Nun habe ich am 12.10.2010 meine Einberufungsbescheid bekommen, darafhin bin ich am 15.10.2010 zu meinem zuständigen kreiswehrersatzamt gefahren um meinen IlS Vertrag dort abzugeben also Wiederspruch gegen die Einberufung einzulegen(Begründung: Ausbildung zum Wirtschaftsfachwirt mit staatlicher Abschlussprüfung).
Am 21.10.2010 wurde mein Wiederspruch abgelehnt.
Mal abgesehen davon, dass die telefionische Auskunft des KWEA ziemlich daneben war, wie hat denn die Behörde die Ablehnung des Widerspruchs begründet?
Welche weiteren Möglichkeiten habe ich nun?
Klage, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden WIrkung der Klage beim Verwaltungsgericht.
Wenn ich jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft abgebe werde ich dann vom Wehrdienst berfreit?
Die Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft bedarf bei Wehrpflichtigen der Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung. Du kannst dir vorstellen, warum.
Wird ein nachträglich eingereichtest attest wegen Rückenproblemen noch anerkannt?(Facharzt für Orthopädie und Unfallchrurgie)
Man wird dir erklären, dass du das Attest dem Truppenarzt zeigetn kannst.
Es geht hier nicht darum, ob Atteste noch vorgelegt werden können oder nicht. Es geht darum, ob Anspruch auf eine Tauglichkeitsüberprüfung besteht. Die Antwort lautet nein.
Das KWEA kann prüfen, muss aber nicht.
Wegen der doch recht eindeutigen Rechtslage würde ich einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellen und Klage erheben.