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Autor Thema: Einberufung  (Gelesen 1292 mal)
TomSa
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Beiträge: 2


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« am: 24. Oktober 2007, 20:31:27 »

Hallo zusammen.

Hab heute mit der Post ein Brief vom KWEA bekommen.
"Einberufungsplanung,Anhörung" steht dort in der Betr.Zeile.
Dienstantritt laut schreiben 01.01.2008

Nun bin ich schon 22 Jahre. Meine Musterung bzw Untersuchung zur tauglichkeit liegt mitlerweile 4 Jahre zurück. Damals würde ich "voll tauglich"(T1) bemustert. KDVAntrag hab ich nicht gestellt.

Wegen meiner AUsbildung hab ich mich bis zum 31.07.07 zurückstellen lassen.
Nun hab ich zum 01.07.07 eine Arbeitstelle bekommen mit unbefristeten Vertrag. Probezeit läuft bis Ende des Jahres.

Frage: Ist es sicher, das ich eingezogen werde? Gibt es möglich keiten dies bis zu meinem 23 Geb zu verschieben, sodas ich nicht mehr eigezogen werden kann? (Geb Juli 85)

Danke im Voraus
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2007, 12:17:26 »

Frage: Ist es sicher, das ich eingezogen werde?

Es ist jedenfalls einigermaßen sicher.

Gibt es möglich keiten dies bis zu meinem 23 Geb zu verschieben, sodas ich nicht mehr eigezogen werden kann? (Geb Juli 85)

Möglichkeiten gibt es viele nur beim KWEA ist man auch nicht ganz blöd (gut, man benimmt sich dort so) aber wenn man dich einberufen will, dann weiß man, dass dies nur vor dem 23. Geburtstag (Dienstantrittsdatum) geht.

Es könnte nunmehr eine Überprüfungsuntersuchung beantragt werden, weil sich dein Gesundheitszustand verändert hat (2 Jahren nah de letzten musteurngsärztlichen Untersuchung wird eine Änderung des Gesundheitszustandes sogar vermutet).

Sofern die Probezeit tatsächlich nur bis Ende Dezember läuft, kann man damit nicht argumentieren.

Davon abgesehen bliebe noch die Möglichkeit des KDV-Antrages wovon ich aber im jetzigen Verfahrensstadium erstmal abraten würde.
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TomSa
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 25. Oktober 2007, 19:35:27 »

Also jetzt erstmal ein Untersuchung beantragen und Abwarten oder die Untersuchung erst beantragen wenn die richtige Einberufung im Briefkasten ist.

Sollte man nach der Untersuchung wiederspruch einlegen? Wäre das sinnvoll?
Was ist mit einer Unabkömmlichstellung. Überhaupt beantragen und wenn ja, wann?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 25. Oktober 2007, 20:29:37 »

Also jetzt erstmal ein Untersuchung beantragen und Abwarten oder die Untersuchung erst beantragen wenn die richtige Einberufung im Briefkasten ist.

du müsstest das eigentlich jetzt tun, der Anhörung (das Schreiben, dass du jetzt bekommen hast) dient eigentlich nur dazu, dir die Gelegenheit zu geben einen solchen Antrag zu stellen.

Sollte man nach der Untersuchung wiederspruch einlegen? Wäre das sinnvoll?

Das hängt vom Ergebnis ab, davon abgesehen hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Aus Prinzip würde ich den Widerspruch allerdings trotzdem einlegen.

Was ist mit einer Unabkömmlichstellung. Überhaupt beantragen und wenn ja, wann?

Das müsste der Arbeitgeber in die Wege leisten und nicht beim KWEA sondern bei der zuständigen kommunalen Behörde.
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