Vielen Dank schon einmal für die aufschlussreichen Antworten. Habe allerdings noch einige Anmerkungen/Fragen:
Das KWEA hatte mir mitgeteilt, das momentan niemand eingezogen wird (stand 18.8.'10) da der liebe Herr Guttenberg an der Bundewehr Einsparungen vornehmen will. Allerdings könnte sich das alle Nase lang ändern.
Dafür dass die angeblich niemand mehr ziehen wollen berichten aber ziemlich viele hier im Board, dass sie zum 01.10. einberufen wurden

Glaube also nicht dass diese Aussage (noch) gilt...
Wann hast du dem KWEA mitgeteilt, dass der Zurückstellungsgrund entfällt?
Das habe ich bereits im Februar diesen Jahres mitgeteilt. Allerdings habe ich denen nur einen Brief (nicht als Einschreiben) geschickt, weil ich mal gelesen habe, dass dies sowieso nix bringt, weil man am Ende trotzdem nicht beweisen kann, was der tatsächliche Inhalt des Briefes war. Habe deshalb den unterschriebenen Brief nur einmal kopiert, bevor ich ihn abgeschickt habe.
Prinzipiell sollte also der Zeitraum für das KWEA ausgereicht haben, um die 4 Wochen Ladungsfrist einhalten zu können.
Rechtlich umstritten ist allenfalls die Frage, ob man auf die regelmäßigen Dienstantrittstermine (Quartalsanfang) abstellt, oder ob es dem KWEA zuzumuten wäre, auch "zwischendurch" noch einzuberufen.
Wie genau darf ich das verstehen? Meinst du, dass das KWEA mich nach dem 01. Oktober noch, quasi rückwirkend, zum 01. Oktober einziehen kann? Falls ja, wie lange darf es das? Bis zu meinem 23. Geburtstag oder auch noch darüber hinaus?