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Autor Thema: Einberufung 03.01.2011  (Gelesen 2226 mal)
Stefan90
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« am: 21. Oktober 2010, 14:50:16 »

Hallo,

und zwar hab ich wie oben erwähnt meine Einberufung bekommen.

Ein fernstudium mache ich auch gerade doch dieser Wiederspruch wurde abgewiesen!


Da ich nicht zum Bund möchte und auch kein Zivi machen will habe ich jetzt alternativen und wollte mal nachfragen wie ihr die chancen einschätzt!

Also möglichkeit nummer 1 das ich mir ein attest vom Arzt hole da ich kontakte zu einem habe! Wird das noch annerkannt??

Und die zweite möglichkeit ist da mein Vater Österreicher ist das ich diese staatsbürgerschaft beantrage wie stets mit dieser lösung?

Danke im vorraus
MFG Stefan
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 15:00:20 von Stefan90 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 21. Oktober 2010, 15:08:11 »

und zwar hab ich wie oben erwähnt meine Einberufung bekommen.
Ein fernstudium mache ich auch gerade doch dieser Wiederspruch wurde abgewiesen!

Du schreibst in Rätseln. Was für ein Widersrpuch? Wogegen?

Also möglichkeit nummer 1 das ich mir ein attest vom Arzt hole da ich kontakte zu einem habe! Wird das noch annerkannt??

Es geht nicht darum, ob Atteste "anerkannt" werden, sondern wer wann und warum darüber entscheiden soll.

Ein Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung besteht jedenfalls derzeit nicht, da du bereits einberufen bist.

Welchen Inhalt soll das Attest überhaupt haben? Was für ein Arzt ist das? Facharzt für ...?

Und die zweite möglichkeit ist da mein Vater Österreicher ist das ich diese staatsbürgerschaft beantrage wie stets mit dieser lösung?

Solange du auch deutscher Staatsbürger bist, schon mal ganz grundsätzlich nicht.
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Stefan90
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 22. Oktober 2010, 13:06:45 »

Moin,
Ok erstmal sorry für die rätselhafte ausdrucksweise.

Fangen wir nochmal von vorne an.

Wurde im mai 2009 als tauglich t2 gemustert. Im Jahr 2010 wurde mir durch die IHK ein Stipendium angeboten welches über 3 Jahre läuft, daraufhin habe ich mich im Juli 2010 entschlossen ein Fernstudium als geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK) mit staatlicher Abschlussprüfung zu machen. Zur Absicherung rief ich bevor ich mich bei der ILS anmeldete bei meinem zuständigen Kreiswehrersatzamt an und fragte ob ich in dieser Zeit(bis Februar 2012) zum Whrdienst gerufen werden kann. Die Frau am Telefon meinte das ich in dieser Zeit freigestellt bin ich solle wenn die Einberufung kommt lediglich den Vertrag der ILS an das Kreiswehrersatzamt weiterleiten.

Nun habe ich am 12.10.2010 meine Einberufungsbescheid bekommen, darafhin bin ich am 15.10.2010 zu meinem zuständigen kreiswehrersatzamt gefahren um meinen IlS Vertrag dort abzugeben also Wiederspruch gegen die Einberufung einzulegen(Begründung: Ausbildung zum Wirtschaftsfachwirt mit staatlicher Abschlussprüfung).

Am 21.10.2010 wurde mein Wiederspruch abgelehnt.


Meine Frage an euch lautet nun:

Welche weiteren Möglichkeiten habe ich nun?

Wenn ich jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft abgebe werde ich dann vom Wehrdienst berfreit?

Wird ein nachträglich eingereichtest attest wegen Rückenproblemen noch anerkannt?(Facharzt für Orthopädie und Unfallchrurgie9

Hoffe habe jetzt deutlicher geschrieben.
Mfg Stefan90
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2010, 13:09:08 von Stefan90 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 22. Oktober 2010, 14:19:00 »

Nun habe ich am 12.10.2010 meine Einberufungsbescheid bekommen, darafhin bin ich am 15.10.2010 zu meinem zuständigen kreiswehrersatzamt gefahren um meinen IlS Vertrag dort abzugeben also Wiederspruch gegen die Einberufung einzulegen(Begründung: Ausbildung zum Wirtschaftsfachwirt mit staatlicher Abschlussprüfung).

Am 21.10.2010 wurde mein Wiederspruch abgelehnt.

Mal abgesehen davon, dass die telefionische Auskunft des KWEA ziemlich daneben war, wie hat denn die Behörde die Ablehnung des Widerspruchs begründet?

Welche weiteren Möglichkeiten habe ich nun?

Klage, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden WIrkung der Klage beim Verwaltungsgericht.

Wenn ich jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft abgebe werde ich dann vom Wehrdienst berfreit?

Die Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft bedarf bei Wehrpflichtigen der Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung. Du kannst dir vorstellen, warum.

Wird ein nachträglich eingereichtest attest wegen Rückenproblemen noch anerkannt?(Facharzt für Orthopädie und Unfallchrurgie)

Man wird dir erklären, dass du das Attest dem Truppenarzt zeigetn kannst.

Es geht hier nicht darum, ob Atteste noch vorgelegt werden können oder nicht. Es geht darum, ob Anspruch auf eine Tauglichkeitsüberprüfung besteht. Die Antwort lautet nein.

Das KWEA kann prüfen, muss aber nicht.

Wegen der doch recht eindeutigen Rechtslage würde ich einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellen und Klage erheben.
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Stefan90
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« Antworten #4 am: 25. Oktober 2010, 13:30:36 »

Danke für deine Antwort svennie.

Die Behörde hat die Ablehnung damit Begründet das ich noch nicht das 1. Drittel meines Studims abgeschlossen habe, daher wäre mein Wiederspruch unbegründet.

Habe am Mittwoch einen Termin bei einem Anwalt für Wehrrecht hoffe dieser kann mir helfen Smiley

Trotzdem danke für deine Hilfe

MFG Stefan90
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svennie
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« Antworten #5 am: 26. Oktober 2010, 11:42:09 »

Die Behörde hat die Ablehnung damit Begründet das ich noch nicht das 1. Drittel meines Studims abgeschlossen habe, daher wäre mein Wiederspruch unbegründet.

Eine Fachwirteausbildung dürfte aber als Berufsausbildung durchgehen. Oder handelt es sich um einen akademischen Grad?

Habe am Mittwoch einen Termin bei einem Anwalt für Wehrrecht hoffe dieser kann mir helfen Smiley

Da bin ich recht zuversichtlich.
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