T1).
Hier direkt um die Ecke ist ein Wehrrechtler, da werd ich die Tage mal vorbeischauen, das zahlen meine Eltern auch.
Heisst die Verkürzung tatsächlich, dass ich dann nurnoch den Januar absitzen würde nachdem ich vom 1.7 bis Januar schon Wehrdienst geleistet habe ? Ich hätte jetzt gedacht, dass es erst dann auf alle wirkt.

Damals habe ich wirklich garnichts angegeben an Krankheiten, Erbkrankheiten etc. und damit könnte ich jetzt argumentieren, dass sich nämlich neue Dinge ergeben haben.

Ja ich würde ins Lazarettregiment eingezogen werden, etwas mehr als eine Autostunde von Frankfurt entfernt. Das finde ich auch nicht so schlimm (nur halt die Umstände -> kein eigenes Heim, Essen wahrscheinlich nicht besonders gut, wohl sehr viele 'unreife' Menschen, aus meinem Abiturjahrgang zum Beispiel geht neben mir noch eine Person zum Bund)

Aufschiebende Wirkung ist ja nicht so dramatisch, es sind ja immerhin noch 4 Monate und da sollten Bearbeitungsvorgänge wohl abgehandelt werden können. Ansonsten muss ich sagen sind 6 Monate auch nicht so dramatisch wie 9, ist ja Ausbildung und noch 3 Monate dranhängen.

Vielen Dank schon einmal.
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 5. März 2010, 21:05:16 »

Zitat
Heisst die Verkürzung tatsächlich, dass ich dann nurnoch den Januar absitzen würde nachdem ich vom 1.7 bis Januar schon Wehrdienst geleistet habe ? Ich hätte jetzt gedacht, dass es erst dann auf alle wirkt.
bei vergangenen dienstzeitverkürzungen wurden die im dienst befindlichen (auf antrag hin) bereits nach beendigung der "neuen" verkürzten dienstzeit entlassen. dürfte dieses mal wieder genauso sein.

Zitat
Damals habe ich wirklich garnichts angegeben an Krankheiten, Erbkrankheiten etc. und damit könnte ich jetzt argumentieren, dass sich nämlich neue Dinge ergeben haben.
klappt mit unterstützung eines anwalts sicher besser.

Zitat
Ja ich würde ins Lazarettregiment eingezogen werden, etwas mehr als eine Autostunde von Frankfurt entfernt. Das finde ich auch nicht so schlimm (nur halt die Umstände -> kein eigenes Heim, Essen wahrscheinlich nicht besonders gut, wohl sehr viele 'unreife' Menschen, aus meinem Abiturjahrgang zum Beispiel geht neben mir noch eine Person zum Bund)
reife läßt sich sicher nicht am abitur festmachen. richtig ist aber, dass die bundeswehr einen bestimmten typ mensch anzieht.

Zitat
Aufschiebende Wirkung ist ja nicht so dramatisch, es sind ja immerhin noch 4 Monate und da sollten Bearbeitungsvorgänge wohl abgehandelt werden können. Ansonsten muss ich sagen sind 6 Monate auch nicht so dramatisch wie 9, ist ja Ausbildung und noch 3 Monate dranhängen.
ja, aber der einberufungsbescheid wird derweil nicht aufgehoben werden.
 
Gespeichert
Truz
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 5. März 2010, 22:00:53 »

Natürlich hat Reife nicht viel mit Abitur zu tun, gerade heutzutage nichtmehr. Trotzdem finde ich es relativ deutlich wenn nur x aus 100 Abiturienten noch Wehrdienst leisten und man dann mal schaut was für welche das sind. Letztes Jahr waren es bei uns die chaotischsten Säufer, dieses Jahr neben mir ein rechts angehauchter Dauerkiffer.

Gut, dann werde ich mal mit dem Anwalt sprechen und versuchen das in die Wege zu leiten, ansonsten möglicherweise den KDV Antrag stellen und in Kauf nehmen, dass ich eben zumindest einen Teil des Wehrdienstes ableisten muss bis der Antrag angenommen wird.

Vielen Dank an dich,
echt gut dass es solche Leute gibt die einem die
Fragen beantworten wenn man nicht weiter weiss.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 5. März 2010, 22:16:06 »

...Letztes Jahr waren es bei uns die chaotischsten Säufer, dieses Jahr neben mir ein rechts angehauchter Dauerkiffer.

Ja so siehts in der Truppe nun mal aus, den Querschnitt der Gesellschaft findet man dort nicht. In meiner EInheit war neben einem "Security-Mitarbeiter" mit wenig Haaren auf dem Kopf auch jemand, der vom Jugendrichter die Weisung bekommen hat, sich um einen Job zu bemühen, da war für ihn die Einberufung zur Bundeswehr die einfachste Variante, da musste er keine Bewerbung schreiben. Und einen Strichjungen vom Bahnhof Zoo haten wir damals auch in der Kompanie. Die normalen Durchschnittsmenschen konnte man sich da im Prinzip an einer Hand abzählen.

Und den einzigen Kommentar zu Abiturienten den es gab, der kam vom Koch, seiner Meinung nach mäkeln halt ABiturienten noch mehr an seinem Essen rum als "die anderen". Die Pampe war aber auch wirklich gewöhnungsbedürftig.

Gut, dann werde ich mal mit dem Anwalt sprechen und versuchen das in die Wege zu leiten, ansonsten möglicherweise den KDV Antrag stellen und in Kauf nehmen, dass ich eben zumindest einen Teil des Wehrdienstes ableisten muss bis der Antrag angenommen wird.

Ob letztlich ein KDV-Antrag gestellt werden sollte, das solltest du mit dem Anwalt absprechen, die Anerkennung ginge in deinem Fall aber sehr schnell.
Gespeichert
Truz
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 7. März 2010, 21:25:00 »

Ja, ich werde nächste Woche mal vorbeischauen. Doof halt, dass die Einberufung genau jetzt gekommen ist wo ich Abitur schreibe (Freitag).
Muss ich das alles parallel regeln.
Gespeichert
egojak
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 22. Juni 2010, 08:14:21 »

Das sind natürlich eher schleche Voraussetzungen, wenn man zuerst Dinge verschweigt, um T1 zu werden und dann plötzlich mit neuen Erkrankungen und Problemen ankommt, das könnte ein wenig auffällig sein. Aber gut, vielleicht hast du mit den Schlafstörungen Chancen, da müsstest du eben noch einmal ein ärztliches Attest einreichen. Bei einem Bekannten hat damals auch die private Krankenversicherung bei Schlafstörungen die Behandlung bezahlt, daher kann ich mir auch vorstellen, dass das beim Bund Eindruck macht. Versuchen kann man es ja - ist damals etwas bei diesem Versuch rausgekommen?
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits