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Neuestes Mitglied: oncoontzvane

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Autor Thema: Einberufung bei Umzug  (Gelesen 676 mal)
tricks
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Beiträge: 2


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« am: 11. August 2010, 09:40:04 »

Hi

hätte da eine Frage.
Kann ein KWEA (das wo man gemustert wurde)jemanden einziehen, nachdem er umgezogen ist und dadurch den Zuständigkeitsbereich gewechselt hat?

Vorletzte Woche kam ein Einschreiben zu meiner alten Adresse, das wurde von meiner Mutter nicht angenommen, sondern wegen Umzugs zurückgeschickt und jetzt kam gestern ein neues Einschreiben zu meiner neuen Adresse (die aber im Zuständigkeitsbereich eines anderen KWEAs liegt)

Danke, im Voraus für Antworten.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 12. August 2010, 09:43:44 »

Kann ein KWEA (das wo man gemustert wurde)jemanden einziehen, nachdem er umgezogen ist und dadurch den Zuständigkeitsbereich gewechselt hat?

Die Frage wird sich so nicht eindeutig beantworten lassen. Ich nehme an, dass der Bescheid durchaus rechtmäßig sein kann.

Wie viel Zeit lag denn zwischen dem Umzug und der Einberufung?
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tricks
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 15. August 2010, 23:43:09 »

Hab jetzt am Freitag das Einschreiben bei der Post abgeholt... war keine Einberufung sondern nur eine Antwort auf ein "Bitte zieht mich nicht ein"-Schreiben von mir (warum auch immer die das per Einschreiben verschickt haben)... also hab ich (vorerst) ganz umsonst Panik geschoben
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