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Autor Thema: Einberufung bekommen 2 Fragen.  (Gelesen 673 mal)
Hacky
Newbie
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Beiträge: 4


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« am: 18. Juni 2010, 08:28:40 »

Hallo Leute,

folgendes eben zu meiner Geschichte.
Ich wurde 2009 auf T2 gemustert und habe im selben Jahr mein Einberufungsbescheid für den 01.01.2010 bekommen. Diesen konnte ich mit einer Unabkömmlichkeitserklärung meines Arbeitgebers abwehren. Ich bin aktuell bis zum 30.09.2010 zurückgestellt.

Heute habe ich einen Einberufungsbescheid für den 04.10.2010 bekommen.

1)
Ich habe im nächsten Monat noch einen wichtigen Arzttermin dessen Ergebnis evtl. Grund für eine Ausmusterung sein könnte. Ich würde also gerne eine Nachmusterung verlangen. (Was aber nur Sinn macht wenn ich das Ergebnis dieser Untersuchung kenne)

Im Brief steht aber das ich nur 2 Wochen Zeit für einen Einspruch habe.
Kann ich mir die Nachmusterung also abschminken?

2)
Ich würde, wenn ich etwas machen muss, lieber Zivildienst machen. Sollte ich jetzt direkt eine Verweigerung hinschicken? Bis wann habe ich dann Zeit eine Zivi-Stelle zu finden. (Ich habe evtl. schon eine in Aussicht genaues geht aber erst wenn ich deie Antragsbestätigung bekommen habe)

Und könnte ich trotz des Verweigerungsantrags noch eine Nachmusterung verlangen?


PS: Im Antrag steht noch 9 Monate, weil der Gesetzesentwurf noch nicht verabschiedet ist. Wenn der Entwurf durch ist ändert sich die Dauer dann auf 6 Monate?

Besten Dank!
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svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 18. Juni 2010, 13:02:10 »

1)
Ich habe im nächsten Monat noch einen wichtigen Arzttermin dessen Ergebnis evtl. Grund für eine Ausmusterung sein könnte. Ich würde also gerne eine Nachmusterung verlangen. (Was aber nur Sinn macht wenn ich das Ergebnis dieser Untersuchung kenne)

Im Brief steht aber das ich nur 2 Wochen Zeit für einen Einspruch habe.
Kann ich mir die Nachmusterung also abschminken?

Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen, einen Anspruch auf eine "Nachmusterung" (das Wort gibt es nicht) hast du nicht, weil du bereits einberufen bist. Du kannst aber den Einberufungsbescheid mit der Begründung anfechten, dass du annimmst, nicht wehrdienstfähig zu sein und eine endgültige Diagnose noch nicht vorliegt. Ausgang offen.

Um es ganz klar zu sagen: Es ist nicht 5 vor 12, bei dir ist es bereits eine Minute nach 12.

2)
Ich würde, wenn ich etwas machen muss, lieber Zivildienst machen. Sollte ich jetzt direkt eine Verweigerung hinschicken?

Das wäre eine Option. Du schreibst nichts konkretes zu der ärztlichen Untersuchung, wenn der Einberufungsbescheid durch das KDV-Verfahren weg ist, dann besteht auch wieder Anspruch auf eine "Nachmusterung" (ärztliche Untersuchung durch das BAZ).

Bis wann habe ich dann Zeit eine Zivi-Stelle zu finden. (Ich habe evtl. schon eine in Aussicht genaues geht aber erst wenn ich deie Antragsbestätigung bekommen habe)

Das wird dir das BAZ in deinem konkreten Einzelfall mitteilen.

Und könnte ich trotz des Verweigerungsantrags noch eine Nachmusterung verlangen?

Verlangen kann man viel.

PS: Im Antrag steht noch 9 Monate, weil der Gesetzesentwurf noch nicht verabschiedet ist. Wenn der Entwurf durch ist ändert sich die Dauer dann auf 6 Monate?

Es kommt nicht darauf an, was in irgendwelchen Anträgen steht, maßgeblich ist das Gesetz.
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Hacky
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 20. Juni 2010, 07:41:30 »

Hallo Svennie,

vielen Dank für deine Antwort Smiley
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