würde mich wundern, weil
A: Mir die WBV bisher immer alles per Postzustellungsurkunde zugeschickt wurde und nicht als Einschreiben.
B: Die Post dann sehr schnell beim Ausliefern war.
War es ein Widerspruch gegen das Musterungsergebnis oder gegen das Ergebnis einer Überprüfungsuntersuchung.
PS.: Kann man es ablehnen, zu einer wehrpsychatrischen Untersuchung hinzu gehen, wenn dieser Ort 110km oder 190 km entfernz ist? ist das nicht unzumutbar?? Kann man diese Untersuchung nicht bei einem normalen Psychater machen?
Dem Grunde nach bist du verpflichtet, dich untersuchen zu lassen. Ob das auch ein anderer Facharzt machen kann dürfte von der genauen Fragestellung abhängn aber grundsätzlich steht es der Behörde zu, dich von einem Arzt ihrer Wahl untersuchen zu lassen. Die Kosten dafür sind dir natürlich zu erstatten.
Genauso steht es dir zu, dich von einem anderen Arzt untersuchen zu lassen und ein Gegengutachten anfertigen zu lassen (das aber auf deine Kosten).