1)
Ich habe im nächsten Monat noch einen wichtigen Arzttermin dessen Ergebnis evtl. Grund für eine Ausmusterung sein könnte. Ich würde also gerne eine Nachmusterung verlangen. (Was aber nur Sinn macht wenn ich das Ergebnis dieser Untersuchung kenne)
Im Brief steht aber das ich nur 2 Wochen Zeit für einen Einspruch habe.
Kann ich mir die Nachmusterung also abschminken?
Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen, einen Anspruch auf eine "Nachmusterung" (das Wort gibt es nicht) hast du nicht, weil du bereits einberufen bist. Du kannst aber den Einberufungsbescheid mit der Begründung anfechten, dass du annimmst, nicht wehrdienstfähig zu sein und eine endgültige Diagnose noch nicht vorliegt. Ausgang offen.
Um es ganz klar zu sagen: Es ist nicht 5 vor 12, bei dir ist es bereits eine Minute nach 12.
2)
Ich würde, wenn ich etwas machen muss, lieber Zivildienst machen. Sollte ich jetzt direkt eine Verweigerung hinschicken?
Das wäre eine Option. Du schreibst nichts konkretes zu der ärztlichen Untersuchung, wenn der Einberufungsbescheid durch das KDV-Verfahren weg ist, dann besteht auch wieder Anspruch auf eine "Nachmusterung" (ärztliche Untersuchung durch das BAZ).
Bis wann habe ich dann Zeit eine Zivi-Stelle zu finden. (Ich habe evtl. schon eine in Aussicht genaues geht aber erst wenn ich deie Antragsbestätigung bekommen habe)
Das wird dir das BAZ in deinem konkreten Einzelfall mitteilen.
Und könnte ich trotz des Verweigerungsantrags noch eine Nachmusterung verlangen?
Verlangen kann man viel.
PS: Im Antrag steht noch 9 Monate, weil der Gesetzesentwurf noch nicht verabschiedet ist. Wenn der Entwurf durch ist ändert sich die Dauer dann auf 6 Monate?
Es kommt nicht darauf an, was in irgendwelchen Anträgen steht, maßgeblich ist das Gesetz.