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Autor Thema: Einberufen - Nachmusterung und dann ggf. KDV?  (Gelesen 839 mal)
ven
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Beiträge: 6


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« am: 24. Februar 2010, 18:11:59 »

Hallo,

Herr A hat heute einen Einberufungsbescheid für April bekommen.

Wenn er jetzt eine Nachmusterung verlangt (Erste Musterung ist über 2 Jahre her) wird diese doch stattgegeben und die Einberufung für April erstmal zurückgestellt oder?

Herr A gibt bei der Nachmusterung an Wehrdienst ausführen zu wollen um "schneller" ausgemustert zu werden. Wenn Herr A dann nicht ausgemustert wird, kann er doch immer noch einen KDV-Antrag stellen, richtig?

Danke und viele Grüße,
yeye
« Letzte Änderung: 24. Februar 2010, 18:47:57 von ven » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 24. Februar 2010, 23:00:55 »

Hallo,

Herr A hat heute einen Einberufungsbescheid für April bekommen.

Wenn er jetzt eine Nachmusterung verlangt (Erste Musterung ist über 2 Jahre her) wird diese doch stattgegeben und die Einberufung für April erstmal zurückgestellt oder?

Nein, zum einen gibt es keine "Nachmusterung", sondern eine Überprüfungsuntersuchung, zum Anderen besteht nur dann Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung, wenn man eben gerade nicht einberufen wurde. Wenn also eine Überprüfungsuntersuchung stattfindet, dann nur, wenn die Behörde nett und freundlich ist. Die Einberufung hätte im Übrigen angekündigt werden müssen.

Herr A gibt bei der Nachmusterung an Wehrdienst ausführen zu wollen um "schneller" ausgemustert zu werden.

Niemand wird ihn danach fragen.

Wenn Herr A dann nicht ausgemustert wird, kann er doch immer noch einen KDV-Antrag stellen, richtig?

Auf das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann man sich immer berufen.
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ven
Newbie
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Beiträge: 6


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« Antworten #2 am: 25. Februar 2010, 09:45:12 »

Zitat
Die Einberufung hätte im Übrigen angekündigt werden müssen.

Darauf beziehen kann sich her A mit sicherheit nicht? Also zu der Einberufung zu widersprechen weil eine Ankündigung fehlt?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 25. Februar 2010, 13:56:01 »

Darauf beziehen kann sich her A mit sicherheit nicht? Also zu der Einberufung zu widersprechen weil eine Ankündigung fehlt?

Kann er schon, nur dann kann ads KWEA diese Anhörung (leider) einfach nachholen.
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